Drei von vier Elternzeitanträgen enthalten Formfehler, die den Kündigungsschutz gefährden oder zu verschobenen Startdaten führen. Der Grund: Unternehmen unterschätzen systematisch die rechtlichen Anforderungen bei Fristen, Bindungszeiträumen und Teilzeitregelungen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt zudem eine fundamentale Änderung in der Antragsstellung, die viele Personalabteilungen noch nicht kennen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Elternzeit rechtssicher organisieren, kostspielige Verzögerungen vermeiden und gleichzeitig die Personalplanung optimieren.
Was ist Elternzeit und wer hat Anspruch?
Elternzeit ist ein gesetzlich verankerter Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Der entscheidende Unterschied zu Mutterschutz: Während der Mutterschutz nur Mütter vor und nach der Geburt schützt, steht die Elternzeit beiden Elternteilen zu und beginnt erst nach der Mutterschutzfrist.
Rechtliche Grundlagen nach BEEG
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt den Anspruch präzise: Arbeitnehmer haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit, sofern sie mit dem Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen. Das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeitbeschäftigten. Selbst Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen haben diesen Anspruch.
Abgrenzung zu Elterngeld
Elternzeit und Elterngeld werden häufig verwechselt. Während die Elternzeit eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber ist, stellt das Elterngeld eine staatliche Leistung dar, die das wegfallende Einkommen teilweise ersetzt. Die Inanspruchnahme von Elternzeit ist grundsätzlich unabhängig vom Bezug des Elterngeldes möglich. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass Elterngeld separat bei der zuständigen Elterngeldstelle zu beantragen ist und nicht beim Arbeitgeber.
Gemeinsame Elternzeit beider Elternteile
Das BEEG ermöglicht es beiden Elternteilen, gleichzeitig in Elternzeit zu gehen. Diese Flexibilität erfordert von Unternehmen eine vorausschauende Personalplanung, besonders wenn beide Elternteile im selben Betrieb beschäftigt sind. Die Elternzeitquote zeigt deutliche Unterschiede: Im Jahr 2024 waren 23,5% der erwerbstätigen Mütter mit jüngstem Kind unter 6 Jahren in Elternzeit, während bei Vätern lediglich 1,8% diese Option nutzten.
Elternzeit Dauer: Wie lange kann man Elternzeit nehmen?
Grundsatz: Bis zu drei Jahre pro Kind
Arbeitnehmer können für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach der Geburt wird für die Mutter auf die Elternzeit angerechnet. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch für jedes Kind separat, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden. Diese Regelung ermöglicht beispielsweise bei zwei Kindern im Abstand von zwei Jahren eine durchgehende Elternzeit von bis zu fünf Jahren.
Übertragung auf Zeitraum zwischen 3. und 8. Geburtstag
Ein häufig unterschätztes Planungsinstrument: Bis zu 24 Monate der Elternzeit können zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Diese Flexibilität ist besonders relevant, wenn Familien die Einschulung oder Kita-Eingewöhnung begleiten möchten. Für Unternehmen bedeutet dies, dass auch Jahre nach der Geburt noch Elternzeitanträge eingehen können.
Aufteilung in mehrere Zeitabschnitte
Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Für einen vierten oder weiteren Zeitabschnitt ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Diese Regelung dient dem Interessenausgleich: Arbeitnehmer erhalten Flexibilität, während Arbeitgeber verlässlich planen können. Die praktische Konsequenz: Bei der ersten Anmeldung sollten Arbeitnehmer bereits überlegen, ob sie später weitere Zeiträume in Anspruch nehmen möchten.
Elternzeit beantragen: Fristen, Form und Bindungszeitraum
Fristen im Überblick: Wann muss der Antrag beim Arbeitgeber sein?
Die Anmeldefrist ist eine der häufigsten Fehlerquellen. Maßgeblich ist nicht das Absendedatum, sondern der Zugang beim Arbeitgeber. Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Fristen je nach Alter des Kindes:
Wird die Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit automatisch auf den fristgemäßen Zeitpunkt. Der besondere Kündigungsschutz beginnt jeweils eine Woche nach der Anmeldefrist. Diese zeitliche Lücke sollten Arbeitnehmer bei der Planung berücksichtigen.
