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HOAI Abrechnung in ZEP: Honorar präzise kalkulieren

Ingenieurbüros verschenken Honorar, weil HOAI-Kalkulation und Projektabrechnung in getrennten Werkzeugen leben. Wer Honorarzone, Leistungsphasen und anrechenbare Kosten in einem integrierten System kalkuliert, fakturiert präziser und verteidigt seinen Honoraranspruch sicherer.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Abstrakte Darstellung eines Gebäudes in Gelb und Türkis als Symbol für HOAI-Abrechnung im Ingenieurbüro.
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Ingenieurbüros erbringen komplexe Planungsleistungen und fakturieren trotzdem regelmäßig weniger, als ihnen nach HOAI zusteht. Falsch ermittelte Honorarzonen, übergangene Leistungsphasen und manuell übertragene Werte aus externen Rechnern erzeugen Abweichungen, die sich erst im Jahresvergleich als strukturelles Honorardefizit zeigen.

Die HOAI-Abrechnung gehört zu den fehleranfälligsten kaufmännischen Prozessen in planenden Unternehmen. Sie verlangt technische Urteilsfähigkeit, juristische Präzision und kaufmännisches Kalkül gleichzeitig. Dennoch laufen diese drei Dimensionen in vielen Büros noch immer nicht auf einer gemeinsamen Datenbasis.

Das Wichtigste zur HOAI-Abrechnung im Projektalltag:

  • Die anrechenbaren Kosten und die Honorarzone bestimmen zusammen die Grundlage des Honorars
  • Ein falscher Honorarsatz oder eine falsch eingestufte Honorarzone kann bei größeren Projekten fünfstellige Abweichungen erzeugen
  • Leistungsphasen, die ohne saubere Dokumentation erbracht werden, lassen sich im Streitfall kaum durchsetzen
  • Die HOAI 2021 gilt nach dem EuGH-Urteil von 2019 als verbindliche Mindest- und Höchstsatzregelung
  • Manuelle Übertragungen aus externen Rechnern oder Excel erzeugen regelmäßig Medienbrüche zwischen Kalkulation und Angebot

Die HOAI-Logik: Was das Honorar wirklich bestimmt

Anrechenbare Kosten als Kalkulationsbasis

Grundlage jeder Berechnung nach HOAI sind die anrechenbaren Kosten. Je nach Leistungsbild handelt es sich dabei um die Bauwerkskosten nach DIN 276, um Flächen in Hektar oder um Verrechnungseinheiten. Welcher Wert konkret gilt, bestimmt das jeweilige Leistungsbild.

Die anrechenbaren Kosten werden über die HOAI-Honorartafeln in Beziehung zur Honorarzone gesetzt. Aus dieser Kombination ergibt sich der Honorarrahmen zwischen Mindest- und Höchstsatz. Der Honorarsatz innerhalb dieses Rahmens ist Verhandlungssache, muss aber schriftlich vereinbart werden. Fehlt die schriftliche Vereinbarung, gilt der Mindestsatz.

Honorarzone und Leistungsbild korrekt zuordnen

Die HOAI unterscheidet für die meisten Leistungsbilder fünf Honorarzonen, die den Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe abbilden. Honorarzone I beschreibt einfache Anforderungen, Honorarzone V außergewöhnlich schwierige Planungsaufgaben. Die Einstufung basiert auf Bewertungspunkten, die sich aus objektbezogenen Merkmalen ergeben.

Die Ermittlung der Honorarzone nach Bewertungspunkten ist kein Ermessensspielraum, sondern ein geregeltes Verfahren. Für Gebäude und Innenräume nach § 35 HOAI fließen Anforderungen an Konstruktion, technische Ausrüstung, Gestaltung, Ausstattung und Nutzungsvielfalt in die Bewertung ein. Jedes Merkmal trägt Punkte bei; die Gesamtsumme ordnet das Objekt einer Honorarzone zu.

Ingenieurbüros, die diese Zuordnung zu konservativ vornehmen, verschenken strukturell Honorar. Büros, die zu offensiv einstufen, riskieren Honorarstreitigkeiten mit Auftraggebern, die die Bewertung im Projektverlauf anfechten.

Leistungsphasen: Prozentsätze und ihre wirtschaftliche Bedeutung

Die HOAI teilt Planungsleistungen in bis zu neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) auf, denen jeweils prozentuale Anteile am Gesamthonorar zugewiesen sind. Für Gebäude und Innenräume entfallen beispielsweise 25 % des Honorars auf die Entwurfsplanung (LP 3) und weitere 25 % auf die Ausführungsplanung (LP 5).

