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Gehaltsumwandlung: Was Sie vor der Entscheidung wissen müssen

Gehaltsumwandlung: Steuervorteile vs. Rentennachteile. Alle Fakten zu Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und wann sich die betriebliche Altersvorsorge wirklich lohnt.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Inhaltsverzeichnis
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Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Konsultieren Sie bei spezifischen Fragen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen unabhängigen Finanzberater.

Gehaltsumwandlung bezeichnet die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 1a BetrAVG. Im Jahr 2024 können Arbeitnehmer bis zu 302 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln. Der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent ist seit 2022 für alle Verträge verpflichtend. Die Entgeltumwandlung reduziert jedoch die späteren Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung um etwa 35 bis 45 Euro monatlich bei 30 Jahren Laufzeit. Ob sich Gehaltsumwandlung lohnt, hängt maßgeblich von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses und der Kostenstruktur des Vertrags ab.

Was ist Gehaltsumwandlung und wie funktioniert sie?

Gehaltsumwandlung bezeichnet die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine andere Leistung, meist in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Statt das volle Bruttogehalt ausgezahlt zu bekommen, fließt ein vereinbarter Betrag direkt in einen Vorsorgevertrag. Diese Entgeltumwandlung reduziert das zu versteuernde Einkommen und senkt die Sozialversicherungsbeiträge.

Der rechtliche Rahmen basiert auf dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Gemäß § 1a BetrAVG haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Im Jahr 2024 entspricht dies einem Höchstbetrag von 302 Euro monatlich (3.624 Euro jährlich), der steuer- und sozialabgabenfrei umgewandelt werden kann.

Die Gehaltsumwandlung funktioniert über verschiedene Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Direktzusage. Am häufigsten nutzen Unternehmen die Direktversicherung, bei der der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt.

💡 Praxis-Tipp 💡

Prüfen Sie vor Abschluss einer Entgeltumwandlung, welchen Durchführungsweg Ihr Arbeitgeber anbietet. Die Direktversicherung ist am weitesten verbreitet und bietet gute Portabilität bei Jobwechseln. Mit einer digitalen Zeiterfassung behalten Sie auch Ihre Gehaltsabrechnungen und Umwandlungsbeträge im Blick.

Welche Steuervorteile bietet die Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung ermöglicht erhebliche Steuerersparnisse in der Ansparphase. Der umgewandelte Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben berechnet werden. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro und einer monatlichen Umwandlung von 200 Euro reduziert sich die Steuerlast spürbar.

Rechenbeispiel zur Steuerersparnis

Ein Arbeitnehmer mit 48.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I spart bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 Euro circa 84 Euro an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag pro Monat. Die tatsächliche Belastung des Nettogehalts beträgt damit nur etwa 116 Euro – bei einem Vorsorgebeitrag von 200 Euro.

Beispielrechnung:

Bruttogehalt: 4.000 €/Monat
Entgeltumwandlung: 200 €/Monat
Steuerersparnis: ca. 84 €/Monat
Sozialabgabenersparnis: ca. 40 €/Monat
Tatsächliche Nettobelastung: ca. 116 €/Monat
Effektiver Spareffekt: 72% mehr Vorsorge bei gleichem Nettoverzicht

Diese nachgelagerte Besteuerung bedeutet allerdings: Im Rentenalter müssen die Auszahlungen versteuert werden. Der persönliche Steuersatz liegt dann jedoch meist niedriger als während des Berufslebens, wodurch ein Steuervorteil entsteht.

Wie wirkt sich Gehaltsumwandlung auf die Sozialversicherung aus?

Gehaltsumwandlung reduziert nicht nur die Steuerlast, sondern auch die Beiträge zur Sozialversicherung. Auf den umgewandelten Betrag fallen keine Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an – weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber.

Konkrete Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 Euro sparen Arbeitnehmer etwa 40 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen (20 Prozent Arbeitnehmeranteil). Der Arbeitgeber spart ebenfalls circa 40 Euro an Lohnnebenkosten. Genau diese Ersparnis des Arbeitgebers bildet die Grundlage für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss.

Seit dem 1. Januar 2019 (für Neuverträge) beziehungsweise seit dem 1. Januar 2022 (für Altverträge) ist gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung verpflichtend, sofern der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Bei 200 Euro Umwandlung bedeutet das mindestens 30 Euro zusätzlich vom Arbeitgeber.

FaktorArbeitnehmerArbeitgeber
Umwandlungsbetrag200 €
SV-Ersparnis (ca. 20%)40 €40 €
Pflichtzuschuss (15%)+30 €-30 €
Gesamtbeitrag zur bAV230 €

Welche Nachteile hat Gehaltsumwandlung für die Rente?

