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Abrechnung & Finance

HOAI-Rechner: Honorar in 3 Schritten richtig berechnen

Drei Werte bestimmen Ihr HOAI-Honorar: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen. So rechnen Sie in 3 Schritten vom Tafelwert zum Honorar, mit Beispiel und Tabellen.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Abstrakte Grafik mit stilisiertem Buchstaben H in Gelb und Türkis für den HOAI-Rechner.
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Ein HOAI-Rechner spuckt eine Zahl aus. Der Rechenweg dahinter bleibt oft unklar. Genau das wird teuer, sobald Honorarzone, Honorarsatz oder Phasenanteile falsch angesetzt sind.

Dabei bestimmen nur drei Werte Ihr Honorar: die anrechenbaren Kosten, die Honorarzone und die beauftragten Leistungsphasen. Wer diese drei Werte sauber herleitet, rechnet jedes Honorar nach HOAI selbst nach und erkennt Fehler in fremden Berechnungen sofort. So gehen Sie vor.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das Honorar ergibt sich aus dem Tafelwert (anrechenbare Kosten plus Honorarzone) multipliziert mit den Anteilen der beauftragten Leistungsphasen
  • Die HOAI unterscheidet für die meisten Leistungsbilder fünf Honorarzonen und bis zu neun Leistungsphasen
  • Ohne schriftliche Honorarvereinbarung gilt automatisch der Mindestsatz (Basishonorarsatz)
  • Eine zu konservativ eingestufte Honorarzone kostet bei 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten mehrere Tausend Euro pro Projekt

Wie berechnen Sie das HOAI-Honorar in 3 Schritten?

Der Rechenweg ist bei allen Leistungsbildern gleich: anrechenbare Kosten ermitteln, Tafelwert über die Honorarzone ablesen, Leistungsphasen-Anteile anwenden. Alles Weitere sind Feinheiten dieser drei Schritte.

Formel: Honorar = Tafelwert (aus anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorarsatz) × Summe der beauftragten Leistungsphasen-Anteile in Prozent

Schritt 1: Anrechenbare Kosten ermitteln

Grundlage jeder HOAI-Berechnung sind die anrechenbaren Kosten. Bei Gebäuden und Innenräumen nach § 33 HOAI sind das die Bauwerkskosten nach DIN 276, begrenzt auf die anrechenbaren Kostengruppen.

Andere Leistungsbilder rechnen mit anderen Eingabewerten: Flächen in Hektar oder Verrechnungseinheiten. Welches der 22 HOAI-Leistungsbilder gilt, entscheidet also auch darüber, welchen Wert Sie in Schritt 1 ansetzen.

Schritt 2: Honorarzone festlegen und Tafelwert ablesen

Die anrechenbaren Kosten treffen in der Honorartafel auf die Honorarzone. Aus dieser Kombination ergibt sich der Honorarrahmen zwischen Mindest- und Höchstsatz. Liegt Ihr Kostenwert zwischen zwei Stützwerten der Tafel, interpolieren Sie linear.

Der Honorarsatz innerhalb dieses Rahmens ist Verhandlungssache. Er muss schriftlich vereinbart werden. Fehlt die schriftliche Vereinbarung, gilt der Mindestsatz. Diesen Rückfall regelt die HOAI 2021 ausdrücklich.

Schritt 3: Leistungsphasen-Anteile anwenden

Die HOAI verteilt das Gesamthonorar auf bis zu neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9). Beauftragt der Auftraggeber nur einen Teil davon, summieren Sie die Prozentsätze der beauftragten Phasen. Diese Summe multiplizieren Sie mit dem Tafelhonorar aus Schritt 2. Teilleistungen innerhalb einer Phase reduzieren den jeweiligen Prozentsatz zusätzlich.

