Gleitzeit: Definition, Modelle, Vorteile und die richtige Zeiterfassung
Flexible Arbeitszeiten haben sich in deutschen Unternehmen fest etabliert. Laut der repräsentativen Studie „Arbeitszeit 2024" des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nutzen bereits 38,7 Prozent der deutschen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten Gleitzeitmodelle. Bei Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil sogar auf 67,2 Prozent. Die Randstad Arbeitsbarometer-Studie zeigt zudem, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer flexible Arbeitszeiten als wichtigsten Faktor bei der Arbeitgeberwahl bewerten.
Doch was bedeutet Gleitzeit eigentlich genau? Welche Gleitzeitmodelle gibt es? Und wie lässt sich gleitende Arbeitszeit rechtssicher und effizient verwalten? Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige rund um Gleitzeitregelungen, rechtliche Grundlagen und die zentrale Rolle der digitalen Zeiterfassung.
Was bedeutet Gleitzeit? Definition und Grundlagen
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Mitarbeiter ihre täglichen Arbeitszeiten innerhalb festgelegter Grenzen selbst bestimmen können. Anders als bei festen Arbeitszeiten müssen Beschäftigte nicht zu einem genau vorgegebenen Zeitpunkt beginnen oder aufhören. Stattdessen können sie innerhalb eines definierten Zeitrahmens – dem sogenannten Gleitzeitrahmen – ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende flexibel gestalten.
Die Bedeutung der Gleitzeit liegt vor allem in der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Mitarbeiter können beispielsweise früher beginnen, um nachmittags persönliche Termine wahrzunehmen, oder später starten, wenn familiäre Verpflichtungen dies erfordern. Die Gesamtarbeitszeit pro Tag oder Woche bleibt dabei vertraglich festgelegt.
Bei festen Arbeitszeiten sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende klar vorgegeben, etwa von 9:00 bis 17:00 Uhr. Alle Mitarbeiter müssen zur gleichen Zeit anwesend sein. Bei gleitender Arbeitszeit hingegen gibt es einen Zeitkorridor, innerhalb dessen Beschäftigte ihre Anwesenheit selbst steuern können. Der wesentliche Unterschied liegt in der individuellen Gestaltungsfreiheit, während die vertragliche Wochenarbeitszeit identisch bleibt.
Gleitzeit im Arbeitsrecht: Regelungen nach dem Arbeitszeitgesetz
§ 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden. § 3 Satz 2 ArbZG erlaubt eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Diese Regelungen gelten uneingeschränkt auch bei Gleitzeitmodellen.
§ 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben müssen. Diese Regelung gilt auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen uneingeschränkt. Ausnahmen sind nur in den in § 5 Abs. 2 ArbZG genannten Bereichen wie Krankenhäusern oder Gaststätten und unter den dort definierten Bedingungen möglich.
Wichtiger Hinweis: Gleitzeit bedeutet nicht, dass Mitarbeiter beliebig lange arbeiten dürfen. Die Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten bleiben bestehen. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorgaben zu überwachen. Eine präzise Zeiterfassung ist daher unverzichtbar.
Kernarbeitszeit und rechtliche Rahmenbedingungen
Kernarbeitszeit bezeichnet einen betrieblich festgelegten Zeitraum, in dem alle Beschäftigten anwesend sein müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 15. April 1986, Az. 1 AZR 167/84) muss die Kernarbeitszeit in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag eindeutig definiert werden. Sie darf nicht so umfangreich sein, dass der Flexibilitätscharakter der Gleitzeit verloren geht.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeitmodelle werden typischerweise in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. Dort werden Details wie Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeiten, Regelungen zu Überstunden und Zeitausgleich genau definiert.
Mitbestimmung durch den Betriebsrat
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Das Bundesarbeitsgericht stellte in seinem Beschluss vom 18. März 2014 (Az. 1 ABR 73/12) klar, dass dies auch für flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit gilt.
