Arbeitszeiterfassung

Update: Kommt 2024 das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Seit fast einem Jahr wird diskutiert: Wann kommt endlich das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung? Der Referentenentwurf liegt vor. Kann sich die Politik 2024 auf ein verbindliches Gesetz einigen?
Update: Kommt 2024 das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Seit 2019 steht fest: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht! So entschied im Mai 2019 der Europäische Gerichtshof. Im September 2022 legte das Bundesarbeitsgericht nach und seit April 2023 liegt ein erster Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Doch bisher konnten sich die Regierungsbeteiligten nicht einigen.

Aktuell wird noch geprüft, wie sich ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung auch in kleineren Betrieben umsetzen lasse, ohne großen bürokratischen Aufwand zu erzeugen. Wie geht es also weiter mit der geplanten Anpassung des Arbeitszeitgesetzes? Alle bisherigen Entwicklungen, Meilensteine und aktuelle Aussichten haben wir in diesem Blog übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Was bisher geschah: Zeiterfassung ist Pflicht, oder?

Wie kam es 2019 überhaupt zu dem richtungsweisenden EuGH-Urteil? Die Diskussion rund um eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung begann damit, dass die spanische Gewerkschaft CCOO eine Klage gegen die Deutsche Bank in Spanien einreichte. Warum das? Die Vertreter der Arbeitnehmer forderten die Implementierung eines Systems zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit. Ihrer Ansicht nach könne die Anzahl der Überstunden nur dann korrekt ermittelt werden, wenn die gesamte Arbeitszeit dokumentiert würde. Zum damaligen Zeitpunkt wurden in Spanien über 50 Prozent der geleisteten Überstunden nicht erfasst. Der Nationale Gerichtshof in Madrid legte daraufhin den Konflikt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

EuGH-Urteil zur Zeiterfassungspflicht

Die Richter in Luxemburg entschieden am 14. Mai 2019 im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechtecharta der Europäischen Union, dass die täglich geleistete Arbeitszeit vollständig erfasst werden muss. Sie forderten darin die Mitgliedsstaaten auf, Vorschriften zu erlassen, welche die Arbeitgeber dazu verpflichten, ein System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Dies sei notwendig, damit die Arbeitszeiten nicht überschritten werden. Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt werden. Welche Maßnahmen dazu verwendet werden sollen, können die Mitgliedsstaaten selbst in ihrem Arbeitsrecht festlegen. Gemäß EuGH-Urteil müssen die erfassten Daten zur Arbeitszeit objektiv und verlässlich sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen gleichermaßen Zugang zu den Daten der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit haben, um die Einhaltung der Richtlinien bei den zuständigen Behörden nachweisen zu können.

Die spannende Frage für Arbeitgeber in Deutschland: Ab wann gilt das für uns? Müssen unsere Mitarbeiter ab sofort wieder stempeln? Bisher sah das deutsche Gesetz keine Erfassung der gesamten täglichen Arbeitszeit vor. Gemäß §16 Arbeitszeitgesetz müssen lediglich Überstunden erfasst werden. So blieben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland weiterhin im Unklaren darüber, wie es mit einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hierzulande weitergehen sollte. Bis 2022.

BAG-Stechuhr Urteil: Ein Paukenschlag

Am 13. September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in Deutschland eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung besteht. BAG-Präsidentin Inken Gallner begründete die Notwendigkeit für Arbeitgeber, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen, mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Ausgangspunkt war ein Streitfall in Nordrhein-Westfalen, in dem ein Betriebsrat das Initiativrecht zur Einführung eines Systems für die tägliche Arbeitszeiterfassung forderte. Das Urteil gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, unabhängig von der Größe oder der Existenz eines Betriebsrates.

