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Elternzeit verlängern: Fristen, Antrag und Rechte

Elternzeit verlängern, aber richtig: Fristen, Antragsstellung und Ihre Rechte laut BEEG. Seit Mai 2025 ist die Beantragung deutlich einfacher.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Familie genießt gemeinsame Zeit im Park nach erfolgreicher Elternzeit Verlängerung.
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Viele Eltern merken während der Elternzeit, dass sie doch mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen möchten oder dass der geplante Wiedereinstieg früher nicht realisierbar ist. Die Gründe sind vielfältig: Das Kind ist häufiger krank als erwartet, die Kita-Eingewöhnung verläuft schleppend oder es kommt ein weiteres Kind zur Familie. Doch eine Elternzeit Verlängerung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und an klare Fristen gebunden. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Elternzeit verlängern können, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag korrekt stellen. So sichern Sie sich die notwendige Familienzeit, ohne rechtliche Fallstricke zu übersehen.

Was bedeutet eine Verlängerung der Elternzeit genau?

Eine Verlängerung der Elternzeit liegt vor, wenn Sie die ursprünglich beim Arbeitgeber angemeldete Dauer der Elternzeit nachträglich ausdehnen möchten. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in §16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer echten Verlängerung und einer Neuplanung der Elternzeit-Aufteilung.

Bei der Verlängerung bleiben Sie durchgehend in der Elternzeit und schieben lediglich das Ende nach hinten. Eine Neuplanung liegt dagegen vor, wenn Sie zunächst aus der Elternzeit zurückkehren und später einen weiteren Elternzeit-Abschnitt nehmen möchten. Diese Unterscheidung ist entscheidend, denn sie bestimmt, ob Ihr Arbeitgeber zustimmen muss oder nicht.

Eine Verlängerung ist besonders sinnvoll, wenn sich Ihre persönliche oder familiäre Situation geändert hat: Bei gesundheitlichen Problemen des Kindes, Schwierigkeiten bei der Betreuungsplatzsuche, einer erneuten Schwangerschaft oder wenn Sie feststellen, dass die Balance zwischen Beruf und Familie mehr Zeit erfordert als ursprünglich gedacht.

Voraussetzungen für die Verlängerung der Elternzeit

Nicht jede Elternzeit lässt sich ohne Weiteres verlängern. Die Voraussetzungen hängen davon ab, in welchem Zeitabschnitt Sie sich befinden und was Sie ursprünglich beantragt haben.

Zustimmungspflicht des Arbeitgebers

Grundsätzlich gilt: Für die ersten beiden Lebensjahre des Kindes (also die ersten 24 Monate) haben Sie ein stärkeres Recht auf Elternzeit. Eine Verlängerung innerhalb dieser Phase bedarf nicht zwingend der Zustimmung des Arbeitgebers, solange Sie die vorgeschriebenen Fristen einhalten. Anders sieht es aus, wenn Sie Elternzeit im dritten Lebensjahr nehmen oder bereits genommene Elternzeit über das zweite Jahr hinaus verlängern möchten. Hier kann der Arbeitgeber die Verlängerung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Teilzeit während der Elternzeit

Viele Eltern arbeiten während der Elternzeit in Teilzeit. Diese Konstellation ändert nichts am grundsätzlichen Anspruch auf Elternzeit-Verlängerung, aber die praktische Umsetzung erfordert besondere Beachtung: Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten, während Sie bereits in Teilzeit arbeiten, sollten Sie klären, ob die Teilzeittätigkeit weiterlaufen oder ebenfalls angepasst werden soll. Hier ist eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber entscheidend.

Sonderfälle: Zweites Kind, Krankheit oder Arbeitgeberwechsel

Wird während der laufenden Elternzeit ein weiteres Kind geboren, haben Sie Anspruch auf eine neue Elternzeit für dieses Kind. Technisch gesehen ist das keine Verlängerung, sondern eine Neuanmeldung. Dennoch wird diese Situation häufig im Kontext der Elternzeit-Verlängerung besprochen. Bei schwerer Erkrankung des Kindes oder unvorhergesehenen familiären Notlagen sollten Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, auch wenn dies nicht immer automatisch zu einer Verlängerungszustimmung führt.

Ein Arbeitgeberwechsel während der Elternzeit ist grundsätzlich möglich, beendet aber Ihre laufende Elternzeit beim alten Arbeitgeber. Beim neuen Arbeitgeber müssen Sie die Elternzeit neu anmelden.

Elternzeit verlängern: Welche Fristen gelten?