Der Bindungszeitraum: Was muss verbindlich festgelegt werden?
Bei der ersten Anmeldung müssen Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der ersten zwei Lebensjahre sie Elternzeit nehmen möchten. Diese Bindung ist nicht verhandelbar. Ein typischer Fehler: Eltern melden nur ein Jahr Elternzeit an, obwohl sie eigentlich zwei Jahre planen. Eine spätere Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Für Zeiträume nach dem zweiten Geburtstag besteht diese Bindung nicht, hier kann flexibler geplant werden.
Game-Changer seit 1. Mai 2025: Textform statt Schriftform
Eine der bedeutendsten Änderungen im Bürokratieentlastungsgesetz IV: Seit dem 1. Mai 2025 genügt für Elternzeitanträge die Textform nach § 126b BGB. Das bedeutet konkret: Eine einfache E-Mail ohne Unterschrift ist rechtlich wirksam. Dies gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden. Die praktische Konsequenz für Arbeitgeber: Der Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG greift bereits ab Zugang der E-Mail. Unternehmen können sich nicht mehr auf fehlende Schriftform berufen.
Elternzeit Antrag: Inhalte, Muster und nachweisbarer Versand
Pflichtangaben für rechtssichere Anträge
Ein wirksamer Elternzeitantrag muss folgende Angaben enthalten: Beginn und Ende der beantragten Elternzeit mit konkreten Datumsangaben, die verbindliche Festlegung für den Bindungszeitraum der ersten zwei Jahre und die ausdrückliche Bitte um schriftliche Bestätigung. Bei Vätern oder dem nicht gebärenden Elternteil sollte der voraussichtliche Entbindungstermin genannt werden, falls die Elternzeit ab Geburt beginnen soll.
Best Practice: Nachweisbare Zustellung
Obwohl seit Mai 2025 eine E-Mail ausreicht, empfiehlt sich für beide Seiten eine nachweisbare Zustellung. Optionen sind: Übergabe gegen Empfangsbestätigung, Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Besonders kritisch sind die letzten Tage vor Fristablauf. Ein Fall aus der Rechtsprechung zeigt die Konsequenzen: Ein Vater verlor seinen Kündigungsschutz, weil sein Elternzeitantrag die Personalabteilung nur wenige Minuten nach Ausspruch der Kündigung erreichte, obwohl der Brief bereits im Haus war.
Musterformulierung für Elternzeitanträge
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich verbindlich Elternzeit für mein Kind [Name], voraussichtlicher Geburtstermin [Datum], an.
Ich nehme Elternzeit im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum]. Dies entspricht einer Dauer von [X Monaten/Jahren].
Gemäß § 16 Abs. 1 BEEG erkläre ich verbindlich, dass ich für die ersten zwei Lebensjahre folgenden Zeitraum in Anspruch nehme: [genaue Zeitraumangabe].
Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Elternzeit sowie um Übersendung einer Bescheinigung für die Elterngeldstelle.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Elternzeit aufteilen: Modelle für Mutter und Vater
Klassische Aufteilungsmodelle: 12/2, 7/7 oder versetzt
Die Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen erfolgt nach unterschiedlichen Modellen. Das Modell 12/2 sieht vor, dass ein Elternteil zwölf Monate und der andere zwei Monate nimmt. Dies entspricht oft der Partnermonate-Regelung beim Elterngeld. Das Modell 7/7 teilt die ersten 14 Monate gleichmäßig auf. Zunehmend beliebt sind versetzte Modelle, bei denen der zweite Elternteil erst nach Rückkehr des ersten in Elternzeit geht. Dies optimiert die Familienbetreuung und minimiert gleichzeitig die betriebliche Personalabwesenheit.
Gleichzeitige Elternzeit: Chancen und Herausforderungen
Beide Elternteile können gleichzeitig in Elternzeit gehen. Statistisch zeigt sich: 42,3% der Mütter und 20,6% der Väter planten 2024 zumindest anteilig Elterngeld Plus ein, was häufig mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit kombiniert wird. Für Unternehmen bedeutet gleichzeitige Elternzeit beider im Betrieb beschäftigter Elternteile eine Doppelbelastung in der Personalplanung. Frühzeitige Kommunikation und Vertretungsregelungen sind hier essentiell.
