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Arbeitsrecht

Gesetzliche Pausenregelung: Vorgaben im Arbeitsrecht!

Pausen im Job sind wichtig für Gesundheit und Produktivität, Experten raten zu regelmäßigen kurzen Auszeiten, der Gesetzgeber schreibt Ruhe- und Pausenzeiten vor - ZEP erleichtert die Zeiterfassung und unterstützt die gesetzliche Pausenregelung.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Pause machen im Job ist enorm wichtig. Nicht nur für einen gesunden Körper, sondern auch für ein gesundes Miteinander. Und doch: Einfach mal Pause machen ist für viele Menschen harte Arbeit. Ein hoher Stresspegel, zu viele Termine und enormer Erwartungsdruck lassen viele Arbeitnehmer ihre Arbeitstage komplett durcharbeiten – Riesenfehler! Der Mensch ist keine Maschine. Warum sich Pausen lohnen, was der Gesetzgeber vorgibt, Tipps von Experten und welches Tool so flexibel wie Ihre Pausengewohnheiten ist, haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Arbeitsrecht: Das schreibt der Gesetzgeber vor

Nicht nur Ihr Körper signalisiert Ihnen, wann es höchste Zeit für eine Pause ist, auch der Gesetzgeber hat strikte Regeln, wann eine Pause gemacht werden MUSS. Geregelt ist dies im Arbeitszeitgesetz § 4. Wer zwischen sechs und neun Stunden täglich arbeitet, muss eine feststehende Ruhezeit von mindestens (!) 30 Minuten einlegen. Arbeiten Sie mehr als neun Stunden pro Tag, müssen Sie Ihre Arbeit für mindestens 45 Minuten unterbrechen. Und: Spätestens nach sechs Stunden verlangt der Gesetzgeber eine Ruhepause – dies gilt auch für den engagiertesten Workaholic.

Ihre Pausen können Arbeitnehmer jedoch in mehrere Abschnitte unterteilen – die Pause muss nicht am Stück genommen werden.

ℹ️ Beispielrechnung:

Sie beginnen morgens um 8 Uhr mit Ihrer Arbeit. Dann müssen Sie lt. ArbZG spätestens um 14 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen. Diese halbe Stunde können Sie jedoch in zwei 15-Minuten-Abschnitte aufteilen – etwa eine Pause von 12:30 bis 12:45 Uhr und die nächste von 13:45 bis 14 Uhr. Aber Achtung: Ein Pausenblock muss mindestens 15 Minuten lang sein!

Definition: Das ist eine Pause laut Gesetz

Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit von bestimmter Dauer, die der Erholung des Arbeitnehmers dient. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit und werden daher im Regelfall nicht vergütet. Raucherpausen sind nicht als Pausen im gesetzlichen Sinne anerkannt und werden daher ebenfalls nicht bezahlt.

Was versteht man unter dem automatischen Abziehen von Pausen?

Beim automatischen Pausenabzug werden Pausenzeiten automatisch von der Arbeitszeit abgezogen, ohne dass der Mitarbeiter diese manuell erfassen muss. Dies ist besonders nützlich, wenn Mitarbeiter vergessen, ihre Pausen zu stempeln. In Zeiten von Homeoffice und weiteren flexiblen Arbeitszeitmodellen bietet der automatische Pausenabzug eine zuverlässige Methode, um Arbeitszeiten korrekt und gesetzeskonform zu erfassen.

Pausen automatisch abziehen: Das sind die Vorteile

Das automatische Abziehen von Pausen bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Mitarbeiter. Durch die Automatisierung wird nicht nur der Aufwand reduziert, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sichergestellt. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:

⚙️ Erhöhte Effizienz: Weniger manuelle Eingriffe führen zu einer schnelleren und einfacheren Zeiterfassung.

🎯 Hohe Genauigkeit: Automatisierte Berechnung nach festen Regeln minimiert Fehler.

👥 Mehr Transparenz: Sowohl Mitarbeiter als auch Arbeitgeber behalten den Überblick über Arbeits- und Pausenzeiten.

Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Reduziert Risiken und stellt sicher, dass alle Pausenregelungen eingehalten werden.

Sonderregeln: Diese Abweichungen sind möglich!

Im Arbeitsrecht gibt es diverse Ausnahmen bei der Pausenregelung. Abweichungen von den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen sind gemäß § 7 ArbZG zulässig, wenn sie aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen. Für bestimmte Personengruppen, wie leitende Angestellte oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, gelten die gesetzlichen Pausenregelungen gemäß § 18 ArbZG nicht.

