Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeiterfassung für Lehrer: 100 % Pflicht oder nicht?

Die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer schafft Transparenz und verbessert die Arbeitsbedingungen. Softwarelösungen wie ZEP ermöglichen eine effizientere Ressourcenplanung und fördern die Work-Life-Balance.
Arbeitszeiterfassung für Lehrer - Pflicht oder nicht?

Lehrkräfte arbeiten nur vormittags und haben viel freie (Ferien)Zeit? Mitnichten! Lehrer arbeiten viel mehr als sie müssten. Und wie steht es mit der Arbeitszeiterfassung für Lehrer? Wer sich sträubt und wer sie unbedingt möchte, lesen Sie im Blog.

Inhaltsverzeichnis – Das erwartet Sie:

Gilt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrer?
Arbeitszeiterfassung Lehrer: Herausforderungen
Ausnahmen bei Zeiterfassung für Lehrer
Das sagen Lehrer(verbände)
Vorteile der Arbeitszeiterfassung mit ZEP

Stechuhr-Urteil: Welche Auswirkungen hat es für Lehrer?

Im Jahr 2019 erging das sogenannte Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das besagt, dass die Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives und verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Das EuGH-Urteil legte jedoch keinen zeitlichen Rahmen für die Umsetzung dieser Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fest.

Erst im September 2022 konkretisierte das Bundesarbeitsgericht (BAG) das europäische Urteil für Deutschland. Seitdem steht fest: Die Einführung der Arbeitszeiterfassung ist Pflicht! Aber: Gilt die Pflicht auch für Lehrer*?

ℹ️ Aufgrund besserer Lesbarkeit, wird der Begriff „Lehrer“ exemplarisch für alle Lehrkräfte (m/w/d) genutzt.

Gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch für Lehrer?

Kurz und knapp: Grundsätzlich ja! Denn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt in Deutschland unabhängig von der Tätigkeit oder Branche. Ausnahmen bestehen zwar für bestimmte Positionen (leitende Angestellte oder Geschäftsführer), jedoch urteilte das BAG, dass grundsätzlich die Arbeitszeit erfasst werden muss. Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz. Alle Arbeitgeber sind also verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung einzurichten und zu nutzen.

Diese Pflicht zur Arbeitszeiterfassung betrifft demnach auch Lehrer, Beamte und Angehörige der Wissenschaft, obwohl das BAG keine genauen Angaben macht, wie die Arbeitszeiterfassung durchgeführt werden muss. Die genaue Ausgestaltung obliegt dem Gesetzgeber. Ein erster Referentenentwurf des Arbeitsministeriums liegt seit April 2023 vor, ist bisher jedoch nicht umgesetzt worden.

Klar ist jedoch eines: Der Arbeitsalltag von Lehrern beinhaltet unterschiedliche Arbeitsorte und vielfältige Aufgaben, sodass eine besonders flexible Lösung zur Zeiterfassung nötig ist. Digitale Zeiterfassungssysteme wie ZEP bieten hier eine gute Option. Sie ermöglichen eine flexible Erfassung der Arbeitszeit über verschiedene Kanäle wie Browser oder App, was eine ortsunabhängige Dokumentation ermöglicht.

Ausnahmeregelung für Lehrerinnen und Lehrer: Wie viele Stunden arbeiten Lehrer wirklich?

Mark Rackles, ehemaliger Staatssekretär für Bildung und Vizechef der SPD in Berlin, hat den Kultusministerinnen und Kultusministern vorgeworfen, dass sie „kein großes Interesse“ an einer Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit von Lehrern haben. Dies wäre aber notwendig, um aufzuzeigen, dass Lehrer in aller Regel mehr arbeiten als tariflich vorgesehen. Das Problem: Das Arbeitsorganisationsmodell an Schulen basiert auf einem überholten System aus dem 19. Jahrhundert, das nie an die Anforderungen der modernen Pädagogik angepasst wurde. Das System legt lediglich die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche fest, die eine Lehrkraft zu erteilen hat. Alle weiteren Aufgaben – wie etwa Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Korrekturen, Elterngespräche – bleiben unklar und hängen von der individuellen Arbeitswahrnehmung der Lehrer ab. Praktisch bedeutet dies, dass Lehrer in den Unterrichtswochen im Durchschnitt auf eine Arbeitszeit von rund 47 Stunden kommen – mindestens!