Bei der Einführung von Gleitzeitregelungen kann der Arbeitgeber daher nicht einseitig ein Modell implementieren. Stattdessen muss eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt werden, die alle wesentlichen Aspekte regelt: Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeiten, Überstundenregelungen, Dokumentationspflichten und Kontrollmechanismen. Diese Mitbestimmung schützt die Interessen der Arbeitnehmer und sorgt für transparente, faire Regelungen im Unternehmen.
Die wichtigsten Gleitzeitmodelle im Überblick
Es gibt verschiedene Gleitzeitmodelle, die sich hinsichtlich Flexibilität und Rahmenbedingungen unterscheiden. Die Wahl des passenden Modells hängt von Unternehmensstruktur, Branche und Mitarbeiterbedürfnissen ab.
Gleitzeit mit Kernarbeitszeit
Dies ist das klassische und am weitesten verbreitete Modell. Mitarbeiter können ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende innerhalb eines Gleitzeitrahmens frei wählen, müssen aber während der Kernarbeitszeit anwesend sein. Ein Beispiel: Gleitzeitrahmen von 7:00 bis 19:00 Uhr, Kernarbeitszeit von 10:00 bis 15:00 Uhr. Mitarbeiter könnten also um 7:00 Uhr beginnen und um 15:30 Uhr gehen oder um 9:30 Uhr starten und bis 18:00 Uhr arbeiten.
Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit
Bei diesem Modell entfällt die verpflichtende Anwesenheitszeit komplett. Mitarbeiter können innerhalb eines definierten Rahmens völlig frei entscheiden, wann sie arbeiten, solange die vereinbarte Wochenarbeitszeit erreicht wird. Dieses Gleitzeitmodell erfordert ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Vertrauen und funktioniert besonders gut in Unternehmen mit digitalen Arbeitsstrukturen und geringer Abhängigkeit von festen Anwesenheitszeiten.
Qualifizierte Gleitzeit
Qualifizierte Gleitzeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, bei dem Über- und Unterstunden in einem definierten Ausgleichszeitraum saldiert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Dezember 2018, Az. 5 AZR 262/18) muss der Ausgleichszeitraum arbeitsvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Üblich sind Zeiträume von drei bis zwölf Monaten. Der Saldo darf dabei bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Dieses Modell bietet maximale Flexibilität und eignet sich besonders für projektbasierte Arbeit mit schwankenden Arbeitsbelastungen.
Gleitzeit mit Funktionszeit
Hier wird eine Mindestbesetzung zu bestimmten Zeiten sichergestellt, ohne dass alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sein müssen. Das Team organisiert sich selbstständig so, dass die erforderliche Funktionsfähigkeit – etwa für Kundenservice oder Teamabstimmungen – gewährleistet ist. Dieses Gleitzeitmodell kombiniert Flexibilität mit betrieblichen Anforderungen.
Jahresarbeitszeit und Lebensarbeitszeit
Diese langfristigen Modelle betrachten die Arbeitszeit nicht auf Tages- oder Wochenbasis, sondern über ein ganzes Jahr oder sogar die gesamte Betriebszugehörigkeit. Mitarbeiter können in arbeitsintensiven Phasen mehr arbeiten und in ruhigeren Zeiten weniger, solange das Jahreskontingent erreicht wird. Lebensarbeitszeitkonten ermöglichen sogar, Arbeitszeit über Jahre anzusparen, etwa für Sabbaticals oder einen früheren Ruhestand.
Vorteile der Gleitzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Eine Langzeitstudie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP) mit 1.200 Unternehmen über drei Jahre zeigt: Mitarbeiter in Gleitzeitmodellen haben 23 Prozent weniger Krankheitstage und eine um 18 Prozent höhere Produktivitätsbewertung durch Vorgesetzte. Der Gallup Engagement Index 2024 bestätigt zudem einen direkten Zusammenhang zwischen Arbeitszeitflexibilität und emotionaler Mitarbeiterbindung.