Folgen bei Missachtung der Pausenregelung: Diese Konsequenzen drohen

Die Einhaltung der Pausenzeiten ist nicht nur im Interesse der Angestellten, sondern schützt auch das Unternehmen vor Sanktionen. Landesämter für Arbeitsschutz überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelungen und können Betriebsprüfungen durchführen. Angestellte haben das Recht, Verstöße bei der Landesbehörde zu melden. Bei Verstößen drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Muss der Arbeitgeber überprüfen, ob Pausen genommen werden?

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der Pausenzeiten Ihrer Angestellten sicherzustellen. Dies kann durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem oder manuelle Aufzeichnungen erfolgen, in denen Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sollten Sie regelmäßig überprüfen. Stellen Sie fest, dass ein Angestellter die Pausenregelungen nicht einhält, können Sie eine Abmahnung aussprechen.

Wer haftet bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz haftet in der Regel der Arbeitgeber. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und kann bei Missachtung mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro belangt werden. Auch Arbeitnehmer können Verstöße melden, wodurch eine Überprüfung durch die Landesbehörde ausgelöst werden kann.

Gesetzliche Pausenregelung einhalten mit ZEP - das sind die Vorteile!

Die beste Pausenregelung ist nur halb so gut, wenn sie nicht eingehalten und dokumentiert wird. Denn: Mit dem BAG-Stechuhr Urteil zur Zeiterfassungspflicht muss die gesamte Arbeitszeit (inkl. aller Pausen) exakt festgehalten werden. Sie setzen dabei noch auf Excel-Listen oder handschriftliche Stundenzettel? Schaffen Sie diese weitere Stressquelle aus dem Weg und setzen Sie auf eine zeitgemäße, webbasierte Lösung zur Arbeitszeiterfassung.

Mit ZEP erfassen Sie Ihre Zeiten ganz bequem per Browser oder App – die gesetzlichen Ruhe- und Pausenzeiten werden automatisch erfasst. Das bedeutet für Sie: weniger Stress und mehr Zeit. Über die Komplexität gesetzlicher Vorgaben müssen Sie sich als ZEP-User daher keine Sorgen machen. Die Funktionen in unserem Tool sind so flexibel wie Ihre Pausengewohnheiten. Sie konfigurieren Ihre Tage in ZEP so, wie Sie es benötigen und halten dabei alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften ein – ganz intuitiv.

5 ultimative ZEP Clock Hacks

Unsere digitale Stempeluhr bietet Ihnen einige nützliche Kniffe, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern können. Getreu dem Motto: Klein, aber oho! kommt unser kompaktes Tool zur reinen Zeiterfassung mit großen Kniffen um die Ecke – die Sie natürlich auch in allen anderen ZEP-Produktlinien anwenden können. Aber: Wie können Sie nun aus ZEP Clock das Ultimo herausholen? Ganz einfach:

Automatischer Pausenabzug

Sie wollen sicher sein, dass die Mindestpausen Ihrer Mitarbeiter immer korrekt eingehalten werden? Dann richten Sie in ZEP Clock den automatischen Pausenabzug ein. Sollte ein Mitarbeiter vergessen, seine Pause ganz oder teilweise zu nehmen, zieht ZEP Clock die Mindestpause vom Zeitkonto des Mitarbeitenden automatisch ab.

“Im Hintergrund ausführen“ von Auswertungen

Mit ZEP Clock können die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden aus den verschiedensten Blickwinkeln betrachtet werden. Manche Auswertungen braucht man allerdings regelmäßig. Führen Sie die Auswertung einfach im Hintergrund aus und legen Sie fest, wer, wann, für welchen Zeitraum und in welchem Format der Report automatisch an Sie oder Ihre Mitarbeiter geschickt wird.

Task: Automatisches Abmelden

Sie kennen das sicher: ein Mitarbeiter vergisst, sich zum Feierabend auszustempeln und Sie sind im Nachgang ewig damit beschäftigt, die schiefen Stempelungen zu korrigieren. Richten Sie einfach die Task „Automatisches Abmelden aller Mitarbeiter“ ein und ZEP Clock stempelt all diejenigen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach einer bestimmten Zeit aus, die das vergessen haben. Sie und auch der betroffene Mitarbeiter werden informiert und der nächste Arbeitstag kann sauber starten. In unseren anderen Produktlinien benötigen Sie hierfür das Modul Anwesenheit.