Werden einzelne Leistungsphasen nur teilweise erbracht oder durch Eigenleistungen des Auftraggebers ersetzt, sind die zugehörigen Prozentsätze anzupassen. Das klingt überschaubar, wird im Projektalltag aber schnell unübersichtlich, sobald mehrere Leistungsbilder parallel laufen, Änderungsleistungen hinzukommen und Auftraggeber Teilleistungen selbst übernehmen.

HOAI 2021: Was sich für die Vertragsgestaltung geändert hat

Die HOAI 2021 trat als Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2019 in Kraft. Das Gericht hatte die starren Mindest- und Höchstsätze der Vorgängerfassung für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Die neue Fassung hält grundsätzlich an Mindest- und Höchstsätzen als Regelfall fest, ermöglicht aber ausdrücklich die schriftliche Vereinbarung abweichender Honorare.

Für Ingenieurbüros bedeutet das: Wer kein Honorar schriftlich vereinbart, fällt automatisch auf den Mindestsatz zurück. Gleichzeitig ist die Möglichkeit, höhere Honorare zu vereinbaren, gestiegen, weil der Höchstsatz aufgeweicht wurde. Diese Spielräume lassen sich kaufmännisch nur nutzen, wenn die Kalkulationsbasis sauber ist und im Angebot transparent dokumentiert wird.

Wo Fehler bei der HOAI-Abrechnung entstehen

Honorarzone falsch eingestuft: struktureller Honorarverlust

Die Einstufung in eine Honorarzone geschieht in vielen Büros intuitiv, weil die Bewertungspunkte-Logik zeitaufwendig wirkt. In der Praxis führt das dazu, dass Projekte regelmäßig in Honorarzone II oder III eingestuft werden, obwohl die Bewertungsmerkmale Zone III oder IV rechtfertigen würden.

Der Unterschied zwischen Honorarzone III und IV bei anrechenbaren Kosten von 2 Millionen Euro kann mehrere Tausend Euro Honorar ausmachen. Über einen Projektbestand von 20 bis 30 laufenden Projekten summiert sich dieser Effekt schnell auf fünfstellige Beträge pro Jahr. Das ist kein abstraktes Risiko, sondern ein messbares Kalkulationsproblem.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Büros die Honorarzone einmalig zu Projektbeginn festlegen und bei Planungsänderungen nicht überprüfen. Wenn sich der Objektumfang im Projektverlauf durch Änderungsleistungen verschiebt, kann eine Neubewertung der Honorarzone gerechtfertigt sein.

Leistungsphasen-Dokumentation als Abrechnungsrisiko

Leistungsphasen, die erbracht, aber nicht sauber dokumentiert wurden, lassen sich im Streitfall kaum nachweisen. Das gilt besonders für LP 5 (Ausführungsplanung) und LP 6 (Vorbereitung der Vergabe), die in der Auftragsverhandlung häufig pauschalisiert oder zusammengefasst werden.

Wenn Büros nachweisen müssen, welche Leistungsphasenprozente tatsächlich erbracht wurden, fehlen oft die lückenlosen Zeitaufzeichnungen und Dokumentennachweise. Die projektbasierte Zeiterfassung liefert genau diese Datenbasis, indem Stunden direkt einer Leistungsphase zugeordnet werden.

Dazu kommt: Büros, die LP-Prozentsätze im Angebot zu großzügig vereinbaren und im Projektverlauf weniger leisten, sind rechtlich und wirtschaftlich angreifbar. Büros, die zu eng kalkulieren, verlieren Marge, ohne es im laufenden Betrieb zu merken.

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Praxisbeispiel: Abrechnung nach HOAI bei einem Ingenieurbauwerk

Ein Ingenieurbüro plant eine Brücke mit anrechenbaren Kosten von 3,5 Millionen Euro nach § 44 HOAI (Ingenieurbauwerke). Die Honorarzone wird auf III gesetzt. Das Büro erbringt LP 1 bis LP 6 und vereinbart LP 5 mit reduziertem Prozentsatz, weil der Auftraggeber Teile der Ausführungsplanung selbst übernimmt.

Ohne integriertes System muss der zuständige Projektleiter die Honorartafelwerte manuell nachschlagen, die Interpolation zwischen zwei Stützwerten selbst berechnen, die reduzierten LP-Prozentsätze im Angebot manuell eintragen und das fertige Angebot in eine separate Faktura-Software übertragen. Jeder dieser Schritte ist eine eigenständige Fehlerquelle.

Das Ergebnis: In der Rechnung erscheinen Beträge, die nicht direkt mit der ursprünglichen Kalkulation verknüpft sind. Wenn der Auftraggeber sechs Monate später fragt, wie sich das Honorar für LP 3 zusammensetzt, muss jemand im Büro die Kalkulation manuell rekonstruieren.

