AGB - Reseller Partner
1. Geltungsbereich, Parteien und Form
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Vermittlung eines Vertrags über „ZEP“ („ZEP Compact“, „ZEP Clock“ und „ZEP Professional“) mit Neukunden durch den Reseller Partner über die Plattform PartnerStack sowie die anschließende Betreuung des Neukunden durch den Reseller Partner („Reseller Partnerprogramm“).
- ZEP ist eine über den Internet-Browser aufrufbare modulare SaaS-Lösung, die es den Nutzern ermöglicht, Zeitaufwände bei Projekten zu erfassen.
- ZEP ist ein Angebot der ZEP GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart, HRB 732230 (nachfolgend „wir“/„uns“; wir und der Reseller Partner auch je eine „Partei“ bzw. gemeinsam die „Parteien“). Wir sind daran interessiert, durch das Reseller Partnerprogramm neue Geschäftskunden zu erschließen.
- Der Reseller Partner hat Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen, die für uns als Neukunden in Betracht kommen, und ist bereit, Kontakte von solchen potenziellen Neukunden an uns zu übermitteln.
- Der Reseller Partner verfügt zudem über ausreichend Sachverstand, um seiner Verpflichtung aus diesen AGB, die Neukunden bei der Nutzung von ZEP zu beraten und zu unterstützen, nachzukommen.
- Sowohl wir als auch der Reseller Partner sind als Kunden bzw. als Partner auf der Plattform PartnerStack der Betreiberin PartnerStack Inc. (geschäftsansässig in Kanada) angemeldet. Das Reseller Partnerprogramm wird ausschließlich über PartnerStack abgewickelt.
- Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
- Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
- Rechtserhebliche Erklärungen des Reseller Partners (z. B. Mahnungen oder Kündigungen) sind in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben, sofern unsere AGB keine abweichende Form vorsehen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Unser Reseller Partnerprogramm richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i. S. v. § 14 Abs. 1 BGB), d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2. Vertragsgegenstand
- Der Vertragsgegenstand setzt sich aus zwei Vertragsbestandteilen zusammen (gemeinsam der „Vertrag“):
- Vermittlung eines kostenpflichtigen Vertrags über ZEP mit potenziellen Neukunden („Kundenvertrag“) durch den Reseller Partner gegen Zahlung einer Erfolgsprämie im Falle des Abschlusses eines Kundenvertrags (Vermittlungsmakler).
- Erbringung von First-Level-Support für die gewonnenen Neukunden im Zusammenhang mit ZEP und von uns zur Verfügung gestellter Hardware.
3. Vertragsschluss
- Der Reseller Partner wählt das Reseller Partnerprogramm aus und sendet seine Bewerbung ab, die wir im Anschluss prüfen.
- Sollten wir an einer Zusammenarbeit mit dem Reseller Partner interessiert sein, schalten wir für ihn die Reseller Partner Website („Partner Website“) auf PartnerStack frei und bieten ihm damit den Abschluss des Vertrags an.
- Um auf diese Plattform zugreifen zu können, muss der Reseller Partner unseren AGB zustimmen. Mit der Zustimmung zu den AGB nimmt der Reseller Partner unser Angebot auf Abschluss des Vertrags verbindlich an.
- Vor der Annahme des Vertrags kann der Reseller Partner seine Angaben jederzeit einsehen und berichtigen.
- Der Bewerbungsprozess über PartnerStack ist für den Vertragsschluss nicht zwingend. Wir können dem Reseller Partner auch ohne vorherige Bewerbung ein Angebot zur Teilnahme am Reseller Partnerprogramm unterbreiten.
- Wir bestätigen dem Reseller Partner im Anschluss an seine Annahme den Vertragsschluss per E-Mail („Vertragsbestätigung“).
- Die AGB kann der Reseller Partner über sein Benutzerkonto auf der Partner Website abrufen.
- Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Reseller Partner sind ausschließlich die AGB. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
4. Partnerlevel
- Das Reseller Partnerprogramm ist in drei Partnerlevel aufgeteilt.