Welche Herausforderungen bestehen bei der Arbeitszeit von Lehrkräften?

Im internationalen Vergleich arbeiten Lehrer in Deutschland viele Stunden, haben jedoch geringere Unterrichtszeiten. Rackles stellt fest, dass das deutsche Arbeitszeitmodell für Lehrer nicht nur Überlastung fördert, sondern auch ineffizient ist. Die größten Belastungsfaktoren liegen im bürokratischen Aufwand und der Datenerfassung. Aufgaben, die in anderen Ländern von Assistenzlehrkräften oder Studierenden übernommen würden.

Das Bundesarbeitsgericht hat im September 2022 entschieden, dass Angestellte in Deutschland ihre gesamte (!) Arbeitszeit aufzeichnen müssen. Im Schuldienst hat sich in dieser Hinsicht seitdem jedoch sehr wenig bis gar nichts getan. Rackles bezweifelt, dass die von der Kultusministerkonferenz gebildete Arbeitsgruppe wenig Interesse daran hat, das Thema Arbeitszeiterfassung für Lehrer anzugehen. Warum? Bei einer Aufzeichnung der tatsächlichen Arbeitszeit von Lehrern würde deutlich, dass bis zu 30.000 zusätzliche Lehrer benötigt werden, was wiederum den bereits bestehenden Lehrermangel noch einmal verschärfen würde.

Entwurf: Alternative zum aktuellen Arbeitszeitmodell für Lehrer

In seinem Gutachten für die Telekom Stiftung skizziert Rackles eine Alternative zum aktuellen Arbeitszeitmodell für Lehrer. Er schlägt vor, die „Jahresarbeitszeit als Bemessungsgrundlage“ zu verwenden, um alle Arbeitsstunden und nicht nur die auf den Unterricht bezogenen Pflichtstunden zu erfassen. Die Zuweisung von Arbeitszeit solle sich an der Arbeitslast der Fächer und Schulstufen orientieren – nicht wie bisher an der Schulart. Eine Reform dahingehend sei unumgänglich, um den Lehrerberuf wieder attraktiv für Berufseinsteiger zu machen und um motivierte Lehrkräfte zur Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit zu ermutigen.

Arbeitszeitmodelle neu denken: Was muss sich ändern?

Die Einführung einer umfassenden Zeiterfassung könnte Transparenz schaffen und eine notwendige Diskussion über die tatsächlichen Tätigkeiten von Lehrkräften anstoßen:

⏱️ Vollständige Erfassung aller Arbeitszeiten, nicht nur der Unterrichtsstunden

📚 Klarere Definition und Anerkennung von Zeiten für unterrichtsnahe Tätigkeiten

⚖️ Vergleich der Ist-Arbeitszeit mit Soll-Arbeitszeit zur Identifikation von Überlastungen

💰 Anpassung der Entlohnung an die gesamte Arbeitszeit, nicht nur an erteilte Unterrichtsstunden

🗣️ Förderung einer offenen Diskussion über die Aufgabenverteilung und die Arbeitsbelastung von Lehrkräften

Kultusministerkonferenz fordert Ausnahmen bei Arbeitszeiterfassung für Lehrer

Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des BMAS wurde klar, dass es keine spezifischen Ausnahmeregelungen für Lehrer und Wissenschaftler geben soll. In Reaktion darauf schrieb Berlins Bildungssenatorin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) Katharina Günther-Wünsch einen Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, in dem sie auf gesetzliche Sonderregelungen für diese Berufsgruppen drängte. Sie bemängelte, dass der Entwurf die „besondere Situation der Lehrkräfte“ nicht angemessen berücksichtige, da deren Arbeitszeiten nicht oder nur teilweise messbar seien, insbesondere bei außerunterrichtlichen Tätigkeiten. Diese Zeiten könnten weder im Vorfeld prognostiziert noch vom Dienstherrn kontrolliert werden. Eine geeignete Software zur Arbeitszeiterfassung könnte helfen, doch der KMK geht dies nicht weit genug.

Günther-Wünsch führte weiter an, dass die geplante Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nur für tarifbeschäftigte Lehrer gelten würde, was die Flexibilität der Arbeitseinteilung einschränken könnte. Das Bundesarbeitsministerium antwortete, dass es keine grundsätzlichen Ausnahmen bei der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrer geben könne. Auch Beamte seien von dieser Pflicht nicht ausgenommen, da der europäische Arbeitnehmerbegriff auch Beamte einschließe und somit die Stechuhr-Urteile von EuGH und BAG für verbeamtete Lehrer anwendbar seien. Die Forderung nach einer Ausnahmevorschrift wurde abgelehnt, da die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes bereits für Arbeitnehmer in Schulen und Hochschulen gelten und durch die Arbeitszeiterfassung für Lehrer nicht verändert würden.