Entscheidungskriterien: Betreuung, Karriere und Teamplanung
Die optimale Aufteilung hängt von mehreren Faktoren ab: Dem Betreuungsbedarf des Kindes, den Karriereplänen beider Elternteile, der finanziellen Situation (Elterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) und der betrieblichen Situation. Ein Arbeitszeitkonto kann dabei helfen, flexible Rückkehrmodelle zu organisieren und bereits während der Elternzeit stundenweise Einarbeitung zu ermöglichen.
Elternzeit Vater: Planung und Kommunikation im Unternehmen
Väter in Zahlen: Status quo 2024
Die Väterquote beim Elterngeld lag 2024 bei 25,8% und ist damit erstmals seit Jahren leicht rückläufig. Die durchschnittliche geplante Bezugsdauer bei Vätern betrug 3,8 Monate, während Mütter durchschnittlich 14,8 Monate planten. Regional zeigen sich erhebliche Unterschiede: Sachsen führt mit 29,6% Väteranteil, während das Saarland mit 20,5% das Schlusslicht bildet.
Herausforderungen in der Teamorganisation
Wenn Väter Elternzeit nehmen, stehen Unternehmen vor spezifischen Herausforderungen: Die Elternzeit ist oft kürzer, aber die Übergabe muss trotzdem vollständig erfolgen. Projekte müssen so geplant werden, dass kritische Phasen nicht in die Abwesenheit fallen. Die Vertretung muss kurzfristig einspringbereit sein, da die Elternzeit mit der Geburt beginnen kann, die sich nicht exakt planen lässt.
Kommunikationsleitfaden für Väter: So gelingt das Gespräch mit der Führungskraft
Väter sollten das Gespräch mit der Führungskraft strukturiert und proaktiv angehen. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Frühzeitig informieren: Bereits beim Bekanntwerden der Schwangerschaft ein erstes Gespräch suchen, nicht erst kurz vor der gesetzlichen Frist
- Konkrete Zeiträume vorschlagen: Nicht nur "ich möchte Elternzeit nehmen", sondern präzise Angaben zu Dauer und Zeitpunkt machen
- Flexibilität signalisieren: Bereitschaft zeigen, bei der genauen Ausgestaltung (Beginn, Aufteilung) auf betriebliche Belange einzugehen, soweit rechtlich möglich
- Übergabepläne proaktiv entwickeln: Nicht abwarten, bis die Führungskraft fragt, sondern selbst einen detaillierten Übergabeplan ausarbeiten und anbieten
- Erreichbarkeit klären: Kommunizieren, ob und in welchem Umfang man bei kritischen Themen erreichbar sein möchte (keine Pflicht, aber oft gewünscht)
- Rückkehrplanung ansprechen: Bereits vor Antritt der Elternzeit thematisieren, wie der Wiedereinstieg aussehen soll und welche Projekte danach anstehen
Diese strukturierte Herangehensweise reduziert Unsicherheiten auf beiden Seiten und ermöglicht eine bessere Personalplanung im Team.
Elternzeit Gehalt: Was passiert mit dem Einkommen?
Klarstellung: Elternzeit ist grundsätzlich unbezahlt
Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, das Gehalt entfällt vollständig. Dies ist der fundamentale Unterschied zum Mutterschutz, wo Mütter Mutterschaftsgeld und einen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, während der Elternzeit Gehalt zu zahlen. Ausnahme: Wenn Teilzeit während der Elternzeit vereinbart wird, erhält der Arbeitnehmer das entsprechende anteilige Gehalt.
Elterngeld als staatliche Leistung
Das Elterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, mindestens jedoch 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Für Geburten ab April 2025 gilt: Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld mehr. Diese Einkommensgrenze wurde von zuvor 200.000 Euro gesenkt.
