Europäische Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten vollständig erfassen – So urteilte der Europäische Gerichtshof bereits 2019. Bisher bestand in Deutschland, wie auch in weiteren EU-Staaten, lediglich die Pflicht, angefallene Überstunden genau zu erfassen. Mit den Urteilen des EuGH sowie des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 wurde diese Regelung gekippt. Doch was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab sofort beachten?
Nach dem BAG-Urteil im September ging ein Donnerschlag durch die Republik: Kommt jetzt die Stechuhr etwa wieder zurück? Allgemeine Unklarheit machte sich breit, als das Arbeitsgericht entschied: Ab sofort müssen Arbeitnehmer ihre geleisteten Stunden erfassen. Einzig das „Wie“ war nicht geklärt. Bis jetzt. Am 03. Dezember 2022 wurde nun endlich die lang ersehnte (und auch gefürchtete) Urteilsbegründung des BAG veröffentlicht. Auf ganzen 22 Seiten erläutern die Richter, welche Punkte nun für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Zukunft relevant sind und wie sich ihr Arbeitsalltag ggf. dadurch verändern könnte.
Laut Urteilsbegründung reiche es nicht aus, dass Arbeitgeber lediglich ein System zur Zeiterfassung bereitstellen – Das System müsse auch genutzt werden. Damit seien Arbeitgeber und -nehmer ab sofort verpflichtet, ihre Arbeitszeiten exakt zu erfassen, wobei Arbeitgeber ihre Angestellten zur Selbstaufzeichnung verpflichten dürfen. Dies gelte ebenso für die sog. Vertrauensarbeitszeit. Auch hier müssen Zeiten vom Arbeitnehmer erfasst und durch den Arbeitgeber kontrolliert werden.
Nach geltendem EU-Recht gibt es bereits mit dem EuGH-Urteil von 2019 auch in Deutschland die Pflicht zur exakten Dokumentation der Arbeitszeit. Der Bund habe jedoch bisher noch kein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Die Konkretisierung müsse erst noch den Weg in gültiges Arbeitsrecht finden. Hier ist das BAG im September 2022 vorgeprescht und entschied: Die neuen Regeln gelten ab sofort! Dies findet sich ebenfalls in der entsprechenden Urteilsschrift wieder: Es gäbe keine Übergangsfrist. Arbeitszeiten müssen ab sofort exakt erfasst werden.
Nein bzw. nicht zwangsweise. Das BAG schreibt in seiner Urteilsbegründung nicht vor, WIE die Arbeitszeit erfasst werden muss, sondern lediglich, DASS sie dokumentiert werden muss. Auf welchem Wege dies geschieht, bleibt Arbeitgebern überlassen. Ob per Stechuhr, mithilfe eines Computersystems oder per Zettel – Das Gericht lässt Arbeitgebern hier Gestaltungsspielraum.
Nun, da die Grundlage steht, ist es an der Ampel-Regierung die Urteile des BAG und EuGH in geltendes deutsches Arbeitsschutzrecht einfließen zu lassen. Und zwar zeitnah! Doch: An diesem Vorhaben ist bereits die „große Koalition“ von Union und SPD gescheitert. Nach den o.g. Urteilen sind Chefs aber gut beraten, wenn sie sich bereits jetzt eine entsprechende Zeiterfassungslösung anschaffen und im Arbeitsalltag integrieren.
Schätzungen zufolge erfasst ca. 1/3 der deutschen Arbeitnehmer bereits heute die Arbeitszeit. In vielen Fällen geschieht dies mit einer Mischung aus einem Stundenzettel aus Papier und Eintragungen in Excel. Diese Lösung ist jedoch sehr fehleranfällig und kann einem schnell auf die Füße fallen. Eine falsche Formel und das gesamte Excel-Sheet ist nicht mehr zu gebrauchen. Für die zuverlässige und effektive Erfassung von Arbeits- und Projektzeiten haben wir bei der provantis IT Solutions GmbH vor 22 Jahren ZEP entwickelt. Unsere Software deckt von der reinen Arbeitszeiterfassung bis hin zum kompletten Projektmanagement alle Stufen und Ansprüche an moderne Projektzeiterfassung ab. ZEP erleichtert bereits heute den Arbeitsalltag von mehr als 1.300 Kunden, trägt zur Wirtschaftlichkeit derer bei und ist ein intuitiv bedienbares Tool, das Usern vor allem Nerven und Zeit bei der Erfassung ihrer Projekt- und Arbeitszeiten spart. Warum? Weil Zeit Geld ist!
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Ungenau erfasste Arbeitszeiten können zu ungerechter Bezahlung, Compliance-Risiken und ineffizienten Arbeitsabläufen führen, daher lohnt es sich, auf moderne Softwarelösungen wie ZEP zu setzen, die eine präzise Zeiterfassung, effektives Projektmanagement und verbesserte Transparenz ermöglichen.
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