So reagieren Lehrer(verbände)

Bei der Diskussion um die Arbeitszeiterfassung für Lehrer hört man häufig nur politische Stimmen. Doch was denken die Lehrer? In Berlin hat zum Schuljahr 2023/24 eine Studie begonnen, bei der tausende Lehrkräfte ihre Arbeitsstunden minutengenau erfassen, und Hamburg plant Ähnliches. Sachsen will ab August 2024 die Arbeitszeiterfassung für Lehrer in allen Schularten einführen, um die tatsächliche wöchentliche Arbeitsbelastung zu klären. Laut Philologenverband Baden-Württemberg wollen die Lehrer eine zuverlässige Erfassung ihrer Arbeitszeit, da sie durchschnittlich deutlich mehr als die jährlichen 1804 Beamtenstunden arbeiten. Besonders Teilzeitkräfte sind von der Arbeitsbelastung betroffen, da Zusatztermine wie Konferenzen hinzukommen.

Zwei Lehrkräfte aus Baden-Württemberg, unterstützt vom Philologenverband, haben Klagen auf Arbeitszeiterfassung für Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Sie hatten über Jahre hinweg ihre tatsächliche Arbeitszeit erfasst und festgestellt, dass sie weit über den vorgesehenen 1800 Stunden pro Jahr arbeiten. Trotz der von mehreren Gerichten festgestellten Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt es in keinem deutschen Bundesland ein solches System für Lehrer. Die Klagen beziehen sich auf diese Überstunden und Studien, die zeigen, dass Lehrer im Durchschnitt mehr arbeiten als vorgesehen, ohne dafür einen Ausgleich zu erhalten. Die Chancen für einen gerichtlichen Erfolg stehen gut, da das Grundsatzurteil zur Zeiterfassungspflicht des BAG auch ohne ein neues Gesetz gilt. Weitere Klagen könnten folgen, falls die Bundesregierung das Thema weiterhin schleppend behandelt.

Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Softwares & Apps helfen

Die Einführung einer Arbeitszeiterfassung für Lehrer könnte möglicherweise einen Perspektivwechsel in Bezug auf das Arbeitszeitmodell generell bewirken. Die Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit, also der Ist-Arbeitszeit, erfordert einen Vergleich mit der Soll-Arbeitszeit. Das aktuell verwendete Modell vergütet Lehrkräfte ausschließlich nach den geleisteten Unterrichtsstunden. Die Zeiten für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterricht (Vorbereitung, Nachbereitung, Korrekturen) sowie anderen Aufgaben (Elterngespräche) bleiben im aktuellen Modell nur vage definiert. Wenn Arbeitgeber aber dazu verpflichtet sind, 100 Prozent der Arbeitszeit zu erfassen und somit auch 100 Prozent der Arbeitszeit mit den Soll-Arbeitszeiten abzugleichen, erweist sich das aktuelle Stundenmodell für Lehrer möglicherweise schnell als unzureichend.

Das mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Maßnahme erscheinen, aber bei genauerer Betrachtung eröffnen sich zahlreiche Vorteile, die zu einer effizienteren Arbeitsweise und vor allem zu einer besseren Work-Life-Balance für Pädagogen führen können. Grundvoraussetzung: Alle Beteiligten – Lehrer, Schulen und die Politik in Form der Kultusministerien – müssen offen für die Arbeitszeiterfassung für Lehrer sein. Mit den richtigen Tools kann auch ortsunabhängig „gestempelt“ werden. Mit ZEP können Lehrer ihre Ist-Arbeitszeit detailliert aufzeichnen – am Computer oder per Zeiterfassung App. Außerdem bietet das die Möglichkeit, für jeden Lehrer ein eigenes Überstundenkonto anzulegen und somit genau im Blick zu behalten, wer wie lange gearbeitet hat.

Arbeitszeiterfassung für Lehrer: Das sind die Vorteile von ZEP!