Gehaltsumwandlung verringert Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Beiträge auf Basis des reduzierten Bruttogehalts berechnet werden, sammeln Sie weniger Entgeltpunkte. Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung führt eine monatliche Entgeltumwandlung von 200 Euro über 30 Jahre zu einer Rentenminderung von etwa 35 bis 45 Euro monatlich.

⚠️ Wichtig ⚠️

Die Rentenminderung betrifft nicht nur die Altersrente, sondern auch die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung. Zudem sinken einkommensabhängige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld.

Die Doppelverbeitragung im Rentenalter

Ein häufig übersehener Nachteil: Auf die späteren Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge fallen die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während der Ansparphase sparen Sie zwar die Hälfte dieser Beiträge, im Alter zahlen Sie jedoch den vollen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent (Krankenversicherung) plus Zusatzbeitrag sowie 3,4 Prozent Pflegeversicherung.

Diese Doppelverbeitragung kann die Steuervorteile erheblich schmälern. Seit Januar 2020 gilt zwar ein Freibetrag von 176,75 Euro monatlich (Stand 2024), erst darüber werden Krankenkassenbeiträge fällig. Dennoch bleibt die Belastung für höhere Betriebsrenten beträchtlich.

Wann lohnt sich ein Gehaltsumwandlung Rechner?

Ein Gehaltsumwandlung Rechner hilft bei der individuellen Bewertung, ob sich die Entgeltumwandlung für Ihre persönliche Situation rentiert. Diese Tools berücksichtigen Ihr aktuelles Gehalt, Ihren Steuersatz, den Arbeitgeberzuschuss und prognostizieren die spätere Nettorendite. Probieren Sie es aus:

-> hier kommt der Rechner rein

Entscheidende Faktoren für die Berechnung

Die Rentabilität der Gehaltsumwandlung hängt von vier Kernfaktoren ab:

  • Arbeitgeberzuschuss: Je höher der Zuschuss über den Pflicht-15-Prozent liegt, desto rentabler wird die Umwandlung
  • Vertragslaufzeit: Mindestens 15 bis 20 Jahre sollten bis zur Rente verbleiben
  • Kostenstruktur: Verwaltungs- und Abschlusskosten unter 1 Prozent jährlich sind ideal
  • Steuersatzdifferenz: Der Unterschied zwischen aktuellem und künftigem Steuersatz bestimmt den Vorteil

Laut Analysen der Verbraucherzentrale lohnt sich eine Gehaltsumwandlung erst dann eindeutig, wenn der Arbeitgeber mindestens 20 bis 25 Prozent zuschießt. Bei nur 15 Prozent Pflichtzuschuss ist das Ergebnis oft knapp oder sogar negativ gegenüber einer privaten Anlage.

Welche Alternativen zur Gehaltsumwandlung gibt es?

Gehaltsumwandlung ist nicht die einzige Möglichkeit zur Altersvorsorge oder Gehaltsoptimierung. Private ETF-Sparpläne, steuerfreie Sachbezüge und andere Modelle bieten teilweise mehr Flexibilität bei vergleichbarer oder besserer Rendite.

Vergleich: Entgeltumwandlung versus ETF-Sparplan

Ein privater ETF-Sparplan bietet volle Flexibilität bei Einzahlungen und Entnahmen. Die durchschnittliche Rendite globaler Aktien-ETFs lag laut Deutschem Aktieninstitut in den vergangenen 30 Jahren bei etwa 7 Prozent jährlich. Demgegenüber stehen bei klassischen bAV-Produkten oft nur 2 bis 3 Prozent Garantiezins plus Überschussbeteiligung.

Der Nachteil des ETF-Sparplans: Die Einzahlungen erfolgen aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Dafür unterliegen Kursgewinne nach der Haltedauer von mehr als einem Jahr nur der Abgeltungssteuer von 25 Prozent – deutlich günstiger als die volle Einkommensteuer auf Betriebsrenten.

KriteriumGehaltsumwandlungETF-Sparplan
Steuerliche FörderungAnsparphase steuerfreiAus Nettoeinkommen
FlexibilitätGering (bis Rente gebunden)Hoch (jederzeit verfügbar)
Erwartete Rendite2–4% p.a.6–8% p.a. (historisch)
Besteuerung bei AuszahlungVoller Steuersatz25% Abgeltungssteuer
SV-Beiträge im AlterJa (KV + PV)Nein

Steuerfreie Sachbezüge als Alternative

Eine weitere Option sind steuerfreie Sachbezüge gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Bis zu 50 Euro monatlich können Arbeitgeber steuerfrei gewähren – etwa als Tankgutschein, Jobticket oder Essenszuschuss. Diese Leistungen schmälern weder die gesetzliche Rente noch die Sozialleistungsansprüche.

