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HOAI Abrechnung: Digital zu transparenter Kostenermittlung

Honorar nach HOAI berechnen: Die wichtigsten Schritte, häufige Fehler und wie digitale Tools die Abrechnung erleichtern.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Die Honorarberechnung gehört zu den zentralen Aufgaben in jedem Architektur- und Ingenieurbüro. Trotzdem führt die Abrechnung nach HOAI in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. Welche Honorarzone ist die richtige? Wie berechnet man das Honorar bei Zusatzleistungen? Und welche Rolle spielt die HOAI überhaupt noch nach dem EuGH-Urteil von 2019?

Fehler bei der Honorarberechnung können teuer werden. Zu niedrig kalkulierte Honorare gefährden die Wirtschaftlichkeit, während überhöhte Forderungen Mandanten verunsichern und Vertragsverhandlungen erschweren. Eine transparente, nachvollziehbare Abrechnung schafft dagegen Vertrauen und bildet die Grundlage für langfristige Kundenbeziehungen.

Was ist die HOAI und wofür gilt sie?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) war über Jahrzehnte die verbindliche Grundlage für die Honorarberechnung im Bauwesen. Sie definiert für verschiedene Leistungsbereiche wie Gebäude, Ingenieurbauwerke oder Freianlagen detaillierte Berechnungsgrundlagen. Die Verordnung teilt die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen in neun Leistungsphasen auf und gibt Honorartafeln mit Mindest-, Mittel- und Höchstsätzen vor.

Aktuelle Rechtslage seit 2021

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019 ist die HOAI nicht mehr verbindlich. Die deutschen Mindest- und Höchstsätze wurden als Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit eingestuft. Seit Januar 2021 können Architekten und Ingenieure ihr Honorar frei vereinbaren. Die HOAI bleibt jedoch als Orientierungsrahmen erhalten und wird in der Praxis weiterhin häufig als Berechnungsgrundlage genutzt.

Wann die HOAI weiterhin gilt

Die HOAI findet nach wie vor Anwendung bei öffentlichen Auftraggebern, wenn dies in der Ausschreibung so festgelegt ist. Auch bei privaten Bauherren orientieren sich viele Büros an der HOAI, da sie eine faire und transparente Honorarstruktur bietet. Zudem gibt die HOAI für Streitfälle weiterhin einen wichtigen Orientierungsrahmen, wenn keine andere Honorarvereinbarung getroffen wurde.

Grundlagen der HOAI-Abrechnung

Die Berechnung des Honorars nach HOAI basiert auf drei zentralen Faktoren: den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den erbrachten Leistungsphasen. Diese Parameter bestimmen die Höhe des Architektenhonorars und müssen präzise ermittelt werden.

Anrechenbare Kosten als Berechnungsgrundlage

Die anrechenbaren Kosten sind die Basis jeder HOAI-Berechnung. Sie umfassen die Kosten für die Bauwerksherstellung, die zum Zeitpunkt der Beauftragung prognostiziert werden. Nicht anrechenbar sind beispielsweise Grundstückskosten, Finanzierungskosten oder Kosten für bewegliche Einrichtungsgegenstände. Die korrekte Ermittlung dieser Kosten ist entscheidend, da das Honorar direkt daran gekoppelt ist.

Die fünf Honorarzonen im Überblick

Die HOAI unterteilt Bauvorhaben in fünf Honorarzonen, die den Schwierigkeitsgrad widerspiegeln. Zone I umfasst einfache Planungsanforderungen mit geringer Wiederholungsrate, während Zone V sehr komplexe Projekte mit außergewöhnlichen Anforderungen beschreibt. Die Zuordnung erfolgt anhand von Bewertungsmerkmalen wie Planungsanforderungen, Integration in die Umgebung oder technischer Ausstattung. Ein standardisiertes Bürogebäude fällt beispielsweise in Zone II oder III, ein denkmalgeschütztes Objekt mit komplexer Haustechnik eher in Zone IV oder V.