Sozialversicherung während der Elternzeit
Während der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung besteht grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Krankenversicherung läuft über die Familienversicherung des Partners oder als freiwillige Versicherung weiter. Rentenversicherung: Bei Bezug von Elterngeld werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, die als Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Bei Teilzeit während der Elternzeit gelten die normalen Sozialversicherungsregelungen anteilig.
Teilzeit in der Elternzeit: Stunden, Fristen und Ablehnungsgründe
Maximum 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt
Eine der wichtigsten und oft missverstandenen Regelungen: Während der Elternzeit dürfen Arbeitnehmer maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Nicht 32 Stunden pro Woche, sondern im Monatsdurchschnitt. Dies ermöglicht flexible Arbeitszeitmodelle, etwa vier Tage Vollzeit oder fünf Tage mit kürzeren Arbeitstagen. Wichtig: Diese Grenze ist absolut. Wer mehr arbeitet, verliert den Elterngeldanspruch für die entsprechenden Monate.
Anspruchsvoraussetzungen und Fristen
Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt, sie seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig sind und die gewünschte Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegt. Die Anmeldefristen entsprechen denen der Elternzeit: sieben Wochen bei Kindern bis drei Jahre, 13 Wochen bei älteren Kindern. Auch für Teilzeitanträge gilt seit Mai 2025 die Textform.
Ablehnungsgründe des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber kann den Teilzeitantrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese müssen innerhalb von vier Wochen (bei Kindern bis drei Jahre) beziehungsweise acht Wochen (bei älteren Kindern) schriftlich mitgeteilt werden. Eine pauschale Ablehnung wegen fehlender Beschäftigungsmöglichkeiten reicht nicht aus. Arbeitgeber müssen konkret darlegen, warum die gewünschte Arbeitszeitverteilung organisatorisch nicht umsetzbar ist. Versäumt der Arbeitgeber die Frist oder lehnt nicht formgerecht ab, gilt der Antrag als genehmigt.
Zweimaliger Verringerungsanspruch pro Elternteil
Während der gesamten Elternzeit kann jeder Elternteil zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen. Dies ermöglicht flexible Anpassungen, etwa wenn die Kita-Eingewöhnung länger dauert oder sich die familiäre Situation ändert. Für Unternehmen bedeutet dies, dass auch während laufender Teilzeit in Elternzeit weitere Änderungswünsche kommen können.
Elternzeit verlängern: Zustimmung oder Anspruch?
Verlängerung innerhalb der ersten zwei Jahre
Wurde bei der ersten Anmeldung ein kürzerer Zeitraum festgelegt als ursprünglich geplant, ist eine Verlängerung innerhalb des Bindungszeitraums (erste zwei Jahre) nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dies ist einer der häufigsten Planungsfehler: Eltern melden zwölf Monate an, stellen aber später fest, dass sie zwei Jahre benötigen. Der Arbeitgeber kann zustimmen, muss aber nicht. Für Unternehmen bietet diese Regelung Planungssicherheit, sollte aber im Einzelfall kulant gehandhabt werden.
Weiterer Zeitabschnitt nach dem zweiten Geburtstag
Wurde für die Zeit nach dem zweiten Geburtstag noch keine Elternzeit festgelegt, kann diese unter Einhaltung der Anmeldefrist (sieben Wochen) beansprucht werden. Hier besteht ein Anspruch, keine Zustimmungspflicht. Der Arbeitgeber kann diesen Zeitabschnitt nicht ablehnen, solange es sich um den zweiten Zeitabschnitt handelt. Erst ab dem dritten Zeitabschnitt und nur wenn dieser vollständig zwischen dem dritten und achten Geburtstag liegt, besteht ein Ablehnungsrecht aus dringenden betrieblichen Gründen.
Typische Anlässe für Verlängerungswünsche
Kita-Eingewöhnung dauert länger als geplant oder Betreuungsplatz steht nicht rechtzeitig zur Verfügung. Krankheit des Kindes oder besondere Betreuungssituation entwickelt sich. Weiteres Kind wird geboren während der laufenden Elternzeit. Berufliche Situation ändert sich und macht längere Auszeit attraktiver. Für eine detaillierte Übersicht zu Verlängerungsoptionen und rechtlichen Rahmenbedingungen empfiehlt sich spezialisierte Beratung.