- Ein Aufstieg in ein höheres Partnerlevel ist abhängig von:
- Der Anzahl der durch den Reseller Partner gewonnenen Neukunden.
- Dem monatlich von uns mit diesen Neukunden tatsächlich erzielten Nettoumsatz (Bruttoumsatz abzüglich Umsatzsteuer).
- Vergütungsbestandteile, wie Implementierung, Supportleistungen oder Hardware, bleiben bei der Ermittlung des Nettoumsatzes außer Betracht.
- Wir bieten den Reseller Partnern abhängig von ihrem Partnerlevel besondere Serviceleistungen an. Diese Leistungen sind in Anlage 4.2 abschließend aufgelistet.
- Jeder Reseller Partner beginnt im Anschluss an den Vertragsschluss als Starter Partner.
- Certified Partner: Drei oder mehr Neukunden mit einem gemeinsamen monatlichen Nettoumsatz von mindestens 50.000 EUR.
- Expert Partner: Zehn oder mehr Neukunden mit einem gemeinsamen monatlichen Nettoumsatz von mindestens 150.000 EUR.
- Wir ermitteln am Ende eines Monats, in welchem Partnerlevel der Reseller Partner sich befindet.
5. Rechte und Pflichten des Reseller Partners
- Der Reseller Partner hat nach Maßgabe dieses Vertrags die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, Neukundenverträge zu vermitteln.
- Der Reseller Partner wird auf nicht-exklusiver Basis tätig. Wir sind also frei darin, auch mit anderen Unternehmen Verträge über das Reseller Partnerprogramm abzuschließen.
- Der Reseller Partner wird die Vermittlung eines potenziellen Neukunden ankündigen, indem er die von PartnerStack Inc. hierzu zur Verfügung gestellte Vorlage vollständig und korrekt ausfüllt (die ausgefüllte Vorlage: „Lead“) und uns über PartnerStack zukommen lässt.
- Fehlerhafte Leads sind unverzüglich zu berichtigen und an uns zu melden.
- Der Reseller Partner darf nur Leads übermitteln, wenn:
- Der potenzielle Neukunde ein konkretes Interesse am Abschluss eines Kundenvertrags geäußert hat oder
- Nach bestem Wissen des Reseller Partners davon auszugehen ist, dass der potenzielle Neukunde ein solches konkretes Interesse hat.
- Der Reseller Partner ist berechtigt:
- Potenzielle Neukunden auf unsere Leistungen aufmerksam zu machen.
- Den potenziellen Neukunden unsere Vertriebsunterlagen weiterzuleiten und zu erläutern.
- Anfragen des potenziellen Neukunden zu unseren Leistungen entgegenzunehmen und zu beantworten.
- Den Neukunden zu ZEP und zum Abschluss eines Kundenvertrags zu beraten.
- Der Reseller Partner ist nicht berechtigt, als unser Vertreter aufzutreten oder rechtsverbindliche Erklärungen in unserem Namen abzugeben.
- Der Reseller Partner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass die für die Übermittlung des Leads an uns und unsere Kontaktaufnahme zum potenziellen Neukunden erforderlichen Einwilligungen (insbesondere nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht) vorliegen.
6. Unsere Rechte und Pflichten
- Wir entscheiden nach freiem Ermessen, ob und mit welchem Inhalt wir einen Vertrag mit dem potenziellen Neukunden abschließen.
- Sobald ein Lead nicht mehr zu einem Abschluss eines Kundenvertrags führen wird (z. B. weil der potenzielle Neukunde dem Reseller Partner mitteilt, keinen Kundenvertrag abschließen zu wollen), ändert der Reseller Partner den Status des Leads in PartnerStack auf „verloren“.
- Wir können dem Reseller Partner nach eigenem Ermessen Vertriebsmaterial über uns und ZEP zur Verfügung stellen.
- Der Reseller Partner ist nicht ausschließlich für den First-Level-Support zuständig. Sofern sich ein Neukunde direkt an uns wendet, dürfen wir diesen umfassend beraten.