Verteilung nach Leistungsphasen

Die HOAI gliedert die Planungs- und Überwachungsleistungen in neun Leistungsphasen. Jede Phase hat einen definierten Anteil am Gesamthonorar:

  • Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung): 2 Prozent
  • Leistungsphase 2 (Vorplanung): 7 Prozent
  • Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung): 15 Prozent
  • Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung): 3 Prozent
  • Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung): 25 Prozent
  • Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe): 10 Prozent
  • Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe): 4 Prozent
  • Leistungsphase 8 (Objektüberwachung): 32 Prozent
  • Leistungsphase 9 (Objektbetreuung): 2 Prozent

Diese prozentuale Verteilung ermöglicht eine transparente Abrechnung auch bei Teilleistungen. Wenn ein Auftraggeber beispielsweise nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt, werden entsprechend 27 Prozent des Gesamthonorars abgerechnet.

Rechenbeispiel für ein Wohngebäude

Nehmen wir ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Baukosten von 500.000 Euro. Das Objekt wird aufgrund durchschnittlicher Planungsanforderungen der Honorarzone III zugeordnet. Bei Beauftragung aller Leistungsphasen beträgt das Honorar laut HOAI-Tabelle bei Ansatz des Mittelwertes etwa 54.000 Euro netto. Wird nur bis zur Genehmigungsplanung (LPH 1 bis 4) beauftragt, ergibt sich ein Honorar von rund 14.600 Euro (27 Prozent von 54.000 Euro).

Honorar Architekt berechnen: Schritt für Schritt

Die praktische Berechnung des Honorars nach HOAI erfolgt in mehreren Schritten. Diese Systematik sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Auftraggeber.

Schritt 1: Ermittlung der anrechenbaren Kosten

Zunächst werden die voraussichtlichen Baukosten ermittelt. Grundlage ist die DIN 276, die Kostengruppen von 200 bis 700 definiert. Für die Honorarberechnung relevant sind typischerweise die Kostengruppen 300 (Bauwerk - Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk - Technische Anlagen). Die Ermittlung sollte sorgfältig erfolgen, da spätere Kostenänderungen auch das Honorar beeinflussen können.

Schritt 2: Zuordnung der Honorarzone

Im nächsten Schritt wird das Projekt einer Honorarzone zugeordnet. Die HOAI nennt für jede Zone konkrete Bewertungsmerkmale. Diese Einstufung erfordert Erfahrung und sollte nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei Grenzfällen zwischen zwei Zonen ist eine gemeinsame Festlegung mit dem Auftraggeber empfehlenswert.

Schritt 3: Auswahl des Honorarsatzes

Innerhalb jeder Honorarzone gibt die HOAI einen Rahmen zwischen Mindest- und Höchstsatz vor. Der Mittelwert dient als Orientierung für durchschnittliche Leistungen. Faktoren für einen höheren Honorarsatz können besondere Anforderungen an die Planungstiefe, kurze Bearbeitungszeiten oder besondere Koordinationsleistungen sein. Diese Zuschläge sollten im Vertrag klar benannt werden.

Schritt 4: Berechnung des Gesamthonorars

Das Gesamthonorar ergibt sich aus der Multiplikation der anrechenbaren Kosten mit dem gewählten Honorarsatz aus der HOAI-Tabelle. Bei einem Bürogebäude mit 1,5 Millionen Euro anrechenbaren Kosten in Honorarzone III und Ansatz des Mittelwerts beträgt das Honorar für alle Leistungsphasen beispielsweise etwa 125.000 Euro netto.

Schritt 5: Aufteilung nach beauftragten Leistungsphasen

Abschließend wird das Gesamthonorar entsprechend der beauftragten Leistungsphasen aufgeteilt. Diese Aufteilung sollte im Vertrag klar geregelt sein, damit bei Teilleistungen keine Unklarheiten entstehen.