Vorteile für Arbeitnehmer
Die Vorteile von Gleitzeit für Beschäftigte liegen auf der Hand: Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit besser an persönliche Lebensumstände anpassen. Ob Kinderbetreuung, Arzttermine, Weiterbildung oder einfach die individuelle Leistungskurve – gleitende Arbeitszeit ermöglicht eine deutlich bessere Work-Life-Balance. Zudem reduziert sich der Stress durch Pendeln, wenn Stoßzeiten vermieden werden können. Die Selbstbestimmung über die eigene Zeit steigert Zufriedenheit und Motivation spürbar.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Unternehmen profitieren erheblich von Gleitzeitmodellen. Flexible Arbeitszeiten erhöhen die Attraktivität als Arbeitgeber und erleichtern die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte. Motivierte Mitarbeiter mit guter Work-Life-Balance sind produktiver und seltener krank. Zudem lassen sich betriebliche Spitzenzeiten besser abdecken, wenn Mitarbeiter ihre Anwesenheit flexibel gestalten können. Gleitzeit trägt somit direkt zur Unternehmenseffizienz bei.
Herausforderungen und Nachteile
Trotz der Vorteile bringt Gleitzeit auch Herausforderungen mit sich. Eine präzise Zeiterfassung wird komplexer, da nicht alle Mitarbeiter zur gleichen Zeit anwesend sind. Kommunikation und Abstimmung im Team erfordern mehr Koordinationsaufwand. Nicht alle Tätigkeiten eignen sich für flexible Arbeitszeiten: etwa im Schichtbetrieb oder bei kundennahen Aufgaben mit festen Servicezeiten. Zudem besteht das Risiko, dass Mitarbeiter ihre Grenzen überschreiten und zu viel arbeiten, wenn keine klare Überstundenregelung existiert.
Gleitzeit und Überstunden: Regelungen für den Zeitausgleich
Überstunden im rechtlichen Sinne liegen vor, wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Bei Gleitzeitmodellen ist dabei zwischen der vertraglichen Sollarbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zu unterscheiden. Das Bundesarbeitsgericht definierte in seinem Urteil vom 17. August 2011 (Az. 5 AZR 406/10), dass Mehrarbeit nur dann als vergütungspflichtige Überstunden gilt, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde.
Im Gegensatz zu festen Arbeitszeiten ist die Abgrenzung bei Gleitzeit weniger eindeutig, da Mitarbeiter ihre Arbeitszeit selbst gestalten. Deshalb ist eine klare Regelung in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag unerlässlich: Ab welchem Schwellenwert gelten Mehrarbeitsstunden als Überstunden? Müssen Überstunden vorher genehmigt werden? Wie werden sie ausgeglichen oder vergütet?
Überstundenkonto und Freizeitausgleich
Viele Unternehmen arbeiten mit einem Überstundenkonto oder Arbeitszeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden verbucht werden. Überschreitet ein Mitarbeiter die Sollarbeitszeit, sammelt er Plusstunden an, die später durch Freizeitausgleich abgebaut werden können. Umgekehrt können Minusstunden entstehen, die durch Mehrarbeit ausgeglichen werden müssen. Diese Flexibilität funktioniert nur mit präziser Zeiterfassung und klaren Obergrenzen für Zeitguthaben und -schulden, um eine faire Balance zu wahren.
Pausenregelung bei Gleitzeit: Gesetzliche Vorgaben
Nach § 4 Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einhalten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden beträgt die Mindestpause 45 Minuten. Die Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden (§ 4 Satz 2 ArbZG). Die Pausenzeiten werden nicht zur Arbeitszeit gezählt und müssen entsprechend dokumentiert werden.
Die Einhaltung der Pausenregelungen bei flexiblen Arbeitszeiten erfordert eine sorgfältige Zeiterfassung. Mitarbeiter müssen Pausen korrekt erfassen, entweder durch manuelles Buchen oder automatische Pausen nach einer definierten Arbeitsdauer. Moderne Zeiterfassungssysteme können hier unterstützen, indem sie Mitarbeiter an Pausen erinnern oder automatisch Mindestpausen einrechnen, um die gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
Die Rolle der Zeiterfassung bei Gleitzeit
Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung ergibt sich aus der Kombination von EU-Recht und nationalem Recht. Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18) fest, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglich geleisteten Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht konkretisierte dies mit Urteil vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) für deutsches Recht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierzu umfassende Informationen bereit.