💡 Praxis-Tipp 💡

Kombinieren Sie verschiedene Vorsorgebausteine: Nutzen Sie den Pflichtzuschuss zur Gehaltsumwandlung, ergänzen Sie mit steuerfreien Sachbezügen und investieren Sie zusätzlich in einen ETF-Sparplan. So streuen Sie Risiken und maximieren Ihre Altersvorsorge. Eine professionelle Projektzeiterfassung hilft Ihnen, Ihre Arbeitszeit effizient zu nutzen und mehr Spielraum für Vorsorge zu schaffen.

Wie läuft Gehaltsumwandlung bei einem Jobwechsel?

Gehaltsumwandlung endet nicht automatisch mit dem Arbeitgeberwechsel. Das Betriebsrentengesetz sichert die Portabilität der erworbenen Ansprüche. Sie haben mehrere Optionen: Übertragung des Kapitals auf den neuen Arbeitgeber, private Weiterführung oder Stilllegung des Vertrags bis zur Rente.

Rechtliche Regelungen zur Mitnahme

Gemäß § 4 BetrAVG können Sie bei Ausscheiden aus dem Unternehmen verlangen, dass Ihr bisheriger Arbeitgeber das angesparte Kapital auf den Vorsorgevertrag beim neuen Arbeitgeber überträgt. Der neue Arbeitgeber muss dies akzeptieren, sofern er einen entsprechenden Durchführungsweg anbietet. Die Übertragung ist steuerneutral, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Grenzen erfolgt.

Alternativ können Sie den Vertrag privat weiterführen und selbst Beiträge einzahlen. Allerdings entfallen dann die Steuer- und Sozialabgabenvorteile, da Privateinzahlungen aus dem Nettoeinkommen erfolgen. Eine dritte Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung: Der Vertrag ruht bis zum Renteneintritt, das angesparte Kapital bleibt erhalten.

Für wen ist Gehaltsumwandlung besonders sinnvoll?

Gehaltsumwandlung eignet sich besonders für Arbeitnehmer mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz. Wer heute 42 Prozent Einkommensteuer zahlt und im Alter voraussichtlich nur 25 Prozent, profitiert deutlich von der nachgelagerten Besteuerung.

Ideale Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung

Die Entgeltumwandlung rechnet sich am ehesten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Hoher Arbeitgeberzuschuss: Mehr als 15 Prozent – idealerweise 25 Prozent oder mehr
  • Lange Vertragslaufzeit: Mindestens 15 bis 20 Jahre bis zur Rente
  • Niedrige Produktkosten: Verwaltungskosten unter 1 Prozent jährlich
  • Einkommen über BBG: Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (66.150 Euro in 2024)

Weniger geeignet ist Gehaltsumwandlung für Geringverdiener, deren Steuersatz bereits niedrig ist, und für Arbeitnehmer kurz vor der Rente, bei denen der Zinseszinseffekt nicht mehr greift.

Welche Kosten entstehen bei der Gehaltsumwandlung?

Gehaltsumwandlung ist nicht kostenfrei. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten der bAV-Verträge schmälern die Rendite oft erheblich. Laut Untersuchungen des Bundes der Versicherten liegen die Effektivkosten vieler Direktversicherungen bei 1,5 bis 3 Prozent jährlich.

Versteckte Kosten identifizieren

Typische Kostenpositionen umfassen:

  • Abschlusskosten: Bis zu 4 Prozent der Beitragssumme
  • Jährliche Verwaltungskosten: 0,5 bis 1,5 Prozent des Guthabens
  • Todesfallschutz: Zusätzliche Kosten für Hinterbliebenenabsicherung
  • Fondsgebühren: Bei fondsgebundenen Produkten kommen weitere Kosten hinzu

Diese Kosten können über 30 Jahre einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Vergleichen Sie mehrere Angebote und achten Sie auf die Effektivkostenquote. Gute Verträge liegen unter 1 Prozent jährlich. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob die Möglichkeit besteht, einen kostengünstigen Anbieter zu wählen oder ob ein vorgegebener Rahmenvertrag gilt.

💡 Praxis-Tipp 💡

Lassen Sie sich vom Anbieter die Effektivkostenquote schriftlich bestätigen. Diese Kennzahl zeigt, wie viel Rendite durch Kosten verloren geht. Bei 2 Prozent Effektivkosten und 4 Prozent Bruttorendite bleibt Ihnen netto nur 2 Prozent – oft weniger als die Inflation. Mit einer transparenten Abwesenheits- und Überstundenverwaltung behalten Sie auch Ihre Gehaltsbestandteile im Überblick.