Abrechnung nach HOAI in der Praxis

Die theoretische Berechnung ist das eine, die praktische Umsetzung das andere. In der täglichen Arbeit kommen weitere Aspekte hinzu, die bei der Honorarabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Vertragsgestaltung und Leistungsbeschreibung

Ein präziser Architektenvertrag ist die Grundlage für eine reibungslose Abrechnung. Der Vertrag sollte folgende Punkte eindeutig regeln: die anrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Beauftragung, die Zuordnung zur Honorarzone, den vereinbarten Honorarsatz und die beauftragten Leistungsphasen. Auch Regelungen zu Nebenkosten, Zahlungsplänen und Nachtragsleistungen gehören in den Vertrag. Je klarer die Vereinbarungen, desto weniger Konfliktpotenzial besteht später.

Nachträge und Zusatzleistungen richtig abrechnen

In kaum einem Bauprojekt bleibt es bei der ursprünglichen Planung. Änderungswünsche, behördliche Auflagen oder unvorhergesehene Planungsanforderungen führen zu Mehrleistungen. Diese müssen zeitnah dokumentiert und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Bei wesentlichen Änderungen der anrechenbaren Kosten ist eine Honoraranpassung nach HOAI möglich. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation aller Zusatzleistungen, idealerweise mit Angabe des Zeitaufwands.

Beispiel: Abrechnung nach HOAI bei Umbauten

Bei Umbauten und Modernisierungen gibt die HOAI Zuschläge auf das Grundhonorar vor. Der Umbauzuschlag beträgt je nach Schwierigkeitsgrad zwischen 20 und 80 Prozent. Ein denkmalgeschütztes Gebäude mit komplexem Bestand kann durchaus einen Zuschlag von 50 Prozent rechtfertigen. Diese Zuschläge müssen im Vertrag vereinbart und im Angebot begründet werden. Ein Beispiel: Bei einem Umbau mit 300.000 Euro anrechenbaren Kosten und einem Umbauzuschlag von 40 Prozent erhöht sich das Grundhonorar von etwa 30.000 Euro auf 42.000 Euro.

Abschlagsrechnungen und Zahlungspläne

Die HOAI ermöglicht eine phasenweise Abrechnung nach Fertigstellung der jeweiligen Leistungsphase. In der Praxis haben sich Abschlagszahlungen bewährt, die den Liquiditätsfluss des Büros sichern. Ein typischer Zahlungsplan könnte so aussehen: Nach Abschluss der Vorplanung werden 7 Prozent des Gesamthonorars fällig, nach der Entwurfsplanung weitere 15 Prozent und so weiter. Eine moderne PSA-Software wie ZEP unterstützt die Verwaltung solcher Zahlungspläne, indem Rechnungsläufe automatisiert und mit der Projektzeiterfassung verknüpft werden.

Häufige Fehler bei der HOAI-Abrechnung

Trotz der klaren Vorgaben der HOAI kommt es in der Praxis immer wieder zu Fehlern, die zu Streitigkeiten oder finanziellen Einbußen führen können.

Fehler 1: Falsche Einstufung der Honorarzone

Die Zuordnung zur Honorarzone hat erheblichen Einfluss auf die Honorarhöhe. Wird ein Projekt zu niedrig eingestuft, verschenkt das Büro Honorar. Eine zu hohe Einstufung führt dagegen zu Diskussionen mit dem Auftraggeber. Die Bewertung sollte anhand der HOAI-Kriterien objektiv erfolgen und dokumentiert werden. Bei Unsicherheiten hilft der Blick auf Referenzprojekte oder die Einholung einer Zweitmeinung.

Fehler 2: Unvollständige Dokumentation der Leistungen

Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später schwer abrechnen. Besonders Zusatzleistungen und Mehraufwand durch Bauherrenänderungen müssen zeitnah erfasst werden. Eine lückenlose Zeiterfassung pro Projekt ist hier unverzichtbar. Sie dient nicht nur der internen Kalkulation, sondern auch als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber. Systeme zur Projektzeiterfassung helfen, den Aufwand für verschiedene Leistungsphasen transparent zu machen.

Fehler 3: Unklare Absprachen zu Nebenkosten

Neben dem Honorar fallen oft Nebenkosten an: Reisekosten, Kosten für Gutachter, Vermessungen oder Modellbau. Diese sollten im Vertrag eindeutig geregelt sein. Üblich ist entweder eine pauschale Abgeltung oder die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Fehlt eine Regelung, führt das später häufig zu Unstimmigkeiten.

