Die Reisekostenabrechnung ist in den meisten Unternehmen unverzichtbar, insbesondere bei Einsätzen außerhalb der üblichen Arbeitsstätte, wie Kundenbesuchen oder Geschäftspartnermeetings. Die Herausforderung liegt darin, wechselnde Pauschalbeträge und Steuersätze korrekt zu berücksichtigen und gleichzeitig moderne Tools zu nutzen, um den Überblick zu behalten und Fehler zu vermeiden.
Was ist eine Reisekostenabrechnung?
Die Reisekostenabrechnung bietet eine übersichtliche Aufstellung sämtlicher Kosten, die im Rahmen einer Geschäftsreise entstanden sind. Und: Reisekosten berechnen ist wichtig, denn eine präzise Dokumentation ist nicht nur für die interne Abrechnung von Bedeutung, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle bei eventuellen Finanzprüfungen. Wenn Sie eine Reisekostenabrechnung erstellen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, im Falle einer Prüfung sämtliche Belege vorzeigen zu können.
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Der Begriff Reisekosten fasst alle anfallenden Kosten während einer Dienstreise zusammen. Diese setzen sich aus diesen Hauptkategorien zusammen:
Verpflegungsmehraufwand: Umfasst Kosten für Mahlzeiten während einer Dienstreise.
Fahrtkosten: Berücksichtigt die Aufwendungen für die An-/Abreise zum Zielort.
Übernachtungskosten: Enthält Ausgaben für Unterkünfte während der Dienstreise.
Reisenebenkosten: Beinhaltet diverse zusätzliche Ausgaben, die während einer Dienstreise entstehen können.
Verpflegungsmehraufwand richtig abrechnen
Der Verpflegungsmehraufwand stellt einen Pauschalbetrag dar, der Ihre Mitarbeiter während einer Dienstreise bei den Kosten für Essen und Trinken unterstützt. Die Regelungen für diese Reisekostenpauschale sind in §4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes festgelegt und integraler Bestandteil der durchschnittlichen Reisekostenabrechnung.
Fahrtkosten abrechnen
Arbeitnehmer können Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen, dabei gilt eine Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zur Hauptarbeitsstätte. Dienstreisen und Weiterbildungen ermöglichen die Abrechnung von Hin- und Rückweg. Bei mehreren Arbeitsstätten wird eine Hauptarbeitsstätte festgelegt. Fahrgemeinschaften können bis zu 4.500 Euro geltend machen, jedoch nur für direkte Strecken.
Übernachtungskosten geltend machen
Übernachtungskosten während einer Dienstreise werden vom Unternehmen innerhalb des vereinbarten Budgets übernommen, sofern die Hotelrechnung nicht bereits durch eine Unternehmenszahlung beglichen wurde. Alternativ kann eine Übernachtungspauschale von 20 Euro in Deutschland angewendet werden, die im Ausland meist höher ausfällt und länderspezifisch geregelt ist.
Reisenebenkosten einreichen
Arbeitgeber erstatten zusätzlich Reisenebenkosten wie Park- oder Mautgebühren, Gebühren für dienstliche Telefonate und Schäden durch Diebstahl. Alle Belege müssen aufbewahrt werden; bei fehlendem Beleg ist ein Eigenbeleg mit relevanten Informationen erforderlich, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Diese Ausgaben werden grundsätzlich nicht erstattet
Ihre Mitarbeiter können nicht alle Ausgaben im Rahmen einer Reisekostenabrechnung geltend machen! Dazu zählen u.a.
- Bußgelder
- privates Zusatzgepäck bei Flugreisen
- Freizeitbeschäftigungen
Online Reisekostenrechner – Einfach & digital
Die Berechnung von Reisekosten muss nicht kompliziert sein – mit unserem Online-Reisekostenrechner auf der Webseite behalten Sie den Überblick. Erfassen Sie alle relevanten Kosten wie Fahrt (mit 0,30 € je km), Übernachtung und Verpflegung direkt im Browser und erhalten Sie sofort eine transparente Übersicht. So sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler bei der Abrechnung für Dienstreisen innerhalb Deutschlands. Testen Sie jetzt den Rechner und optimieren Sie mühelos Ihre Reisekostenabrechnung!