Rechenbeispiel: Bürogebäude mit 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten

So sieht der Rechenweg mit konkreten Zahlen aus:

  1. Anrechenbare Kosten: 2.000.000 Euro Bauwerkskosten nach DIN 276
  2. Honorarzone und Satz: Honorarzone III (durchschnittliche Planungsanforderungen), Mindestsatz. Angenommener Tafelwert: 250.000 Euro Grundhonorar für das volle Leistungsbild.
  3. Leistungsphasen: Beauftragt sind LP 1 bis LP 8, zusammen 98 % der Honorarsumme. Ergebnis: 250.000 Euro × 0,98 = 245.000 Euro.

Übernimmt der Auftraggeber Teile selbst und beauftragt nur LP 1 bis LP 4 (27 %), sinkt das Honorar auf 67.500 Euro. Der Rechenweg bleibt auch bei Ingenieurbauwerken nach § 44 HOAI identisch. Nur Eingabewert, Tafel und Phasenanteile ändern sich.

Welche Honorarzone gilt für Ihr Projekt?

Die HOAI unterscheidet für die meisten Leistungsbilder fünf Honorarzonen. Sie bilden den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe ab: Zone I steht für einfache Anforderungen, Zone V für außergewöhnlich schwierige Planungsaufgaben. Die Einstufung folgt einem geregelten Verfahren mit Bewertungspunkten.

HonorarzonePlanungsanforderungenBewertungspunkte (Gebäude, § 35 HOAI)
Isehr geringe Anforderungenbis 10 Punkte
IIgeringe Anforderungen11 bis 18 Punkte
IIIdurchschnittliche Anforderungen19 bis 26 Punkte
IVüberdurchschnittliche Anforderungen27 bis 34 Punkte
Vsehr hohe Anforderungen35 bis 42 Punkte

Bewertungspunkte statt Bauchgefühl

Für Gebäude und Innenräume fließen die Anforderungen an Konstruktion, technische Ausrüstung, Gestaltung, Ausstattung und Nutzungsvielfalt in die Bewertung ein. Jedes Merkmal trägt Punkte bei. Die Gesamtsumme ordnet das Objekt einer Honorarzone zu.

In der Praxis geschieht diese Einstufung oft intuitiv, weil die Punktelogik aufwendig wirkt. Das Ergebnis: Projekte landen in Zone II oder III, obwohl die Merkmale Zone III oder IV rechtfertigen würden. Der Unterschied zwischen Zone III und IV kann bei 2 Millionen Euro anrechenbaren Kosten mehrere Tausend Euro ausmachen. Über 20 bis 30 laufende Projekte summiert sich das auf fünfstellige Beträge pro Jahr.

Zu offensiv einstufen ist allerdings ebenso riskant. Auftraggeber fechten überzogene Bewertungen im Projektverlauf an und dann steht die gesamte Honorargrundlage zur Diskussion.

Wann sich eine Neubewertung lohnt

Viele Büros legen die Honorarzone einmalig zu Projektbeginn fest und prüfen sie danach nie wieder. Verschiebt sich der Objektumfang durch Änderungsleistungen, kann eine Neubewertung der Zone gerechtfertigt sein. Prüfen Sie die Einstufung deshalb bei jeder größeren Planungsänderung erneut.

Wie verteilen sich die Leistungsphasen auf das Honorar?

Jeder Leistungsphase weist die HOAI einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar zu. Für Gebäude und Innenräume gilt diese Verteilung:

LeistungsphaseBezeichnungAnteil am Honorar
LP 1Grundlagenermittlung2 %
LP 2Vorplanung7 %
LP 3Entwurfsplanung15 %
LP 4Genehmigungsplanung3 %
LP 5Ausführungsplanung25 %
LP 6Vorbereitung der Vergabe10 %
LP 7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
LP 8Objektüberwachung32 %
LP 9Objektbetreuung2 %

Quelle: § 34 Abs. 3 HOAI.