Fazit: Lohnt sich Gehaltsumwandlung für Sie?

Gehaltsumwandlung bietet echte Steuervorteile, birgt aber auch Risiken wie die Rentenminderung und die Doppelverbeitragung im Alter. Die Entscheidung erfordert eine individuelle Kalkulation unter Berücksichtigung aller Faktoren. Nutzen Sie einen Gehaltsumwandlung Rechner, prüfen Sie die Höhe des Arbeitgeberzuschusses und vergleichen Sie die Konditionen verschiedener Anbieter.

Die Faustregel lautet: Ohne mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss – besser 20 bis 25 Prozent – ist die Entgeltumwandlung gegenüber einer privaten Anlage oft nachteilig. Bei großzügigem Arbeitgeberzuschuss und niedriger Kostenstruktur kann sie hingegen ein sinnvoller Baustein Ihrer Altersvorsorge sein.

FAQ

Was bedeutet Gehaltsumwandlung genau?

Gehaltsumwandlung bezeichnet die Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in eine andere Leistung, typischerweise in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Der umgewandelte Betrag wird vor der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen und direkt in einen Vorsorgevertrag eingezahlt. Der rechtliche Anspruch auf Entgeltumwandlung ist in § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) verankert. Arbeitnehmer können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln – im Jahr 2024 entspricht dies maximal 302 Euro monatlich.

Ist der Arbeitgeberzuschuss bei Gehaltsumwandlung Pflicht?

Ja, der Arbeitgeberzuschuss ist seit dem 1. Januar 2019 für Neuverträge und seit dem 1. Januar 2022 für Altverträge gesetzlich verpflichtend. Gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Zuschuss leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Bei einer monatlichen Umwandlung von 200 Euro bedeutet dies mindestens 30 Euro zusätzlich. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen höhere Zuschüsse von 20 bis 25 Prozent vor.

Welche Auswirkungen hat Gehaltsumwandlung auf die gesetzliche Rente?

Gehaltsumwandlung reduziert die späteren Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, da die Beiträge auf Basis des niedrigeren Bruttogehalts berechnet werden. Bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 Euro über einen Zeitraum von 30 Jahren verringert sich die gesetzliche Rente um etwa 35 bis 45 Euro monatlich. Zusätzlich sinken auch andere einkommensabhängige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Elterngeld. Diese Nachteile müssen gegen die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge abgewogen werden.

Wie berechnet man den Vorteil einer Gehaltsumwandlung?

Die Berechnung des Vorteils einer Gehaltsumwandlung berücksichtigt mehrere Faktoren: die Steuerersparnis in der Ansparphase, die gesparten Sozialabgaben, den Arbeitgeberzuschuss, die Vertragslaufzeit und die späteren Abzüge im Rentenalter. Ein Gehaltsumwandlung Rechner ermittelt, dass bei 200 Euro monatlicher Umwandlung und 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss die tatsächliche Nettobelastung nur etwa 116 Euro beträgt. Die Rendite liegt damit bei circa 4 bis 5 Prozent jährlich – allerdings vor Abzug der Vertragskosten und der späteren Besteuerung.

Was passiert mit der Gehaltsumwandlung bei Kündigung?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben die erworbenen Ansprüche aus der Gehaltsumwandlung erhalten. Gemäß § 4 BetrAVG haben Arbeitnehmer das Recht, das angesparte Kapital auf den neuen Arbeitgeber zu übertragen, sofern dieser einen entsprechenden Durchführungsweg anbietet. Alternativ können Sie den Vertrag privat aus dem Nettoeinkommen weiterführen oder beitragsfrei stellen. Die Übertragung auf einen neuen Arbeitgeber ist steuerneutral und sollte innerhalb von 15 Monaten nach Ausscheiden beantragt werden.

Welche Alternativen zur Gehaltsumwandlung für die Altersvorsorge existieren?

Als Alternative zur Gehaltsumwandlung bieten sich private ETF-Sparpläne mit durchschnittlichen Renditen von etwa 7 Prozent jährlich (laut Deutschem Aktieninstitut, Betrachtungszeitraum 30 Jahre) an. Diese sind flexibler und unterliegen nur der Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Steuerfreie Sachbezüge bis 50 Euro monatlich gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG stellen eine weitere Option dar, die keine Rentenminderung verursacht. Dienstrad-Leasing über Gehaltsumwandlung mit pauschaler Versteuerung von 0,25 Prozent des Listenpreises kombiniert Mobilität mit Steuervorteilen.

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