Der Medienbruch zwischen Kalkulation und Angebot

In vielen Ingenieurbüros leben HOAI-Kalkulation und Angebotserstellung in verschiedenen Werkzeugen: ein externer HOAI-Rechner oder eine Kalkulationstabelle auf der einen Seite, eine Textverarbeitung oder ein ERP-System auf der anderen.

Dieser Medienbruch erzeugt Tippfehler, Versionskonflikte und Zeitverlust. Schlimmer: Er macht die Nachvollziehbarkeit schwierig und trennt die kalkulierten Honorarerwartungen vom tatsächlichen Projektcontrolling. Büros sehen im laufenden Projekt zwar, wie viele Stunden verbraucht wurden, aber selten, wie diese Stunden zum ursprünglich kalkulierten LP-Anteil stehen.

Änderungsleistungen und Nachträge: die unterschätzte Honorarquelle

Neben der ursprünglichen HOAI-Abrechnung liegen erhebliche Honorarpotenziale in Änderungsleistungen und Nachträgen, die während des Projekts entstehen. Wenn der Auftraggeber Planungsänderungen beauftragt, die über das vereinbarte Leistungsbild hinausgehen, entstehen zusätzliche Honoraransprüche.

In der Praxis werden diese Mehrleistungen häufig erbracht, aber nicht systematisch dokumentiert und fakturiert. Das liegt daran, dass kein direkter Zusammenhang zwischen der geleisteten Stunde und dem vereinbarten Leistungsumfang hergestellt wird. Büros, die Projektzeiten je Leistungsphase erfassen und mit dem Angebotsumfang abgleichen, erkennen solche Abweichungen frühzeitig und können Nachtragsangebote auf einer belastbaren Datenbasis stellen.

HOAI-Honorar systematisch kalkulieren mit ZEP

Der HOAI-Rechner direkt im Angebotsmodul

ZEP Professional integriert einen HOAI-Rechner als eigenständigen Bestandteil der Angebotserstellung. Beim Anlegen eines neuen Angebots steht neben den bestehenden Vorlagen der Eintrag "HOAI Honorarberechnung" zur Verfügung.

Das öffnet ein erweitertes Angebots-Formular mit einem dedizierten HOAI-Tab. Planende Unternehmen wählen dort das Leistungsbild aus allen 22 HOAI-Leistungsbildern aus, z.B. §35 Gebäude, §40 Freianlagen, §44 Ingenieurbauwerke etc. inkl. Beratungsleistungen aus Anlage 1. Die Auswahl des Leistungsbilds steuert automatisch, welcher Eingabewert relevant ist: anrechenbare Kosten, Fläche in Hektar oder Verrechnungseinheiten.

Honorarzone, Honorarsatz und Leistungsphasen in einem Formular

Innerhalb des HOAI-Tabs wählen Nutzer Honorarzone (je nach Leistungsbild bis zu fünf Zonen) und Honorarsatz (Basis bis Ober). Die Leistungsphasen werden per Checkbox aktiviert; die HOAI-Standardprozentsätze sind vorbelegt und lassen sich direkt im Formular anpassen, wenn Teilleistungen abweichen. Die berechneten Beträge werden live angezeigt, ohne dass ein manueller Rechenschritt erforderlich ist.

Alle 20 HOAI-Honorartafeln sind als vollständig verifizierte Daten hinterlegt. 3.090 Einzelwerte wurden gegen den offiziellen Gesetzestext abgeglichen. Die Berechnung erfolgt mit linearer Interpolation zwischen den Stützwerten, analog zum HOAI-Rechenverfahren.

Generierte Angebotspositionen ohne manuelle Übertragung

Beim Speichern erzeugt ZEP automatisch eine Gruppierung "Leistungsphasen" mit Positionen für alle aktivierten Leistungsphasen, hierarchisch nummeriert. Nicht gewählte Leistungsphasen werden als inaktive Positionen angelegt, sodass der LP-Bezug erhalten bleibt und Phasen nachträglich aktiviert werden können. Inaktive Positionen fließen nicht in Summenberechnung, Dokumentausgabe und Projektübernahme ein.

Die verwendeten HOAI-Parameter, Leistungsbild, Honorarzone und Honorarsatz, werden in der Bemerkung des Angebots dokumentiert. Das schafft die Nachvollziehbarkeit, die bei einer Honorarprüfung oder internen Projektkalkulation gefragt ist.

