Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt und fördert minderjährige Auszubildende und Arbeitnehmende in Deutschland. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die zentralen Paragraphen zu Arbeitszeit, Pausenregelungen und medizinischer Überwachung. Zudem zeigen wir praxisorientierte Lösungen, wie Sie die gesetzlichen Vorschriften mithilfe unserer Software zur Projektzeiterfassung umsetzen können.
Inhaltsverzeichnis – Das erwartet Sie:
Wie viele Pausen müssen Jugendliche machen?
Regelungen laut JArbSchG
Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes mit ZEP
Ausnahmen im Jugendarbeitsschutzgesetz
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Der Schutz von Jugendlichen in der Arbeitswelt ist von grundlegender Bedeutung, wobei das Jugendarbeitsschutzgesetz gerade für minderjährige Arbeitnehmende und Auszubildende den rechtlichen Rahmen bildet. Die wichtigsten Grundregeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) in Deutschland sind:
Regelung | Beschreibung |
Arbeitszeiten | Maximal 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche
Arbeitszeit zwischen 6 und 20 Uhr. |
Ruhepausen | 30 Minuten bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit
60 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit. |
Tägliche Freizeit | Mindestens 12 Stunden ununterbrochen. |
Wochenruhezeit | Mindestens zwei aufeinanderfolgende freie Tage. |
Nachtruhe | Keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr (branchenabhängige Ausnahmen). |
Urlaubsanspruch | 30 Tage unter 16 Jahren, 27 Tage unter 17 Jahren, 25 Tage unter 18 Jahren. |
Berufsschulzeiten | Teilnahme gilt als Arbeitszeit
Freistellung bei mehr als 5 Unterrichtsstunden. |
Gefährliche Arbeiten | Verbot von gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten (Ausnahmen unter Aufsicht). |
Gesundheitsuntersuchungen | Erste Untersuchung vor Beginn, Nachuntersuchung nach einem Jahr. |
Diese Grundregeln sollen sicherstellen, dass Gesundheit und Entwicklung minderjähriger Arbeitnehmer geschützt werden. Eine detailliertere Erläuterung lesen Sie in den folgenden Kapiteln.
Ein wesentlicher Aspekt des Jugendarbeitsschutzgesetzes findet sich in § 11, der die Pausenregelung für Jugendliche definiert. Die Pausenlänge richtet sich dabei nach der Arbeitszeit:
Als Ruhepausen gelten nur Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten, die frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden sollen. Im besten Falle nehmen Ihre Auszubildenden ihre Pausen außerhalb der Geschäftsräume wahr. Ist dies nicht möglich, müssen Sie als Arbeitgeber Sorge dafür tragen, dass die Arbeit während der Pause innerhalb Ihrer Geschäftsräume eingestellt werden kann, damit die notwendige Erholung der Jugendlichen sichergestellt ist.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bietet den rechtlichen Rahmen zum Schutz von Jugendlichen am Arbeitsplatz, insbesondere für minderjährige Auszubildende. Diese Regelungen zielen darauf ab, nicht nur eine ausgewogene Work-Life-Balance sicherzustellen, sondern auch die physische und psychische Gesundheit der Jugendlichen zu wahren. Die strikte Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist dabei für Arbeitgeber unerlässlich, um eine umfassende Ausbildung und einen verantwortungsvollen Übergang ins Berufsleben zu gewährleisten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) detailliert betrachtet:
Dieser Paragraph des JArbSchG legt klare Richtlinien zur Arbeitszeit für minderjährige Auszubildende fest. Dieser Abschnitt zielt darauf ab, eine ausgewogene Work-Life-Balance sicherzustellen und die physische Gesundheit der Jugendlichen zu schützen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie als Arbeitgeber diese Vorschriften im Tagesgeschäft sorgfältig einhalten, um die wohldosierte Integration von Ausbildung und Arbeitszeit zu gewährleisten.
Die Paragraphen 9 und 10 betreffen die Freistellung von Jugendlichen für den Besuch der Berufsschule und die Teilnahme an Prüfungen. Insbesondere ist hierbei die Anrechnung der Berufsschulzeiten zu beachten. Diese Regelungen betonen die Bedeutung der schulischen Ausbildung als integralen Bestandteil der beruflichen Entwicklung von Jugendlichen. Eine sorgfältige Koordination zwischen dem Ausbildungsbetrieb und der schulischen Bildung ist essenziell, um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten.