Die Fristen für die Elternzeit Verlängerung sind gesetzlich klar geregelt und müssen unbedingt eingehalten werden. Versäumen Sie die Frist, riskieren Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, selbst wenn der Arbeitgeber grundsätzlich einverstanden wäre.

Fristenübersicht

Elternzeit-Abschnitt Anmeldefrist für Verlängerung Besonderheiten
Innerhalb der ersten zwei Lebensjahre 7 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Ende Arbeitgeber muss bei fristgerechtem Antrag zustimmen
Im dritten Lebensjahr 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Verlängerung Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen
Nachträgliche Aufteilung (bei bereits festgelegter Elternzeit) So früh wie möglich, mindestens 7 Wochen vorher Arbeitgeber muss zustimmen, wenn es sich um eine Änderung der ursprünglichen Planung handelt

Die Sieben-Wochen-Frist gilt für die meisten Verlängerungen innerhalb der ersten beiden Lebensjahre. Das bedeutet: Wenn Ihre Elternzeit beispielsweise am 31. März enden sollte, müssen Sie Ihren Verlängerungsantrag spätestens bis zum 10. Februar beim Arbeitgeber einreichen. Zählen Sie die Wochen sorgfältig zurück und berücksichtigen Sie auch Postlaufzeiten.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Eine verpasste Frist bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Elternzeit-Verlängerung scheitert. Sie gibt dem Arbeitgeber jedoch das Recht, den Antrag abzulehnen. In der Praxis sind viele Arbeitgeber kulant, besonders bei nachvollziehbaren Gründen und guter Zusammenarbeit. Verlassen sollten Sie sich darauf jedoch nicht. Bei versäumter Frist können Sie versuchen, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden, haben aber keinen Rechtsanspruch mehr auf die Verlängerung.

Unterschied zwischen Erstanmeldung und Verlängerungsantrag

Bei der Erstanmeldung der Elternzeit müssen Sie bereits verbindlich festlegen, wie Sie die ersten zwei Jahre der Elternzeit aufteilen möchten. Ein späterer Verlängerungsantrag betrifft dann nur die Änderung dieser ursprünglichen Festlegung. Dieser Unterschied ist wichtig, denn er bestimmt, ob der Arbeitgeber zustimmen muss oder ob Sie einen Rechtsanspruch haben.

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Antrag auf Verlängerung der Elternzeit – so geht's

Der Antrag auf Elternzeit Verlängerung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Eine mündliche Vereinbarung reicht nicht aus! Der Antrag muss nachweisbar beim Arbeitgeber eingehen.

⚠️ Wichtige Änderung seit 01.05.2025 ⚠️

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) können Anträge auf Elternzeit künftig auch per E-Mail eingereicht werden. Damit wird die Antragsstellung deutlich vereinfacht und an moderne Kommunikationswege angepasst.

Formale Anforderungen

Der Antrag muss folgende Elemente enthalten:

  • Ihre vollständigen persönlichen Daten und die Personalnummer
  • Das Datum
  • Eine klare Formulierung, dass Sie Ihre Elternzeit verlängern möchten
  • Den genauen Zeitraum der Verlängerung (von wann bis wann)

Einreichungswege seit 01.05.2025:

  • Per E-Mail an die zuständige Stelle im Unternehmen (z.B. Personalabteilung)
  • Per Post als Brief (idealerweise als Einschreiben mit Rückschein)
  • Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung

Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis über die fristgerechte Einreichung haben. Bei E-Mail-Versand sollten Sie die Sendebestätigung aufbewahren und idealerweise um eine Empfangsbestätigung bitten.

Musterbrief für die Elternzeit-Verlängerung

Hier finden Sie eine Formulierungsvorlage, die Sie individuell anpassen können. Diese können Sie seit 01.05.2025 sowohl per E-Mail als auch per Post einreichen:

Ihr Name

Ihre Adresse

Personalnummer: [Nummer]

[Name des Arbeitgebers]

[Abteilung / Personalabteilung]

Adresse des Arbeitgebers

[Ort], [Datum]

Betreff: Antrag auf Verlängerung der Elternzeit

Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

hiermit beantrage ich die Verlängerung meiner Elternzeit für mein Kind [Name des Kindes, geboren am TT.MM.JJJJ].

Meine aktuell genommene Elternzeit endet am [Datum]. Ich möchte diese Elternzeit um [Anzahl Monate/Wochen] verlängern, sodass die Elternzeit bis zum [neues Enddatum] andauert.