Tätigkeitsliste in der App anlegen

Zusätzlich zur Standorterfassung beim Stempeln mit der ZEP Clock App können Sie noch genauer erfassen, was Ihre Mitarbeiter machen, indem Sie eine Liste an Tätigkeiten in der App anlegen. Sie selbst bestimmen, was dem Mitarbeiter zum Buchen angeboten wird. Klassiker sind hier „Büro“ und „Homeoffice“, aber auch kreativere Ideen wie „Fahrt zu Kunde“, „Kunde A“ und “Kunde B“. Der Mitarbeiter muss zum Einstempeln einen der Begriffe wählen und Sie können die so erfasste Zeit nach den Listenbegriffen auswerten. Sie sehen dann genau, wie viele Personentage Ihr Mitarbeiter für „Kunde A“ geleistet hat. Werden Sie kreativ!

Zeiten mit festen Pausen ausschließen

Sie wollen verhindern, dass die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter schon vor dem tatsächlichen Arbeitsbeginn erfasst wird? Legen Sie in den Pausenregelungen „Feste Pausen“ für den Zeitraum vor Arbeitsstart an und Ihre Mitarbeiter können zwar Stempeln, aber die verbuchte Arbeitszeit startet erst nach Ende der festen Pause. Wenn Sie zum Beispiel eine feste Pause von 2 - 8 Uhr morgens anlegen, können Ihre Mitarbeiter sich zwar schon um 7:30 Uhr einstempeln und Kaffee trinken, aber die Arbeitszeit wird erst ab 8 Uhr gerechnet.

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6 Anzeichen, dass Sie eine Pause brauchen

Der Körper sendet Ihnen untrügliche Signale, wann es Zeit für eine Pause ist. Schenken Sie Ihrem „Motor“ deshalb ein wenig mehr Achtsamkeit, um einem Burnout und weiteren (gesundheitlichen) Folgen vorzubeugen.

In diesen Fällen ist es Zeit für eine Pause – auch für Sie:

🤔 Sie können sich nicht konzentrieren.

😡 Sie sind reizbar.

😞 Sie sind unmotiviert.

😴 Sie sind dauerhaft müde.

😕 Sie sind nicht mehr ehrgeizig.

🙁 Sie machen Fehler.

Fazit

Die gesetzliche Pausenregelung ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe, sondern eine wesentliche Maßnahme für das Wohlbefinden und die Effizienz am Arbeitsplatz. Pausen sind entscheidend, um Stress zu reduzieren, die Produktivität zu steigern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt klare Richtlinien vor, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber beachten sollten, um Sanktionen zu vermeiden. ZEP zeigt sich als leistungsstarker Partner für eine präzise und effiziente Zeiterfassung, der weit über die grundlegende Funktionalität hinausgeht. Durch den automatischen Pausenabzug wird nicht nur der Aufwand für manuelle Eingriffe reduziert, sondern auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet. Die vielseitigen Features wie automatische Abmeldung, Hintergrundauswertungen und die anpassbare Tätigkeitsliste bieten Ihnen umfassende Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Arbeitsabläufe.

Mit ZEP profitieren Sie von einer Software, die sowohl Ihre administrative Effizienz steigert als auch die Transparenz und Genauigkeit Ihrer Zeiterfassung verbessert. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Zeitwirtschaft reibungslos läuft und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

FAQ

Werden Pausenzeiten vergütet?

Pausenzeiten zählen gemäß dem Arbeitszeitgesetz nicht zur Arbeitszeit und werden daher üblicherweise nicht vergütet. Arbeitnehmer haben während ihrer Pausen die Möglichkeit, sich zu erholen, ohne dass dies finanziell honoriert wird. Raucherpausen werden ebenfalls nicht als Pausen im gesetzlichen Sinne betrachtet und sind dementsprechend nicht bezahlt.

Was bedeutet Ruhezeit?

Die Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz bezeichnet eine ununterbrochene Zeit der Erholung außerhalb der Arbeitszeit. Sie dient der Regeneration und ist wichtig für die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Die Dauer der Ruhezeit ist gesetzlich festgelegt und variiert je nach Arbeitszeit und den gesetzlichen Vorgaben.

Welches Arbeitszeitgesetz gilt für Beamte?

Beamte unterliegen in Deutschland nicht direkt dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), sondern haben eigene Regelungen, die im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) sowie in spezifischen Landesbeamtenrechtlichen Vorschriften festgelegt sind. Diese regeln unter anderem Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten für Beamte im öffentlichen Dienst.

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