Die §§ 32 und 33 regeln die Erst- und Nachuntersuchungen für minderjährige Auszubildende. Sie als Arbeitgeber dürfen minderjährige Jugendliche nur dann beschäftigen, wenn diesen eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. Die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 JArbSchG ist 10 bis 12 Monate nach der Aufnahme der Beschäftigung erforderlich, wenn der Auszubildende auch dann noch nicht volljährig ist. Sie als Arbeitgeber habe Sorge dafür zu tragen, Ihre Auszubildenden frühzeitig an die Nachuntersuchung zu erinnern und sich die entsprechende Bescheinigung vorlegen zu lassen.
Nachdem wir nun die zentralen Aspekte des Jugendarbeitsschutzgesetzes beleuchtet haben, werfen wir einen Blick auf praktische Lösungen zur Umsetzung dieser Vorschriften. Hier kommt unsere Software für Projektzeiterfassung ZEP ins Spiel. Wenn Sie bereits mit ZEP arbeiten, wissen Sie um die Vorteile, die Ihnen unser Tool im hektischen Geschäftsalltag bereitstellt. Aber wussten Sie, dass Sie auch in Sachen Jugendarbeitsschutz auf der sicheren Seite sind?
ZEP bietet Ihnen umfassende Unterstützung für diverse Anforderungen an Arbeitszeiten in Ihrem Unternehmen, wobei die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz sichergestellt ist. Da minderjährige Jugendliche laut § 8 JArbSchG nicht mehr als acht Stunden täglich oder mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen, bietet Ihnen unsere Software folgende Vorteile:
✅ Regelarbeitszeiten pro Tag oder pro Monat festlegen
✅ Individuelle Arbeitstage und Arbeitszeiten definieren
✅ Dynamische Berechnung der Regelarbeitszeit pro Arbeitstag
✅ Bequeme Anpassung der Arbeitszeitmodelle pro Tag oder Monat
ZEP bietet Ihnen umfassende Unterstützung für diverse Anforderungen an Berufsschultage Ihrer Auszubildenden, wobei die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen wie dem Jugendarbeitsschutzgesetz sichergestellt ist. Da Berufsschultage laut § 9 JArbSchG auf die Arbeitszeit der Jugendlichen angerechnet werden, bietet Ihnen unsere Software folgende Vorteile:
✅ Spezifischen Fehlgrund für Berufsschultage erstellen
✅ Berufsschultage als ganzer Tag, halber Tag oder bestimmtes Zeitfenster erfassen
✅ Flexibilität bei der Dokumentation der Berufsschultage
✅ Bequeme Anpassung der Erfassung an Blockunterricht oder regelmäßigen Unterricht
Mit dem Fehlzeitenmanagement in ZEP erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorschriften und gewährleisten die Anrechnung der Unterrichtszeiten inkl. der Pausen in die Gesamtarbeitszeit. So können Sie sicherstellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten und Begrenzungen eingehalten werden.
In ZEP bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung für die Definition von Pausenregelungen gemäß JArbSchG, um die gesetzlichen Vorschriften für minderjährige Auszubildende zu gewährleisten. Diese Funktion ermöglicht:
✅ Die Festlegung von vorgeschriebenen Mindestruhezeiten und maximalen Arbeitszeiten pro Tag.
✅ Die Überwachung, ob Ihre Auszubildenden die festgesetzten Ruhezeiten, Mindestpausen und Kernarbeitszeiten einhalten.
✅ Die Aktivierung von entsprechenden Warnhinweisen in ZEP, falls die Einhaltung der Pausenregelungen nicht erfolgt.
Durch die sorgfältige zeitliche Strukturierung der Ruhezeiten tragen Sie mit ZEP maßgeblich dazu bei, die Schutzvorschriften für arbeitende Jugendliche gemäß § 11 JArbSchG zu erfüllen und einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Mit unserem Ticketsystem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, spezifische Aufgaben oder Ereignisse in Form von Tickets anzulegen, die mit einem Fälligkeitsdatum versehen sind. Es ist wichtig zu beachten, dass das Fälligkeitsdatum auf den Tag, jedoch nicht auf die Uhrzeit genau eingestellt werden kann. Diese Funktion ermöglicht:
✅ Anlegen von Tickets mit einem Fälligkeitsdatum für spezifische Aufgaben oder Ereignisse.
✅ Festlegung des Fälligkeitsdatums innerhalb vorgeschriebener Fristen, wie beispielsweise der Nachuntersuchung gemäß § 33 JArbSchG.