[Optional: Kurze Begründung, z.B.: „Aufgrund der verzögerten Kita-Platzvergabe ist es mir derzeit nicht möglich, wie geplant in den Beruf zurückzukehren."]

Ich bin Ihnen dankbar für Ihr Verständnis und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigenhändige Unterschrift bei Postversand]

[Name in Druckbuchstaben]

Hinweis: Bei Versand per E-Mail entfällt die Notwendigkeit der eigenhändigen Unterschrift. Achten Sie in diesem Fall auf eine vollständige E-Mail-Signatur mit allen relevanten Kontaktdaten.

Worauf Arbeitgeber besonders achten

Arbeitgeber prüfen bei einem Verlängerungsantrag vor allem: Wurde die Frist eingehalten? Ist der Antrag formal korrekt gestellt? Und: Gibt es betriebliche Gründe, die gegen eine Verlängerung sprechen?

Aus Arbeitgebersicht ist eine rechtzeitige Planung entscheidend. Wenn Sie frühzeitig kommunizieren – idealerweise noch vor Ablauf der offiziellen Frist – schaffen Sie Vertrauen und erleichtern dem Arbeitgeber die Personalplanung.

Elternzeit professionell verwalten

Für Unternehmen kann die Verwaltung von Elternzeiten, Verlängerungen und unterschiedlichen Arbeitsmodellen schnell unübersichtlich werden. Das ZEP-Modul Abwesenheiten & Überstunden bietet hier eine strukturierte Lösung: Führungskräfte behalten den Überblick über alle Fehlzeiten – von Elternzeit über Mutterschutz bis zu Freizeitausgleich. Mitarbeitende tragen ihre Abwesenheiten ein, Vorgesetzte prüfen und geben sie frei.

Besonders hilfreich sind die detaillierten Auswertungen wie die Fehlzeitenübersicht oder die Jahresübersicht Fehltage. Sie zeigen transparent, wie viele Tage ein Mitarbeitender aufgrund von Elternzeit in Anspruch genommen hat, welcher Resturlaub besteht oder wie viele Überstunden als Freizeitausgleich genutzt werden können. Der Monatsabschluss ermöglicht es, alle Arbeits- und Fehlzeiten revisionssicher zu finalisieren, bei Bedarf können Korrekturen unkompliziert vorgenommen werden. So wird die Elternzeit-Planung nicht nur einfacher, sondern auch rechtssicher dokumentiert.

Tipps für eine reibungslose Kommunikation

  • Frühzeitig informieren: Auch ein informelles Vorgespräch kann helfen, bevor der formale Antrag eingereicht wird.
  • Begründung liefern: Sie sind nicht verpflichtet, Gründe zu nennen, aber eine kurze Erläuterung kann das Verständnis erhöhen.
  • Lösungsorientiert denken: Bieten Sie gegebenenfalls Kompromisse an, etwa eine kürzere Verlängerung oder eine flexible Rückkehroption.
  • Dokumentation: Bewahren Sie alle Korrespondenz auf, bei späteren Unklarheiten ist das Gold wert.

Elternzeit ändern oder verschieben: Was ist möglich?

Neben der klassischen Verlängerung gibt es weitere Möglichkeiten, die Elternzeit anzupassen. Dazu gehören Änderungen des Zeitraums, eine vorzeitige Rückkehr oder die Verschiebung von Elternzeit-Anteilen.

Änderungen des Zeitraums oder der Aufteilung

Sie haben grundsätzlich das Recht, Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitten zu nehmen. Wenn Sie zunächst nur einen oder zwei Abschnitte angemeldet haben, können Sie später weitere Abschnitte hinzufügen. Allerdings gilt auch hier: Für Elternzeit im dritten Lebensjahr benötigen Sie die Zustimmung des Arbeitgebers.

Die Verschiebung von bereits angemeldeter Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt ist grundsätzlich möglich, erfordert aber immer die Zustimmung des Arbeitgebers. Das gilt auch, wenn Sie Elternzeit-Anteile zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr „umschichten" möchten.

Frühere oder spätere Rückkehr

Eine vorzeitige Rückkehr aus der Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Sie können nicht einseitig Ihre Elternzeit abbrechen, auch wenn sich Ihre Situation geändert hat. In der Praxis sind Arbeitgeber jedoch oft erfreut, wenn Mitarbeitende früher zurückkehren möchten.

Eine spätere Rückkehr – also eine Verlängerung – folgt den bereits beschriebenen Regeln und Fristen.