Von der Kalkulation direkt ins Projekt

Der HOAI-Rechner ist Bestandteil des ZEP-Angebotsmoduls, sodass der Medienbruch zwischen Kalkulation und Projektanlage entfällt. Die vereinbarten Leistungsphasen und Honorarbeträge gehen direkt in das Projektcontrolling über. Planungsbüros können den tatsächlichen Zeitaufwand je Leistungsphase gegen die kalkulierten Honoraranteile stellen und frühzeitig erkennen, ob eine Phase aus dem Rahmen läuft.

Das ist der Unterschied zu einem externen HOAI-Rechner: Der Rechner liefert eine Zahl, ZEP liefert die verknüpfte Datenbasis.

Abrechnung nach HOAI: Wenn Systematik über Honorar entscheidet

Wachsender Projektbestand, gleichbleibende manuelle Prozesse

Ingenieurbüros, die wachsen, nehmen mehr parallele Projekte an. Jedes Projekt bringt ein eigenes Leistungsbild, eine eigene Honorarzone und einen eigenen Leistungsphasen-Mix. Was bei drei Projekten noch überschaubar ist, wird bei 20 parallelen Mandaten zur administrativen Belastung.

Die Konsequenz: Büros standardisieren ihre Kalkulationsprozesse nach unten. Sie setzen Honorarzonen konservativ an, um Diskussionen zu vermeiden. Sie vereinfachen Leistungsphasenzuschnitte, um den Angebotsprozess zu beschleunigen. Beides geht auf Kosten des erzielbaren Honorars, und der Verlust bleibt im Tagesgeschäft unsichtbar.

Projektcontrolling, das Honorar und Aufwand verbindet

Die eigentliche Stärke einer integrierten Lösung liegt in der Verbindung von Honorarkalkulation und Projektcontrolling. Wenn Büros wissen, wie viel Honorar für LP 4 vereinbart wurde und gleichzeitig erfassen, wie viele Stunden tatsächlich in diese Phase geflossen sind, entsteht eine Datenbasis für zukünftige Kalkulationen.

Büros, die diese Verbindung herstellen, lernen aus abgeschlossenen Projekten. Sie erkennen, bei welchen Leistungsbildern ihre Kalkulation systematisch zu eng war, und können Folgeofferten präziser ansetzen. Das ist der Unterschied zwischen einer Branche, die Aufwand dokumentiert, und einer, die ihn steuert.

Der Handlungsdruck, der Veränderung auslöst

Viele Ingenieurbüros erkennen den Handlungsbedarf, wenn ein größeres Projekt zu einer Honorarstreitigkeit führt, die sich mit den vorhandenen Dokumenten nicht klar auflösen lässt. Oder wenn der Jahresabschluss zeigt, dass geleistete Stunden und fakturierte Beträge dauerhaft auseinanderdriften.

Weitere Trigger: ein neuer Gesellschafter, der belastbare KPIs fordert, ein Wachstumsschritt, der bestehende Excel-Prozesse überfordert, oder eine interne Revision, die nach der Honorargrundlage vergangener Projekte fragt. In diesen Momenten wird systematische Software zur wirtschaftlichen Notwendigkeit. Büros, die dann auf eine integrierte Plattform wechseln, schließen gleichzeitig die Lücke zwischen Kalkulation, Leistungsnachweis und Abrechnung.

Was skalierungsfähige Honorarkalkulation von Excel unterscheidet

Excel-basierte HOAI-Kalkulation funktioniert für ein, zwei Projekte. Ab einem Projektbestand von zehn oder mehr parallelen Mandaten entstehen Probleme, die sich durch mehr Sorgfalt allein nicht lösen lassen: fehlende Versionierung, keine automatische Verknüpfung mit Projektdaten, manuelle Aktualisierung bei Honorartafeländerungen und kein direkter Zusammenhang zwischen Angebotspositionen und Zeiterfassung.

Skalierungsfähige Honorarkalkulation bedeutet, dass die Kalkulationslogik im System liegt und sich bei Eingabeänderungen automatisch aktualisiert. Dass neue Mitarbeitende nach derselben Methode kalkulieren wie erfahrene Projektleiter. Und dass jede abgerechnete Leistungsphase direkt mit den erfassten Stunden und der ursprünglichen Angebotsposition verbunden ist. Das ist der kaufmännische Reifeschritt, den wachsende Ingenieurbüros früher oder später vollziehen müssen.