Unternehmen, die dieser Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung nicht nachkommen, befinden sich in einem „rechtswidrigen Zustand“ und riskieren mögliche Verstöße. Diese Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können gemäß §25 ArbSchG mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Am 3. Dezember 2022 wurde daraufhin die schriftliche Urteilsbegründung des BAG veröffentlicht. Darin hieß es, dass das reine Bereitstellen eines Systems zur Zeiterfassung nicht genüge, sondern dieses System auch genutzt werden müsse. Spätestens seit diesem Zeitpunkt sind deutsche Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ihre Arbeitszeiten genau zu erfassen. Dies gilt auch für eine vereinbarte Vertrauensarbeitszeit. In welcher Form Arbeitszeiten erfasst werden, bleibt dem Arbeitgeber überlassen. Ob per Stechuhr, über eine Software oder schriftlich auf einem Zettel – das Gericht gewährt den Arbeitgebern hierbei Gestaltungsspielraum.

Die Gerichte waren sich also einig. Nun lag der Ball bei der gerade ins Amt getretenen Ampel-Koalition, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Arbeitszeiten ortsunabhängig erfassen

Referentenentwurf Bundesarbeitsministerium

Knapp vier Jahre nach dem EuGH-Urteil lag auch von der deutschen Regierung ein erster Gesetzentwurf vor. Was steht drin? Der Referentenentwurf sieht vor, dass die Arbeitszeiten elektronisch erfasst werden müssen. Diese Maßnahme soll eine verbesserte Kontrolle der aufgezeichneten Arbeitszeiten ermöglichen. Es komme vor allem darauf an, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit am Tag der erbrachten Leistung aufzuzeichnen. Im Gesetzentwurf sind außerdem auch diverse Ausnahmen definiert, nach denen Kleinbetriebe mit maximal 10 Mitarbeitern die Arbeitszeiten nicht zwingend elektronisch erfassen müssen.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die gestiegene Flexibilität der Arbeitswelt, die vor allem auf die zunehmende Globalisierung und Digitalisierung zurückzuführen ist. Eine Erfassung der Arbeitszeiten trägt auch dazu bei, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten ihrer Mitarbeiter im Auge behalten können, was wiederum zum Arbeitsschutz und der Sicherheit von Arbeitnehmern beiträgt.

Erwartungsgemäß wurde der Gesetzentwurf mit unterschiedlichen Reaktionen begrüßt. Vor allem Arbeitgeber fürchten einen erhöhten Bürokratie- und Kostenaufwand, wohingegen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung als wirksames Instrument zum Arbeitsschutz sieht. Aber auch innerhalb der Ampel-Regierung stieß der Entwurf auf unterschiedliche Reaktionen.

Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: Was sagt die Politik?

Am 26. Mai 2023 wurde erstmals im Bundestag über den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel “Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten – Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen” (20/6909) beraten. Nach der Debatte wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Der Antrag sieht vor, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen sollen, um der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 zu entsprechen.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag ein flexibles und modernes Arbeitszeitrecht, da der bereits bekannte Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums als zu unflexibel und bürokratisch empfunden wird. Die Union möchte Vertrauensarbeitszeiten ermöglichen, wo sie sinnvoll sind, und moderne Arbeitszeitmodelle einführen. Und was sagen die anderen Parteien?

Die SPD kündigt an, zeitnah einen eigenen Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorzulegen und warnt davor, Arbeitsrecht und Arbeitszeiterfassung zu vermengen. Die verschiedenen Arbeitsrealitäten der Menschen müssten berücksichtigt werden.

Die AfD bezeichnet das EuGH-Urteil als übergriffig, unterstützt jedoch eine geregelte Arbeitszeiterfassung als Mittel, um unbezahlte Überstunden zu reduzieren und den Mindestlohn zu schützen.

Die Grünen betonen, dass Flexibilität den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechen solle und setzen sich für echte Zeitsouveränität ein. Sie unterstreichen die Notwendigkeit von Arbeitszeitregelungen im Sinne von Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Die Linke sieht den Antrag der Union als Versuch, Freiräume für Arbeitgeber zu schaffen und betont, dass das Arbeitszeitgesetz ein Schutzgesetz sei. Sie fordert eine klare Regelung zur Arbeitszeiterfassung.

Die FDP betont den Wert von Vertrauen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten und plädiert für eine Gestaltung der Arbeitszeit auf Basis von Vertrauen anstelle von Kontrolle. Die Koalition plant, die Arbeitszeitflexibilisierung anzugehen.