Bei Gleitzeitmodellen ist eine lückenlose und präzise Zeiterfassung nicht nur empfehlenswert, sondern rechtlich geboten. Bei Gleitzeit kommt hinzu, dass Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen individuell variieren. Ohne digitale Zeiterfassung wird die Verwaltung schnell unübersichtlich und fehleranfällig.
Eine verlässliche Zeiterfassung schützt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer: Sie dokumentiert die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, verhindert unbezahlte Mehrarbeit, ermöglicht einen fairen Ausgleich von Überstunden und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Ohne präzise Daten können weder Gehaltsabrechnungen korrekt erstellt noch Überstundenkonten transparent verwaltet werden.
Zeiterfassungs-Apps und digitale Tools
Die digitale Zeiterfassung hat manuelle Stundenzettel und Stempeluhren längst abgelöst. Moderne Zeiterfassungssoftware bietet zahlreiche Vorteile: Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten bequem per App erfassen – am Arbeitsplatz, im Homeoffice oder unterwegs. Arbeitgeber erhalten Echtzeitübersicht über Anwesenheiten, Arbeitszeitkonten und Überstunden. Berichte und Auswertungen lassen sich automatisch generieren, was den administrativen Aufwand erheblich reduziert.
Besonders wichtig bei Gleitzeit: Die Software muss flexible Arbeitszeitmodelle abbilden können, individuelle Gleitzeitrahmen verwalten und automatisch Überstunden sowie Zeitausgleich berechnen. Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung und zum Personalmanagement sorgen für nahtlose Prozesse.
Praxisbeispiel: Gleitzeit in der Agenturbranche
Agenturen stehen vor einer typischen Herausforderung: Kreative Mitarbeiter arbeiten am produktivsten zu unterschiedlichen Tageszeiten, während Kundentermine verlässliche Erreichbarkeit erfordern. Projektdeadlines führen regelmäßig zu Überstunden, die nur schwer nachvollziehbar sind. Ein durchdachtes Gleitzeitmodell kombiniert mit digitaler Zeiterfassung durch ZEP bietet hier die passende Lösung.
Die Ausgangssituation in Agenturen
Viele Agenturen arbeiten traditionell mit festen Arbeitszeiten von 9:00 bis 18:00 Uhr, mit wenig Flexibilität und sinkender Zufriedenheit im Team. Grafiker und Texter beklagen, dass ihre kreativen Hochphasen oft außerhalb der Bürozeiten liegen. Projektmanager verlieren den Überblick über tatsächlich geleistete Stunden bei intensiven Kundenprojekten. Überstunden werden auf Papier notiert und gehen regelmäßig verloren oder werden nicht korrekt abgerechnet.
Die Lösung: Gleitzeit mit Funktionszeit
Besonders bewährt hat sich in der Agenturbranche das Gleitzeitmodell mit Funktionszeit. Der Gleitzeitrahmen erstreckt sich beispielsweise von 7:00 bis 20:00 Uhr. Eine starre Kernarbeitszeit gibt es nicht. Stattdessen organisiert sich jedes Team selbstständig, sodass zu wichtigen Zeiten eine Mindestbesetzung gewährleistet ist. Kundentermine werden gemeinsam koordiniert, ohne dass alle Mitarbeiter gleichzeitig anwesend sein müssen.
Zeiterfassung mit ZEP in der Agenturpraxis
Mit ZEP erfassen Mitarbeiter ihre Arbeits- und Projektzeiten mobil per App oder am Desktop, egal ob im Büro, im Homeoffice oder beim Kunden vor Ort. Besonders wichtig für Agenturen: Die Kombination aus Zeiterfassung und Projektcontrolling. Jede erfasste Arbeitsstunde wird automatisch dem entsprechenden Kundenprojekt zugeordnet.
Das Modul Abwesenheiten & Überstunden verschafft der Geschäftsführung vollständigen Überblick: Welches Teammitglied hat wie viele Plusstunden angesammelt? Wer sollte dringend Freizeitausgleich nehmen? Durch den automatischen Abgleich mit der Sollarbeitszeit entstehen keine unbezahlten Überstunden mehr – ein Thema, das in der Agenturbranche häufig für Unmut sorgt.