Fazit: Honorar ist eine Kalkulationsfrage

Die HOAI gibt den Rahmen vor; was Büros innerhalb dieses Rahmens tatsächlich fakturieren, hängt von der Präzision ihrer Kalkulation ab. Drei konkrete Schritte verbessern die Honorarqualität sofort:

Honorarzonen aller laufenden Projekte überprüfen. Nutzen Sie die Bewertungspunkte-Logik konsequent, auch bei Projekten, die Sie gewohnheitsmäßig in Zone II oder III einordnen. Eine sachgerechte Neubewertung nach Leistungsbild und Merkmalkatalog kann den Honoraranspruch belastbar erhöhen.

Leistungsphasen-Dokumentation standardisieren. Jede Leistungsphase, die erbracht wird, sollte mit Zeitaufzeichnung, Dokumentennachweis und Übergabeprotokoll verknüpft sein. Das schützt bei Honorarstreitigkeiten und liefert die Daten für spätere Kalkulationen.

Kalkulation und Projektcontrolling zusammenführen. Wer HOAI-Honorar im selben System kalkuliert, in dem Projektzeiten erfasst und Leistungsphasen gesteuert werden, schließt den Medienbruch zwischen Planung und Abrechnung. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Projektcontrolling auf echten Zahlen basiert.

FAQ

Wie wird das Honorar nach HOAI berechnet?

Das Honorar nach HOAI ergibt sich aus drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten des Projekts (je nach Leistungsbild Bauwerkskosten, Fläche in Hektar oder Verrechnungseinheiten), der Honorarzone (I bis V) und dem Honorarsatz zwischen Mindest- und Höchstsatz. Aus diesen Werten wird über die HOAI-Honorartafeln der Honorarrahmen abgeleitet. Bei Werten zwischen zwei Stützpunkten der Tafel erfolgt die Berechnung durch lineare Interpolation.

Wie ermittle ich die Honorarzone nach HOAI?

Die Honorarzone wird anhand von Bewertungspunkten ermittelt. Für jedes Leistungsbild definiert die HOAI spezifische Bewertungsmerkmale. Bei Gebäuden nach § 35 HOAI sind das Anforderungen an Konstruktion, technische Ausrüstung, Gestaltung, Ausstattung und Nutzungsvielfalt. Jedes Merkmal trägt Punkte bei; die Gesamtpunktzahl ordnet das Objekt einer der fünf Honorarzonen zu. Eine zu niedrige Einstufung führt zu strukturellem Honorarverlust.

Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?

Anrechenbare Kosten sind der Berechnungswert, der der HOAI-Honorartafel zugrunde gelegt wird. Bei Gebäuden und Innenräumen nach § 35 HOAI handelt es sich um die Bauwerkskosten nach DIN 276, begrenzt auf die anrechenbaren Kostengruppen. Bei Freianlagen und Ingenieurbauwerken gelten eigene Definitionen. Die korrekte Abgrenzung der anrechenbaren Kostengruppen ist entscheidend, weil jede Abweichung die gesamte Honorarberechnung verschiebt.

Welche Leistungsphasen gibt es nach HOAI und wie viel Honorar entfällt auf jede?

Die HOAI teilt Planungsleistungen in bis zu neun Leistungsphasen (LP 1 bis LP 9) auf, denen jeweils prozentuale Honoraranteile zugewiesen sind. Bei Gebäuden nach § 35 HOAI entfallen beispielsweise 7 % auf die Grundlagenermittlung (LP 1), 15 % auf die Vorplanung (LP 2) und 25 % auf die Entwurfsplanung (LP 3). Die genaue Verteilung variiert je nach Leistungsbild. Werden Leistungsphasen nur teilweise erbracht, sind die Prozentsätze entsprechend anzupassen.

Was hat sich durch die HOAI 2021 geändert?

Die HOAI 2021 trat als Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2019 in Kraft, das die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der alten HOAI für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Die HOAI 2021 hält an Mindest- und Höchstsätzen als Regelfall fest, ermöglicht aber auch freie Honorarvereinbarungen. Fehlt eine abweichende schriftliche Vereinbarung, gilt der Mindestsatz. Für Verträge ab dem 1. Januar 2021 gilt die neue Fassung.

Wie kann ich HOAI-Honorare direkt in meiner Projektmanagementsoftware kalkulieren?

Software wie ZEP integriert einen HOAI-Rechner direkt im Angebotsmodul. Beim Anlegen eines Angebots wählen Nutzer das Leistungsbild aus allen 22 HOAI-Leistungsbildern, stellen Honorarzone und Honorarsatz ein und aktivieren die relevanten Leistungsphasen per Checkbox. Die berechneten Beträge erscheinen live; beim Speichern entstehen automatisch strukturierte Angebotspositionen. Alle 20 HOAI-Honorartafeln mit 3.090 verifizierten Einzelwerten sind hinterlegt.

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