Teilleistungen korrekt ansetzen

Werden einzelne Leistungsphasen nur teilweise erbracht oder durch Eigenleistungen des Auftraggebers ersetzt, sind die Prozentsätze anzupassen. Das klingt überschaubar. Im Projektalltag wird es schnell unübersichtlich, sobald mehrere Leistungsbilder parallel laufen und Auftraggeber Teilleistungen selbst übernehmen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Ingenieurbüro plant eine Brücke mit 3,5 Millionen Euro anrechenbaren Kosten nach § 44 HOAI, Honorarzone III. Beauftragt sind LP 1 bis LP 6, wobei LP 5 mit reduziertem Prozentsatz vereinbart wird, weil der Auftraggeber Teile der Ausführungsplanung selbst übernimmt. Jede dieser Anpassungen muss im Angebot dokumentiert sein, sonst ist sie später kaum durchsetzbar.

Welche Fehler kosten bei der HOAI-Berechnung Honorar?

Die Rechenlogik ist geregelt. Honorar geht trotzdem verloren und zwar fast immer an denselben fünf Stellen.

Keine schriftliche Honorarvereinbarung

Die HOAI 2021 trat als Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2019 in Kraft. Sie hält an Mindest- und Höchstsätzen als Regelfall fest, erlaubt aber ausdrücklich schriftlich vereinbarte abweichende Honorare. Die Kehrseite: Wer nichts schriftlich vereinbart, fällt automatisch auf den Mindestsatz zurück. Der aufgeweichte Höchstsatz eröffnet Spielraum nach oben, den nur Ingenieurbüros mit sauberer Kalkulationsbasis nutzen können.

Honorarzone einmal festgelegt, nie geprüft

Der zweite Klassiker: die konservative Zoneneinstufung aus Gewohnheit, kombiniert mit fehlender Neubewertung bei Planungsänderungen. Beides zusammen erzeugt das strukturelle Honorardefizit, das erst im Jahresvergleich sichtbar wird.

Leistungsphasen ohne Nachweis

Leistungsphasen, die erbracht, aber nie sauber dokumentiert wurden, lassen sich im Streitfall kaum durchsetzen. Das gilt besonders für LP 5 und LP 6, die in Verhandlungen häufig pauschalisiert oder zusammengefasst werden. Wer nachweisen muss, welche Phasenprozente tatsächlich erbracht wurden, braucht lückenlose Zeitaufzeichnungen je Leistungsphase. Wie Sie Honorarphasen und Meilensteine sauber abrechnen, haben wir separat aufgeschrieben.

Nachträge erbracht, aber nie fakturiert

Beauftragt der Auftraggeber Planungsänderungen über das vereinbarte Leistungsbild hinaus, entstehen zusätzliche Honoraransprüche. In der Praxis werden diese Mehrleistungen oft erbracht und nie berechnet, weil niemand die geleistete Stunde mit dem vereinbarten Leistungsumfang abgleicht. Systematisches Nachtragsmanagement im Ingenieurbüro macht aus diesen unsichtbaren Stunden belastbare Nachtragsangebote.

Medienbruch zwischen Rechner, Excel und Faktura

Der externe HOAI-Rechner liefert einen Wert, der von Hand ins Angebot wandert und von dort in eine separate Faktura-Software. Jede Übertragung ist eine eigene Fehlerquelle: Tippfehler, Versionskonflikte, verlorene Nachvollziehbarkeit. Fragt der Auftraggeber sechs Monate später, wie sich das Honorar für LP 3 zusammensetzt, muss jemand die Angebotskalkulation manuell rekonstruieren.

HOAI-Kalkulation im Büroalltag: Woran Excel scheitert

Bei drei Projekten funktioniert die Kombination aus externem Rechner und Kalkulationstabelle. Bei 20 parallelen Mandaten mit eigenem Leistungsbild, eigener Honorarzone und eigenem Phasen-Mix wird sie zur administrativen Belastung.