Eine Software wie ZEP bietet aber nicht nur den Lehrern diverse Vorteile. Auch die Schulverwaltungen profitieren, denn die Daten aus ZEP ermöglichen eine präzise Ressourcenplanung, um Engpässe möglichst zu vermeiden und die Arbeitslast gerecht zu verteilen. Ein effizientes Schulmanagement kann die Arbeitsbedingungen verbessern und die Zufriedenheit der Lehrkräfte steigern.

Transparenz und Klarheit Präzise Erfassung der tatsächlichen Arbeitsbelastung, Sichtbarkeit zusätzlicher Arbeitsstunden.
Gerechte Arbeitsverteilung Erkennung und Ausgleich ungleich verteilter Arbeitslasten, Verhinderung von Überlastung einzelner Lehrkräfte.
Arbeitszeitgestaltung & Flexibilität Bessere Planung und Organisation der eigenen Arbeitszeit, Förderung einer besseren Work-Life-Balance.
Rechtliche Absicherung Nachweis von Überstunden und rechtliche Grundlage für Forderung nach Ausgleich, Schutz vor unbezahlt geleisteter Mehrarbeit.
Grundlage für Verhandlungen Solide Datenbasis für Verhandlungen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften, um bessere Arbeitsbedingungen zu fordern.
Gesundheit und Wohlbefinden Verhinderung von Überlastung und Burnout, frühzeitige Maßnahmen zur Stressreduktion und Verbesserung des Wohlbefindens.
Effizienzsteigerung Erkenntnisse über ineffiziente Arbeitsabläufe, Optimierung der Arbeitsprozesse und Steigerung der Effizienz.
Berufliche Anerkennung Erhöhte berufliche Anerkennung und Wertschätzung, bessere Wahrnehmung und Würdigung der vielfältigen Aufgaben und des Aufwands.

Fazit

Die Einführung der Arbeitszeiterfassung für Lehrer ist nicht nur eine bürokratische Maßnahme, sondern eine wichtige Initiative, um die tatsächliche Arbeitsbelastung und -zeit transparent zu machen. Das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet Arbeitgeber zur Implementierung eines solchen Systems, was auch für Lehrkräfte gilt. Obwohl es bisher wenig Fortschritt in der Umsetzung gibt, zeigen Initiativen wie die Klagen von Lehrkräften und die Einführung von Arbeitszeiterfassungssoftware in einigen Bundesländern ein gesteigertes Bewusstsein für die Problematik.

Eine umfassende Arbeitszeiterfassung bietet zahlreiche Vorteile, darunter Transparenz, gerechte Arbeitsverteilung, Flexibilität und rechtliche Absicherung für Lehrkräfte. ZEP und ähnliche Softwarelösungen können nicht nur Lehrern, sondern auch Schulverwaltungen helfen, die Ressourcen effizienter zu planen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Eine Reform des Arbeitszeitmodells für Lehrer könnte den Beruf attraktiver machen und dazu beitragen, die Work-Life-Balance zu fördern. Letztendlich ist die Arbeitszeiterfassung für Lehrer ein Schritt in Richtung einer gerechteren und effizienteren Arbeitswelt im Bildungswesen.

FAQ

Müssen Lehrer wirklich ihre Arbeitszeit erfassen?

Ja, grundsätzlich gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland für alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Tätigkeit. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitszeit von Lehrkräften ebenfalls erfasst werden muss, obwohl die genaue Ausgestaltung noch aussteht.

Welche Herausforderungen bringt die Arbeitszeiterfassung für Lehrer mit sich?

Die größten Herausforderungen liegen in der Vielfalt der Aufgaben und Arbeitsorte von Lehrkräften sowie in der Flexibilität, die für eine passende Erfassung benötigt wird. Das aktuelle Arbeitszeitmodell basiert auf veralteten Strukturen und erfordert eine Anpassung an die modernen Anforderungen der Pädagogik.

Welche Vorteile bietet eine Arbeitszeiterfassungssoftware wie ZEP für Lehrer und Schulverwaltungen?

Eine solche Software bietet Transparenz, gerechte Arbeitsverteilung, Flexibilität und rechtliche Absicherung für Lehrkräfte. Für Schulverwaltungen ermöglicht sie eine präzise Ressourcenplanung und verbesserte Arbeitsbedingungen. ZEP und ähnliche Lösungen können die Effizienz steigern und die Work-Life-Balance fördern.

Tanja Hartmann ZEP

Tanja Hartmann

Content Marketing Managerin bei ZEP

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