Projektcontrolling trifft Gleitzeit
Für Agenturen besonders wertvoll: ZEP verbindet Zeiterfassung nahtlos mit Projektcontrolling. Die Geschäftsführung sieht in Echtzeit, wie viele Stunden für welches Kundenprojekt aufgewendet wurden – unabhängig davon, wann diese Stunden geleistet wurden. So bleiben Projekte budgettreu, auch wenn das Team zu unterschiedlichen Zeiten arbeitet.
Account Manager können ihren Kunden transparent nachweisen, welche Leistungen erbracht wurden. Die automatische Synchronisation mit DATEV sorgt dafür, dass die Gehaltsabrechnung reibungslos funktioniert, inklusive korrekter Abrechnung von Überstunden und Freizeitausgleich.
Typische Vorteile für die Agenturbranche
Die Erfahrung zeigt: Designer beginnen früher und nutzen die ruhigen Morgenstunden für konzentrierte Arbeit an Layouts und Designs. Texter mit Familie starten später und können ihre Kinder stressfrei zur Schule bringen. Projektmanager haben erstmals vollständige Transparenz über Projektzeiten und können bei Budgetüberschreitungen rechtzeitig reagieren.
Überstunden werden konsequent erfasst und durch Freizeitausgleich abgebaut. In ZEP sehen alle Teammitglieder ihr aktuelles Zeitkonto und können selbstständig Ausgleichstage beantragen. Bei der Rekrutierung neuer Kreativtalente ist die flexible Gleitzeit mit professioneller Zeiterfassung ein wichtiges Argument im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter.
So unterstützt ZEP Ihre Gleitzeitregelung optimal
Wie lässt sich die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung mit der Flexibilität von Gleitzeitmodellen vereinbaren? Mit ZEP gestaltet sich dieser Prozess unkompliziert und effizient. Ihre Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten jederzeit und von überall erfassen, egal ob mobil von zuhause per App oder stationär im Büro. Die erfassten Daten werden automatisch synchronisiert, sodass Sie als Arbeitgeber stets den vollständigen Überblick behalten.
Das Modul Abwesenheiten & Überstunden bildet das Herzstück der Gleitzeit-Verwaltung in ZEP. Per Mausklick lassen sich An- und Abwesenheitszeiten aller Mitarbeiter anzeigen. Jeder Mitarbeiter verfügt über ein persönliches Überstundenkonto, auf dem durch den automatischen Abgleich mit der Zeiterfassung jede Überstunde präzise registriert wird. So entsteht trotz flexibler Arbeitszeiten ein lückenloser Überblick über angesammelte Plus- oder Minusstunden.
Der ZEP Kalender ermöglicht Ihren Mitarbeitern, Freizeitausgleich zum Überstundenabbau unkompliziert zu beantragen. Genehmigungsprozesse laufen digital ab – transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten. Auch die gesetzlichen Pausenregelungen werden von ZEP überwacht: Selbst bei qualifizierter Gleitzeit, bei der Mitarbeiter ihre Arbeitszeit und -dauer eigenständig festlegen, stellt ZEP sicher, dass die vorgeschriebenen Pausen gemäß § 4 ArbZG eingehalten werden. So kommen Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach, ohne manuellen Kontrollaufwand betreiben zu müssen.
Statt auf fehleranfällige Stundenzettel zu setzen, die leicht verloren gehen können, ermöglicht ZEP die vollständig digitale Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten. Das Ergebnis: präzise Daten für die Lohnabrechnung, rechtssichere Dokumentation und zufriedene Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können, ohne administrativen Mehraufwand für Ihr Unternehmen.
Fazit: Gleitzeit erfolgreich umsetzen mit klaren Regeln und digitaler Zeiterfassung
Gleitzeit ist ein attraktives und zeitgemäßes Arbeitszeitmodell, das Flexibilität für Mitarbeiter mit betrieblichen Anforderungen verbindet. Die verschiedenen Gleitzeitmodelle bieten für nahezu jede Unternehmensstruktur eine passende Lösung: von klassischer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit bis zu hochflexiblen Jahresarbeitszeitkonten.