Standardisierung nach unten

Unter Zeitdruck standardisieren Büros ihre Kalkulation nach unten. Honorarzonen werden konservativ angesetzt, um Diskussionen zu vermeiden. Leistungsphasenzuschnitte werden vereinfacht, um Angebote schneller zu erstellen. Beides drückt das erzielbare Honorar, und der Verlust bleibt im Tagesgeschäft unsichtbar.

Dazu kommen die strukturellen Excel-Probleme: fehlende Versionierung, manuelle Aktualisierung bei Tafeländerungen und kein Zusammenhang zwischen Angebotsposition und erfasster Stunde. Mehr Sorgfalt allein löst das ab einer gewissen Projektzahl nicht mehr.

Kalkulation ohne Verbindung zum Controlling

Der teuerste Bruch liegt zwischen Kalkulation und Steuerung. Büros sehen im laufenden Projekt, wie viele Stunden verbraucht wurden. Sie sehen aber selten, wie diese Stunden zum kalkulierten LP-Anteil stehen. Genau diese Verbindung macht Projektcontrolling im Ingenieurbüro steuerungsfähig: Wer weiß, wie viel Honorar für LP 4 vereinbart ist und wie viele Stunden tatsächlich hineinfließen, erkennt Abweichungen früh und kalkuliert Folgeprojekte präziser.

Der Moment, in dem Büros wechseln

Der Handlungsdruck kommt selten aus der Theorie. Er kommt aus einer Honorarstreitigkeit, die sich mit den vorhandenen Dokumenten nicht auflösen lässt. Aus einem Jahresabschluss, in dem geleistete Stunden und fakturierte Beträge dauerhaft auseinanderdriften. Oder aus einem Wachstumsschritt, der die Excel-Prozesse überfordert. In diesen Momenten wird ein System, das Kalkulation, Leistungsnachweis und Abrechnung verbindet, zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.

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HOAI-Rechner in ZEP: Kalkulation direkt im Angebot

ZEP Professional integriert den HOAI-Rechner direkt in die Angebotserstellung. Beim Anlegen eines Angebots steht der Eintrag "HOAI Honorarberechnung" zur Verfügung und öffnet ein Formular mit dediziertem HOAI-Tab.

Leistungsbild, Zone und Satz in einem Formular

Sie wählen das Leistungsbild aus allen 22 HOAI-Leistungsbildern, etwa § 35 Gebäude, § 40 Freianlagen oder § 44 Ingenieurbauwerke, inklusive Beratungsleistungen aus Anlage 1. Die Auswahl steuert automatisch den passenden Eingabewert: anrechenbare Kosten, Fläche in Hektar oder Verrechnungseinheiten.

Honorarzone und Honorarsatz stellen Sie direkt im Formular ein, die Leistungsphasen aktivieren Sie per Checkbox. Die HOAI-Standardprozentsätze sind vorbelegt und lassen sich für Teilleistungen anpassen. Alle 20 Honorartafeln sind hinterlegt, 3.090 Einzelwerte wurden gegen den offiziellen Gesetzestext abgeglichen. Zwischenwerte berechnet ZEP per linearer Interpolation, die Beträge erscheinen live.

Angebotspositionen ohne Übertragungsfehler

Beim Speichern erzeugt ZEP automatisch strukturierte Angebotspositionen je Leistungsphase, hierarchisch nummeriert. Nicht beauftragte Phasen bleiben als inaktive Positionen erhalten und lassen sich später aktivieren, ohne in Summen oder Dokumente einzufließen. Leistungsbild, Honorarzone und Honorarsatz werden in der Bemerkung des Angebots dokumentiert. Bei einer Honorarprüfung ist die Herleitung damit jederzeit nachvollziehbar.

Von der Kalkulation ins Projektcontrolling

Die vereinbarten Leistungsphasen und Honorarbeträge gehen direkt ins Projektcontrolling über. Mit der Projektzeiterfassung buchen Ihre Mitarbeitenden Stunden direkt auf Leistungsphasen. So sehen Sie laufend, ob eine Phase aus dem kalkulierten Rahmen läuft, und haben die Datenbasis für Nachträge. Ein externer HOAI-Rechner liefert eine Zahl. ZEP liefert die verknüpfte Datenbasis vom Angebot bis zur Rechnung.