- Der Reseller Partner verpflichtet sich, uns über praktische Erfahrungen beim Einsatz von ZEP (z. B. Fehler oder Verbesserungsvorschläge von Anwendern) zu informieren.
7. Erfolgsprämie
- Der Reseller Partner erhält von uns eine Erfolgsprämie, wenn es aufgrund der Vermittlung tatsächlich zum Abschluss eines Kundenvertrags zwischen uns und dem potenziellen Neukunden kommt.
- Klargestellt wird: Die Teilnahme des potenziellen Neukunden an einer kostenlosen und unverbindlichen Testversion von ZEP löst keine Erfolgsprämie für den Reseller Partner aus.
- Die Erfolgsprämie ist abhängig vom Partnerlevel des Reseller Partners:
- Starter Partner: 13 % des durch den Neukunden tatsächlich erzielten Nettoumsatzes
- Certified Partner: 18 % des Nettoumsatzes
- Expert Partner: 23 % des Nettoumsatzes
- Die Erfolgsprämie wird für jeden einzelnen Monat der Vertragslaufzeit mit dem Neukunden gesondert ermittelt.
- Klargestellt wird: Erweiterungen oder Verringerungen des Kundenvertrags durch den Neukunden (z. B. Buchung weiterer Module oder neue Nutzer) führen zu einer entsprechenden Anpassung der Erfolgsprämie.
- Kommt es innerhalb von drei Monaten, nachdem der Reseller Partner einen Lead gemäß PartnerStack als „verloren“ gemeldet hat, zu keinem Abschluss eines Kundenvertrags, entfällt der Anspruch auf die Erfolgsprämie endgültig.
- Die Auszahlung der Erfolgsprämie erfolgt am Ende eines jeden Monats an PartnerStack Inc., die diese an den Reseller Partner weiterleitet.
- Wir haften nicht für Verzögerungen oder Fehlbeträge, die durch PartnerStack Inc. entstehen.
- Mit der Auszahlung der Erfolgsprämie sind sämtliche Ansprüche des Reseller Partners unter dieser Vereinbarung abgegolten. Weitergehende Vergütungs- oder Aufwendungsersatzansprüche bestehen nicht.
8. Haftung
- Wir haften unbeschränkt:
- Bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- Im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,
- Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden,
- Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Für Datenverlust haften wir nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Reseller Partner keine Datensicherungen durchgeführt hat.
- Unsere Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.
- Diese Haftungsregelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- PartnerStack Inc. handelt eigenverantwortlich und ist kein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von uns.
9. Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Endet das Vertragsverhältnis zwischen PartnerStack Inc. und dem Reseller Partner, können die Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
- Der Reseller Partner ist verpflichtet, uns über die Beendigung seines Vertrags mit PartnerStack Inc. unverzüglich zu informieren.
- Nach Vertragsbeendigung übernimmt ZEP die Betreuung der Neukunden.
10. Datenschutz
- Die Parteien beachten alle datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Die Parteien schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DS-GVO ab.
11. Änderungen dieser AGB
- Wir können diese AGB ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt (z. B. Gesetzesänderungen oder Änderungen der Rechtsprechung).
- Änderungen werden dem Reseller Partner mindestens einen Monat vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Widerspricht der Reseller Partner nicht vor Inkrafttreten der Änderungen, gelten diese als akzeptiert.
- Weitreichende Änderungen, die den Vertragsgegenstand grundlegend ändern, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Reseller Partners.
12. Geheimhaltung
- Vertrauliche Informationen umfassen ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen sowie solche, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
- Ausgenommen von der Geheimhaltungspflicht sind Informationen, die:
- Dem Empfänger bereits bekannt waren,
- Öffentlich bekannt sind,
- Aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
- Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit diesem Vertrag genutzt werden.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Laufzeit des Vertrags hinaus für drei Jahre.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.
- Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Reseller Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Klausel dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand dieser AGB: Januar 2025