Der Erfolg von Gleitzeitregelungen hängt jedoch von zwei Faktoren ab: klaren vertraglichen Vereinbarungen und einer zuverlässigen Zeiterfassung. Nur mit präzisen Regelungen zu Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeiten, Überstunden und Zeitausgleich entsteht Rechtssicherheit für beide Seiten. Und nur mit moderner, digitaler Zeiterfassung lässt sich Gleitzeit effizient verwalten, ohne administrativen Mehraufwand zu erzeugen.
Unternehmen, die Gleitzeit implementieren möchten, sollten daher von Anfang an auf professionelle Zeiterfassungslösungen setzen. So wird flexible Arbeitszeit nicht zur Herausforderung, sondern zu einem echten Wettbewerbsvorteil im Kampf um qualifizierte Fachkräfte.
FAQ
Was ist Gleitzeit und wie funktioniert sie?
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem Beschäftigte ihren Arbeitsbeginn und ihr Arbeitsende innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens – dem sogenannten Gleitzeitrahmen – selbst bestimmen können. Anders als bei festen Arbeitszeiten gibt es keine starren Vorgaben für den Arbeitsbeginn. Die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit bleibt jedoch identisch. Ein typischer Gleitzeitrahmen erstreckt sich beispielsweise von 7:00 bis 19:00 Uhr, wobei eine Kernarbeitszeit von 10:00 bis 15:00 Uhr definiert sein kann, in der alle Mitarbeiter anwesend sein müssen.
Welche Gleitzeitmodelle gibt es in Deutschland?
In Deutschland werden fünf Hauptmodelle der Gleitzeit unterschieden: Die klassische Gleitzeit mit Kernarbeitszeit kombiniert flexible Randzeiten mit verpflichtender Anwesenheit in einem definierten Zeitfenster. Die Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit bietet maximale Flexibilität ohne feste Anwesenheitspflicht. Die qualifizierte Gleitzeit ermöglicht den Ausgleich von Über- und Unterstunden über längere Zeiträume von drei bis zwölf Monaten. Das Funktionszeitmodell stellt eine Mindestbesetzung sicher, ohne dass alle gleichzeitig anwesend sein müssen. Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten erlauben langfristige Arbeitszeitverteilung über ein Jahr oder die gesamte Betriebszugehörigkeit.
Ist der Arbeitgeber bei Gleitzeit zur Zeiterfassung verpflichtet?
Ja, seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Arbeitszeitmodell – also auch bei Gleitzeit. Das BAG bezog sich dabei auf das EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Rs. C-55/18), das ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der Arbeitszeit fordert. Bei Gleitzeitmodellen ist die präzise Zeiterfassung besonders wichtig, da Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen individuell variieren.
Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Gleitzeit?
Ja, der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann Gleitzeit nicht einseitig einführen, sondern muss eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat aushandeln. Diese regelt alle wesentlichen Aspekte wie Gleitzeitrahmen, Kernarbeitszeiten, Überstundenregelungen und Dokumentationspflichten. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte dies in seinem Beschluss vom 18. März 2014 (Az. 1 ABR 73/12).
Wie werden Überstunden bei Gleitzeit geregelt?
Bei Gleitzeit entstehen Überstunden, wenn die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird. Laut BAG-Urteil vom 17. August 2011 (Az. 5 AZR 406/10) gilt Mehrarbeit nur dann als vergütungspflichtige Überstunden, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde. In der Praxis arbeiten die meisten Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto, auf dem Plus- und Minusstunden verbucht werden. Plusstunden können später durch Freizeitausgleich abgebaut werden. Die genauen Regelungen zu Schwellenwerten, Genehmigungspflichten und Ausgleichszeiträumen müssen in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgelegt werden.
Welche gesetzlichen Grenzen gelten bei Gleitzeit nach dem Arbeitszeitgesetz?
Auch bei Gleitzeit gelten die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) uneingeschränkt. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen einhalten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist nach § 4 ArbZG eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten.