Wie in jedem Falle gilt aber auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Daher empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber auch einen Reminder in Ihren ZEP Kalender zu setzen. So kann sicher nichts schiefgehen!
Selbst innerhalb gesetzlicher Regelungen gibt es Ausnahmen, die spezifische Branchen und Situationen berücksichtigen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz bildet hier keine Ausnahme. Nachfolgend eine Übersicht über einige dieser Ausnahmen:
Regelung | Beschreibung |
Arbeitszeit während der Erntezeit | Jugendliche über 16 Jahre dürfen während der Erntezeit maximal 9 Stunden pro Tag und insgesamt nicht mehr als 85 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten. (§ 8 (3) JArbSchG). |
Wochenendarbeit und Feiertage | Spezifische Regelungen in den § 16 und 17 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Ausnahmen für Arbeit an Wochenenden und Feiertagen festlegen, unter Berücksichtigung des Wohlergehens der Jugendlichen. |
Tarifverträge | Tarifverträge können gewisse Änderungen bezüglich Arbeitszeit und Pausen festlegen, wie z. B. eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 9 Stunden oder eine Verkürzung der Pausen um 15 Minuten, unter der Bedingung, dass die Gesundheit und Sicherheit der Jugendlichen nicht gefährdet wird. |
Betriebsvereinbarungen | Unternehmen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind, können bestimmte Regelungen übernehmen, sofern diese für das Unternehmen gelten würden. Eine klare Vereinbarung mit den Beschäftigten ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Interessen aller Parteien berücksichtigt werden. |
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Arbeit. Es regelt unter anderem die Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und den Gesundheitsschutz. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden.
Zum Beispiel handelt ordnungswidrig, wer Kinder oder Jugendliche beschäftigt, obwohl sie noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen oder gegen die zulässige Arbeitszeit verstößt. Auch das Nichtgewähren von Ruhepausen oder Mindestfreizeit kann bestraft werden. Zudem sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, bestimmte Unterlagen zu führen und Arbeitsräume sicher zu gestalten.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schützen und sicherzustellen, dass sie während ihrer Beschäftigung angemessen betreut und unterstützt werden.
Wie Sie sehen, spielt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Rechte und Gesundheit minderjähriger Auszubildender. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten, Berufsschulunterricht, Pausenregelungen und Gesundheitsuntersuchungen, ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch fundamental für eine umfassende Ausbildung und eine gesunde Entwicklung der Jugendlichen.
Unsere Software für Projektzeiterfassung bietet praxiserprobte Lösungen, um Sie bei der Umsetzung und Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen zu unterstützen. Durch das Arbeitszeitmanagement können Sie die gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen gemäß § 8 JArbSchG effektiv umsetzen. Die flexible Abbildung von Berufsschultagen und die Integration von Pausenregelungen gewährleisten eine vollständige Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. So sind Sie nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern fördern aktiv die Strukturierung aller ausbildungsrelevanten Prozesse.
Sie haben Fragen zur Funktionalität, der Pausenregelung oder zur Einstellung individueller Kernarbeitszeiten? Unser Support-Team unterstützt Sie gerne!
Gemäß § 2 JArbSchG dürfen Jugendliche erst ab einem bestimmten Mindestalter beschäftigt werden. Grundsätzlich beträgt dieses Mindestalter 15 Jahre. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für leichte Tätigkeiten, für die Jugendliche bereits ab 13 Jahren beschäftigt werden können (§ 5 JArbSchG). Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für bestimmte Arbeiten und Branchen spezielle Altersgrenzen und Einschränkungen gelten können.
Die Arbeitspausen von Jugendlichen sind im § 11 JArbSchG geregelt. Jugendliche dürfen gemäß diesem Paragraphen nicht mehr als 4,5 Stunden am Stück arbeiten, ohne eine Pause einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind es 60 Minuten. Diese Pausen müssen innerhalb bestimmter Zeitfenster gewährt werden und sollen idealerweise außerhalb der Geschäftsräume genommen werden, um die Erholung der Jugendlichen zu fördern.
Ja, während für Erwachsene allgemeine Regelungen gelten, die in Arbeitszeitgesetzen festgelegt sind, werden die Pausen für Jugendliche speziell im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert. Die Pausenregelungen für Jugendliche sind in der Regel strenger als die für Erwachsene. Zum Beispiel müssen Jugendliche nach kürzerer Arbeitszeit eine längere Pause einlegen als Erwachsene und es gelten spezifische zeitliche Vorgaben für den Beginn und das Ende der Pausen. Dies dient dazu, die Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen angemessen zu schützen.
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