Rückkehr und Wiedereinstieg nach Elternzeit
Rechtliche Rahmenbedingungen der Rückkehr
Nach Ende der Elternzeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Rückkehr zu den vertraglichen Arbeitsbedingungen. Dies bedeutet: Rückkehr zur vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, nicht zwingend auf den exakt gleichen Arbeitsplatz, aber auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz mit entsprechender Vergütung. Der Arbeitgeber darf die Rückkehr nicht von einer Zustimmung zu geänderten Arbeitsbedingungen abhängig machen. Versuche, Arbeitnehmer nach der Elternzeit nur in Teilzeit oder mit anderen Aufgaben weiterzubeschäftigen, sind rechtlich problematisch.
Optimaler Zeitpunkt für Rückkehrgespräche
Best Practice ist ein strukturiertes Gespräch etwa drei Monate vor Ende der Elternzeit. Themen sollten sein: Konkreter Rückkehrtermin und eventuell gewünschte Anpassungen. Aktuelle Projektsituation und mögliche Einsatzbereiche. Weiterbildungsbedarf nach der längeren Abwesenheit. Optionen für Teilzeit nach der Elternzeit (separater Antrag erforderlich). Perspektiven und Karriereplanung. Für einen erfolgreichen Wiedereinstieg nach Elternzeit ist beidseitige Offenheit entscheidend.
Teilzeit nach Elternzeit: Ein separater Anspruch
Wer nach der Elternzeit dauerhaft in Teilzeit arbeiten möchte, muss dies separat nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz beantragen. Dies ist ein eigenständiger Anspruch, der nicht mit der Elternzeit verknüpft ist. Die Voraussetzungen: Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern, mindestens sechs Monate Betriebszugehörigkeit, Antragstellung mindestens drei Monate vor gewünschtem Beginn. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen und muss dies einen Monat vor dem gewünschten Beginn schriftlich mitteilen.
Fazit: Systematische Planung schafft Rechtssicherheit
Elternzeit erfordert präzise Planung auf beiden Seiten. Die wichtigsten Erfolgsfaktoren: Frühzeitige Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mindestens drei Monate vor geplantem Beginn. Exakte Beachtung der Fristen (sieben oder 13 Wochen) und nachweisbare Zustellung des Antrags. Durchdachte Festlegung des Bindungszeitraums für die ersten zwei Jahre. Klare Regelungen bei Teilzeit während der Elternzeit mit konkreten Arbeitszeitmodellen. Strukturierte Übergabe und Vertretungsplanung im Team. Regelmäßiger Austausch während der Elternzeit über Entwicklungen im Unternehmen. Rechtzeitige Vorbereitung des Wiedereinstiegs.
Für Unternehmen zahlt sich professionelles Elternzeitmanagement mehrfach aus: Rechtssicherheit durch korrekte Prozesse, geringere Fluktuation durch wertschätzendes Personalmanagement, bessere Arbeitgeberreputation bei Fachkräften mit Familienwunsch und optimierte Ressourcenplanung durch transparente Prozesse. Mit digitalen Tools wie ZEP lassen sich Abwesenheiten systematisch erfassen, Vertretungsregelungen dokumentieren und Rückkehrtermine automatisch überwachen, sodass keine Frist verpasst wird und alle Beteiligten den Überblick behalten.
FAQ
Reicht seit 2025 wirklich eine einfache E-Mail für den Elternzeitantrag oder brauche ich eine Unterschrift?
Ja, seit dem 1. Mai 2025 genügt die Textform nach § 126b BGB für alle Kinder, die ab diesem Datum geboren werden. Eine einfache E-Mail ohne Unterschrift ist rechtlich wirksam. Wichtig: Der Sonderkündigungsschutz greift bereits ab Zugang der E-Mail beim Arbeitgeber. Trotzdem empfiehlt sich eine Lesebestätigung oder Empfangsbestätigung, um den Zugang nachweisen zu können. Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, gilt weiterhin die alte Regelung mit eigenhändiger Unterschrift.