Fazit: Drei Schritte, die sofort Honorar sichern

Die HOAI gibt den Rahmen vor. Was Ihr Büro innerhalb dieses Rahmens fakturiert, hängt von der Präzision der Kalkulation ab. Drei konkrete Schritte für diese Woche:

Honorarzonen der laufenden Projekte prüfen. Wenden Sie die Bewertungspunkte-Logik konsequent an, auch bei Projekten, die gewohnheitsmäßig in Zone II oder III laufen. Eine sachgerechte Neubewertung erhöht den Honoraranspruch belastbar.

Honorarvereinbarungen schriftlich fixieren. Prüfen Sie, für welche Projekte nur mündliche oder unvollständige Vereinbarungen existieren. Dort gilt im Zweifel der Mindestsatz.

Kalkulation und Zeiterfassung je Leistungsphase verbinden. Jede erbrachte Phase braucht Zeitaufzeichnung und Dokumentennachweis. Das schützt bei Honorarstreitigkeiten und liefert die Zahlen für die nächste, präzisere Kalkulation.

FAQ

Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?

Anrechenbare Kosten sind der Berechnungswert, der der HOAI-Honorartafel zugrunde liegt. Bei Gebäuden und Innenräumen nach § 35 HOAI sind das die Bauwerkskosten nach DIN 276, begrenzt auf die anrechenbaren Kostengruppen. Bei Freianlagen und Ingenieurbauwerken gelten eigene Definitionen. Jede Abweichung bei der Abgrenzung verschiebt die gesamte Honorarberechnung.

Wie ermittle ich die Honorarzone nach HOAI?

Die Honorarzone wird über Bewertungspunkte ermittelt. Bei Gebäuden nach § 35 HOAI fließen die Anforderungen an Konstruktion, technische Ausrüstung, Gestaltung, Ausstattung und Nutzungsvielfalt ein. Jedes Merkmal trägt Punkte bei, die Gesamtpunktzahl ordnet das Objekt einer der fünf Zonen zu. Eine zu niedrige Einstufung führt zu strukturellem Honorarverlust.

Was gilt, wenn kein Honorar schriftlich vereinbart wurde?

Dann gilt der Mindestsatz. Die HOAI 2021 erlaubt abweichende Honorarvereinbarungen, verlangt dafür aber die Schriftform. Ohne schriftliche Vereinbarung fällt der Honoraranspruch automatisch auf den Mindestsatz zurück, auch wenn die Leistung ein höheres Honorar rechtfertigen würde.

Wie berechne ich Zwischenwerte der Honorartafel?

Durch lineare Interpolation. Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Stützwerten der Honorartafel, wird das Honorar anteilig zwischen den beiden Tafelwerten berechnet. Dieses Rechenverfahren ist Teil der HOAI-Systematik und gilt für alle Honorartafeln.

Was hat sich mit der HOAI 2021 geändert?

Die HOAI 2021 reagiert auf das EuGH-Urteil von 2019, das die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Vorgängerfassung für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Die neue Fassung hält an Mindest- und Höchstsätzen als Regelfall fest, erlaubt aber schriftlich vereinbarte abweichende Honorare. Sie gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2021.

Kann ich HOAI-Honorare direkt in meiner Projektsoftware berechnen?

Ja. ZEP Professional integriert einen HOAI-Rechner im Angebotsmodul: Leistungsbild aus allen 22 HOAI-Leistungsbildern wählen, Honorarzone und Honorarsatz einstellen, Leistungsphasen per Checkbox aktivieren. Alle 20 Honorartafeln mit 3.090 verifizierten Einzelwerten sind hinterlegt, die Beträge erscheinen live und werden als Angebotspositionen übernommen.

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