Kombination mit Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit können Sie bis zu 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten (bis 31.12.2024 waren es 30 Stunden). Diese Teilzeittätigkeit kann beim gleichen Arbeitgeber oder bei einem anderen Unternehmen ausgeübt werden. Wenn Sie Ihre Elternzeit verlängern, sollten Sie explizit klären, wie sich dies auf Ihre Teilzeittätigkeit auswirkt. Eine transparente Dokumentation dieser Vereinbarungen schützt beide Seiten vor Missverständnissen in der Lohnabrechnung und bei der Urlaubsberechnung.

Praxisbeispiel aus der Unternehmensberatung

Eine mittelständische Unternehmensberatung mit 45 Mitarbeitenden stand vor der Herausforderung, mehrere parallele Elternzeiten mit unterschiedlichen Teilzeitmodellen zu verwalten. Drei Berater arbeiteten während ihrer Elternzeit in verschiedenen Stundenmodellen (20, 25 und 30 Stunden), zwei weitere verlängerten ihre Elternzeit kurzfristig aufgrund verzögerter Kita-Platzvergaben. Die manuelle Verwaltung per Excel führte zu Fehlern bei der Urlaubsberechnung und Überstundenkontierung.

Nach Einführung des ZEP-Moduls konnten alle Abwesenheitsformen zentral erfasst und automatisch mit der Projektzeiterfassung verknüpft werden. Die Geschäftsführung erhielt transparente Auswertungen über tatsächliche Verfügbarkeiten, während die betroffenen Mitarbeitenden jederzeit Einblick in ihre Resturlaubs- und Überstundenstände hatten. Verlängerungsanträge wurden direkt im System dokumentiert, Fristen automatisch überwacht. Das Ergebnis: weniger Verwaltungsaufwand, keine Abrechnungsfehler und verfügbare Ressourcen für die Projektplanung, trotz flexibler Arbeitsmodelle.

Wenn der Arbeitgeber die Verlängerung ablehnt

In bestimmten Situationen kann der Arbeitgeber eine Elternzeit-Verlängerung ablehnen, allerdings nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen.

Rechte und Pflichten auf beiden Seiten

Der Arbeitgeber darf eine Verlängerung nur dann ablehnen, wenn:

  • Die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten wurden
  • Es sich um Elternzeit im dritten Lebensjahr handelt und dringende betriebliche Gründe dagegensprechen
  • Der Antrag formal fehlerhaft ist

„Dringende betriebliche Gründe" sind eng auszulegen. Eine allgemeine Personalknappheit oder Unannehmlichkeiten in der Planung reichen nicht aus! Es müssen erhebliche Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs nachweisbar sein.

Argumentationshilfen für Eltern

Wenn Ihr Arbeitgeber eine Verlängerung ablehnt, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und nachfragen, welche konkreten Gründe vorliegen. Oft lassen sich durch Kompromisse Lösungen finden, etwa eine kürzere Verlängerung, eine stufenweise Rückkehr oder eine flexible Teilzeitregelung.

Ihre Argumentationslinie könnte umfassen:

  • Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen (§16 BEEG)
  • Betonung der fristgerechten Anmeldung
  • Darstellung der familiären Notwendigkeit
  • Angebot von Kompromisslösungen

Möglichkeiten bei Konflikten oder Ablehnung

Sollte keine Einigung möglich sein und Sie sind der Meinung, dass die Ablehnung unrechtmäßig ist, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Betriebsrat oder Personalrat (falls vorhanden)
  • Elterngeldstellen, die oft auch beratend zur Elternzeit tätig sind
  • Arbeitsrechtliche Beratungsstellen oder Fachanwälte für Arbeitsrecht

In vielen Fällen hilft bereits ein klärendes Gespräch mit der Personalabteilung, bei dem Sie Ihre Rechtsposition deutlich machen. Die meisten Arbeitgeber möchten Konflikte vermeiden und sind an einer konstruktiven Lösung interessiert.

Fazit: Elternzeit verlängern mit guter Planung

Eine Elternzeit Verlängerung ist möglich und oft sinnvoll, wenn sich familiäre Umstände ändern oder Sie mehr Zeit mit Ihrem Kind verbringen möchten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der rechtzeitigen, korrekten und transparenten Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Beachten Sie die gesetzlichen Fristen (7 Wochen für die ersten zwei Lebensjahre, 13 Wochen für das dritte Lebensjahr)
  • Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich und mit eigenhändiger Unterschrift
  • Nutzen Sie Musterbriefe als Orientierung, passen Sie diese aber an Ihre individuelle Situation an
  • Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber, auch informell
  • Kennen Sie Ihre Rechte, bleiben Sie aber offen für Kompromisse

Für Arbeitgeber bedeutet eine gut organisierte Elternzeit-Verwaltung weniger Stress und mehr Planungssicherheit. Klare Prozesse, transparente Dokumentation und eine faire Kommunikationskultur schaffen die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, auch bei Elternzeit-Verlängerungen.