Ich will erst 6 Monate Elternzeit nehmen, dann arbeiten und später nochmal 12 Monate. Muss ich das alles jetzt schon bei der ersten Anmeldung festlegen?
Nein, nur teilweise. Bei der ersten Anmeldung müssen Sie verbindlich festlegen, welche Zeiträume Sie innerhalb der ersten zwei Lebensjahre nehmen. In Ihrem Fall: Die ersten 6 Monate müssen Sie konkret angeben. Die späteren 12 Monate können Sie flexibel planen, wenn diese nach dem zweiten Geburtstag liegen. Tipp: Formulieren Sie im Antrag: "Für die ersten zwei Lebensjahre nehme ich Elternzeit vom [Datum] bis [Datum]." Zeiträume ab dem zweiten Geburtstag können Sie später mit 7 Wochen Vorlauf anmelden, ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Kann ich während der Elternzeit 4 Tage pro Woche Vollzeit arbeiten oder nur stundenreduziert?
Ja, 4 Tage Vollzeit sind möglich. Die Grenze von 32 Wochenstunden gilt im Monatsdurchschnitt, nicht pro Woche. Sie können also beispielsweise 4 Tage à 8 Stunden arbeiten (32 Std./Woche) oder flexiblere Modelle wie 3 Wochen à 35 Stunden und 1 Woche à 23 Stunden (Durchschnitt: 32 Std.). Wichtig: Überschreiten Sie diese Grenze, verlieren Sie den Elterngeldanspruch für die betroffenen Monate. Der Teilzeitantrag muss 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber vorliegen und kann in Textform (E-Mail) erfolgen.
Können mein Partner und ich gleichzeitig Elternzeit nehmen, auch wenn wir beide im selben Unternehmen arbeiten?
Ja, das BEEG erlaubt ausdrücklich gleichzeitige Elternzeit beider Elternteile. Der Arbeitgeber kann dies nicht verbieten, auch nicht wenn beide im selben Betrieb beschäftigt sind. Einzige Einschränkung: Beim Elterngeld können seit April 2024 nicht mehr beide gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (Ausnahme: im ersten Lebensmonat). Planen Sie bei gleichzeitiger Elternzeit im selben Unternehmen frühzeitig Vertretungsregelungen, idealerweise 4-6 Monate im Voraus, um betriebliche Abläufe zu sichern.
Die Kita-Eingewöhnung klappt nicht wie geplant. Kann ich meine Elternzeit kurzfristig verlängern oder brauche ich dafür die Zustimmung des Arbeitgebers?
Das hängt davon ab, wann Ihre ursprüngliche Elternzeit endet. Haben Sie bei der ersten Anmeldung für die ersten zwei Lebensjahre einen kürzeren Zeitraum festgelegt, brauchen Sie für eine Verlängerung innerhalb dieser zwei Jahre die Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann, muss aber nicht zustimmen. Anders bei Verlängerung nach dem zweiten Geburtstag: Hier haben Sie einen Anspruch, wenn Sie dies als zweiten Zeitabschnitt mit 7 Wochen Vorlauf anmelden. Praxis-Tipp: Kommunizieren Sie Verlängerungswünsche so früh wie möglich und bieten Sie pragmatische Lösungen wie Teilzeit-Wiedereinstieg mit schrittweiser Erhöhung an.
Welche besonderen Regeln gelten für Elternzeit ab dem 3. Geburtstag meines Kindes und wie lange vorher muss ich diese anmelden?
Für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag gelten drei wichtige Besonderheiten: Die Anmeldefrist beträgt 13 Wochen (statt 7 Wochen), der Kündigungsschutz beginnt 14 Wochen vor Beginn (statt 8 Wochen) und der Arbeitgeber kann einen dritten Zeitabschnitt, der ausschließlich in diesem Zeitraum liegt, aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 8 Wochen ablehnen. Maximal können 24 Monate in diesen Zeitraum übertragen werden. Praktisches Beispiel: Sie nehmen nach der Geburt 16 Monate Elternzeit. Die verbleibenden 20 Monate können Sie zwischen dem 3. und 8. Geburtstag flexibel aufteilen, etwa zur Begleitung der Einschulung.