Automatisierte Reisekostenabrechnung - Mit ZEP!
Die sich rasant entwickelnde Geschäftswelt erfordert ständige Anpassungen, wobei die Dienstreiseabrechnung keine Ausnahme bildet. In diesem Kontext setzt unser Modul Reisekostenabrechnung neue Maßstäbe und transformiert die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftsreisen verwalten. Das Modul ist mit folgenden Funktionen für die Programme ZEP Compact und ZEP Professional erhältlich:
Projektspezifische Belegerfassung
Mit dem ZEP Modul Reisekostenabrechnung beschleunigen Sie die Erfassung von Belegen wie Hotelrechnungen, Taxiquittungen oder Bahntickets. Dies ermöglicht deren Zuordnung zu Projekten nahezu mühelos. Reisedaten und Belege können gemeinsam auf ein bestimmtes Projekt erfasst werden, was eine transparente und präzise Zuweisung der Kosten ermöglicht.
Mobile Erfassung von unterwegs
Mit der mobilen ZEP App für iOS und Android erfassen Ihre Mitarbeiter unkompliziert Belege und Ausgaben von unterwegs. Durch das einfache Hochladen von Belegen in das entsprechende Projekt beschleunigen Sie den gesamten Abrechnungsprozess.
Erfassung von Einzelbelegen
Unsere Reisekostenabrechnung Software ermöglicht die Erfassung mehrerer Einzelbeträge pro Beleg, selbst wenn diese unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen. Dadurch stellen Sie sicher, dass keine Kosten übersehen werden und die Abrechnung von Reisekosten präzise erfolgen kann.
Automatische Währungsumrechnung
Die automatische Währungsumrechnung in die Kundenwährung eliminiert manuelle Berechnungen und erhöht die Genauigkeit der Abrechnung in einer globalisierten Geschäftswelt.
Verpflegungsmehraufwendungen
Die automatisierte Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen vereinfacht den komplexen Prozess und ermöglicht die Definition von Arbeitsorten mit den entsprechenden Pauschalen sowie konfigurierbare prozentuale Abzüge für erhaltene Mahlzeiten.
Automatisiertes Projektcontrolling
Das Modul bietet eine umfassende Projektcontrolling-Funktion, die sicherstellt, dass alle Kosten präzise erfasst und den entsprechenden Projekten zugeordnet werden. Damit behalten Sie nicht nur den Überblick über Ihre Kosten, sondern können auch die Rentabilität Ihrer Projekte maximieren.
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Fazit
Eine präzise und effiziente Reisekostenabrechnung ist für Unternehmen unerlässlich, um den Überblick zu behalten und Fehler zu vermeiden. Mit modernen Tools wie einem online Reisekostenrechner oder ZEP als zentrale Software-Plattform wird die Abrechnung nicht nur deutlich vereinfacht, sondern auch beschleunigt. Die mobile Belegerfassung, automatische Währungsumrechnung und die effiziente Zuweisung von Reisekosten zu Projekten stellen sicher, dass Unternehmen ihre Geschäftsreisen optimal verwalten. So wird die Abrechnung transparent, fehlerfrei und zeitsparend – ein wichtiger Schritt, um Prozesse zu optimieren und den administrativen Aufwand zu minimieren.
FAQ
Was gehört alles zu den Reisekosten?
Reisekosten umfassen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder Maut. Alle Kosten, die während einer Dienstreise entstehen, können in der Reisekostenabrechnung geltend gemacht werden.
Wie berechnet man den Verpflegungsmehraufwand?
Der Verpflegungsmehraufwand wird pauschal berechnet und richtet sich nach der Dauer der Dienstreise. Für eine eintägige Reise sind 14 € vorgesehen, bei mehrtägigen Reisen 28 € pro Tag.
Welche Reisekosten können nicht erstattet werden?
Nicht erstattungsfähig sind beispielsweise Bußgelder, private Zusatzgepäckgebühren bei Flugreisen oder Freizeitbeschäftigungen. Diese Ausgaben fallen nicht unter die Reisekostenabrechnung.