Mit der richtigen Vorbereitung und einem klar formulierten Antrag sichern Sie sich die Zeit, die Sie und Ihre Familie brauchen. So gelingt der Spagat zwischen beruflichen Verpflichtungen und familiären Bedürfnissen.

FAQ

Wie kann ich meine Elternzeit verlängern?

Um Ihre Elternzeit zu verlängern, stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber (seit 01.05.2025 auch per E-Mail möglich). Der Antrag muss den genauen Zeitraum der Verlängerung enthalten und die gesetzlichen Fristen einhalten: 7 Wochen vor Ende der Elternzeit für die ersten beiden Lebensjahre, 13 Wochen ab dem dritten Lebensjahr. Nutzen Sie am besten einen Musterbrief als Vorlage und bewahren Sie eine Kopie sowie den Versandnachweis auf.

Welche Fristen muss ich bei der Verlängerung der Elternzeit unbedingt beachten?

Für eine Verlängerung innerhalb der ersten zwei Lebensjahre gilt eine Frist von 7 Wochen vor dem geplanten Ende Ihrer Elternzeit. Möchten Sie Elternzeit zwischen dem dritten und vollendeten achten Lebensjahr verlängern, müssen Sie dies 13 Wochen im Voraus beantragen. Versäumen Sie die Frist, kann der Arbeitgeber Ihren Antrag ablehnen, auch wenn er grundsätzlich einverstanden wäre. Markieren Sie sich das Fristende daher unbedingt im Kalender und planen Sie einen Puffer für den Postweg oder die E-Mail-Zustellung ein.

Muss mein Arbeitgeber der Elternzeit-Verlängerung zustimmen?

Das kommt darauf an: Innerhalb der ersten beiden Lebensjahre muss Ihr Arbeitgeber bei fristgerechtem Antrag zustimmen – er kann die Verlängerung nicht ablehnen. Anders sieht es bei Elternzeit ab dem dritten Lebensjahr aus: Hier kann der Arbeitgeber die Verlängerung aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. „Dringende betriebliche Gründe" sind jedoch eng auszulegen. Allgemeine Personalknappheit oder Unannehmlichkeiten in der Planung reichen nicht aus.

Kann ich meine Elternzeit verlängern, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?

Ja, bei einer erneuten Schwangerschaft haben Sie sogar zwei Optionen: Sie können die laufende Elternzeit vorzeitig beenden und direkt in die neue Elternzeit für das zweite Kind wechseln. Oder Sie lassen die erste Elternzeit weiterlaufen und melden für das zweite Kind eine neue, separate Elternzeit an. In der Praxis führt dies oft zu einer nahtlosen Fortsetzung der Familienzeit. Wichtig ist, dass Sie die neue Elternzeit erneut fristgerecht anmelden, auch wenn Sie bereits in Elternzeit sind.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Verlängerung ablehnt?

Eine Ablehnung ist nur bei verpassten Fristen oder bei Elternzeit im dritten Lebensjahr aus dringenden betrieblichen Gründen rechtens. Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber über die konkreten Ablehnungsgründe. Oft lassen sich durch Kompromisse Lösungen finden, etwa eine kürzere Verlängerung oder eine stufenweise Rückkehr. Halten Sie die Ablehnung für unrechtmäßig, können Sie sich an den Betriebsrat, die Elterngeldstelle oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Bei fristgerechtem Antrag innerhalb der ersten zwei Lebensjahre haben Sie einen Rechtsanspruch auf Verlängerung.

Kann ich den Antrag auf Elternzeit-Verlängerung auch per E-Mail einreichen?

Ja, seit dem 01.05.2025 ist auch ein Antrag per E-Mail möglich. Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sind Anträge auf Elternzeit künftig auch per E-Mail gültig. Vor diesem Datum war eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierantrag zwingend erforderlich. Achten Sie bei E-Mail-Versand darauf, eine Sendebestätigung aufzubewahren und idealerweise eine Empfangsbestätigung anzufordern. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie die gesetzliche Frist eingehalten haben.

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