Der Antrag der CDU/CSU sieht vor, dass ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung flexible Modelle ermöglichen und Vertrauensarbeitszeit zulassen soll. Die Art der Arbeitszeiterfassung obliegt dem Arbeitgeber. Das EuGH-Urteil aus dem Mai 2019 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Einführung der Arbeitszeiterfassung. Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums als unausgewogen und bürokratisch.

Mehr als Zeiterfassung. Mit ZEP zum Projekterfolg.

Wenn es nach dem SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Papendieck ginge, wäre das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung längst beschlossene Sache. Er sieht vor allem Chancen darin, mit einem solchen Gesetz gegen Lohndumping vorzugehen und den Mindestlohn zu sichern. So sieht es auch das Bundesarbeitsgericht. Das Grundsatzurteil sei notwendig gewesen, um Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten zu kontrollieren, wobei die Details der Arbeitszeiterfassung von der Politik festgelegt werden können.

Die Union und auch die FDP setzen sich dafür ein, dass das Modell der Vertrauensarbeitszeit beibehalten wird. Unternehmen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, auf die Kontrolle der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten zu verzichten. Diese Regelung betrifft etwa 20 Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland. Der SPD-Abgeordnete Papendieck hält dagegen. Er hebt hervor, dass die Zeiterfassung auch bequem per Apps erfolgen könne. Als Arbeitnehmer könne man morgens digital am Handy einstempeln und abends das Arbeitsende festhalten – unabhängig davon, ob man im Homeoffice oder an einem anderen Ort arbeite.

Und wie geht es jetzt weiter?

Kommt 2024 ein neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Die Bundesregierung befindet sich aktuell in der Prüfung, wie ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung (auch für kleinere Betriebe) realisiert werden kann – ohne eine übermäßige Bürokratisierung zu verursachen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden jedoch erst voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 vorliegen. Kurzum: Das erwartete Gesetz zur Arbeitszeiterfassung lässt noch auf sich warten. Aber: Warum dauert das so lange?

Derzeit wartet die Bundesregierung auf die Ergebnisse eines Projektes, das untersucht, wie die Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten. Diese Informationen stammen aus einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 5. Januar 2024, die sich hauptsächlich mit der Entwicklung der in Deutschland geleisteten Überstunden befasst.

Es ist unwahrscheinlich, dass ein neuer Gesetzentwurf erstellt wird, bevor die Projektergebnisse gesichtet und ausgewertet wurden. Die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehene Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, mit wenigen Ausnahmen, ist einer der strittigen Punkte, die bisher zu keiner abgestimmten Gesetzesvorlage in der Koalition geführt haben. Hinzu kommt ein weiteres Diskussionsthema: Die Verbindung von Arbeitszeiterfassung und einer zusätzlichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten – wie sie beispielsweise von der FDP gefordert wird.

Pflichtbewusst Arbeitszeiten erfassen – Auch ohne Gesetz

Bereiten Sie sich darauf vor, dass es in Deutschland 2024 voraussichtlich ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung geben wird. Um diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand regulärer Aufgaben zu reduzieren, haben Sie mit ZEP bereits jetzt den passenden Partner an Ihrer Seite.

Unsere Software gewährleistet nicht nur eine gesetzeskonforme digitale Zeiterfassung, sondern ermöglicht auch die Digitalisierung und Automatisierung verschiedener Unternehmensbereiche – von der einfachen Zeiterfassung bis hin zum umfassenden Projektmanagement können Sie Urlaubsmanagement, Projektplanungen und Ihr komplettes Projekt-Controlling schnell und einfach in Ihrem Unternehmen integrieren.

Es macht auf jeden Fall Sinn – unabhängig von der politischen und/oder juristischen Situation – sich jetzt schon mit dem Thema Zeiterfassung zu beschäftigen. Denn: Arbeitszeiterfassung ist Pflicht! Und dass schon seit fast 5 Jahren. Ob mit Gesetz oder ohne.

Arbeitszeiten nach BAG-Vorgaben erfassen.

Tanja Hartmann ZEP

Tanja Hartmann

Content Marketing Managerin bei ZEP

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