Fehler 4: Keine Honoraranpassung bei Kostenänderungen

Wenn die tatsächlichen Baukosten deutlich von der ursprünglichen Schätzung abweichen, hat das Auswirkungen auf das Honorar. Die HOAI sieht vor, dass bei wesentlichen Änderungen der anrechenbaren Kosten auch das Honorar angepasst wird. Viele Büros versäumen es jedoch, diese Anpassung rechtzeitig vorzunehmen. Das Ergebnis: Mehrarbeit wird nicht vergütet.

Fehler 5: Fehlende Nachweise bei Stundensätzen

Wenn einzelne Leistungen nach Stundensätzen abgerechnet werden, müssen diese Stunden nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine detaillierte Zeiterfassung mit Angabe der Tätigkeit, des Bearbeiters und der investierten Zeit ist hier unerlässlich. Ohne belastbare Nachweise werden solche Rechnungen vom Auftraggeber häufig angezweifelt.

Digitale Unterstützung: HOAI online berechnen

Die manuelle Berechnung des Honorars nach HOAI ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Digitale Werkzeuge können hier erhebliche Erleichterung schaffen.

Online-Rechner und Software-Tools

Es gibt verschiedene Online-Rechner, die eine schnelle erste Orientierung ermöglichen. Diese Tools berechnen auf Basis der eingegebenen Parameter wie anrechenbare Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen das voraussichtliche Honorar. Sie eignen sich gut für Erstkalkulationen oder zur Plausibilitätsprüfung. Für die verbindliche Abrechnung sollte jedoch immer die offizielle HOAI-Tabelle herangezogen werden.

Vorteile der automatisierten Honorarberechnung

Eine Software-gestützte Abrechnung bietet mehrere Vorteile: Die Zeitersparnis ist erheblich, da manuelle Berechnungen entfallen. Die Fehlerquote sinkt, weil aktuelle Tabellenwerte hinterlegt sind und automatisch angewendet werden. Die Transparenz steigt, da alle Berechnungsschritte nachvollziehbar dokumentiert werden. Und nicht zuletzt erleichtert die digitale Verwaltung die Anpassung bei Kostenänderungen oder Zusatzleistungen.

Integration in die Projektverwaltung

Besonders wertvoll wird eine HOAI-Software, wenn sie in die gesamte Projektverwaltung eingebunden ist. Die Zeiterfassung der Mitarbeiter fließt direkt in die Projektkalkulation ein. Abweichungen zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Aufwand werden frühzeitig sichtbar. Und bei der Rechnungsstellung können die hinterlegten Honorarvereinbarungen und Zahlungspläne automatisch übernommen werden.

HOAI-Berechnung und Projektkontrolle verbinden

Die Verknüpfung von Honorarberechnung und Projektzeiterfassung schafft wertvolle Erkenntnisse für die Bürosteuerung. Welche Leistungsphasen sind besonders aufwendig? Wo entstehen regelmäßig Mehrkosten? Wie gut treffen unsere Kalkulationen die Realität? Diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn Soll und Ist systematisch erfasst und verglichen werden. Eine integrierte Software-Lösung macht diesen Abgleich mit wenigen Klicks möglich.

Fazit: Transparente Abrechnung schafft Vertrauen

Die HOAI bietet auch nach dem Ende ihrer Verbindlichkeit einen bewährten Rahmen für die Honorarberechnung. Ihre strukturierte Methodik macht Leistungen messbar und Honorare nachvollziehbar. Für Architekten und Ingenieure ist die HOAI damit ein wichtiges Werkzeug, um ihre Leistungen angemessen zu kalkulieren und gegenüber Auftraggebern zu begründen.

Eine transparente, gut dokumentierte Abrechnung ist mehr als eine rechtliche Notwendigkeit. Sie ist die Basis für Vertrauen und langfristige Geschäftsbeziehungen. Auftraggeber schätzen nachvollziehbare Honorarstrukturen und eine klare Kommunikation zu Kosten. Gleichzeitig sichert eine saubere Kalkulation die Wirtschaftlichkeit des eigenen Büros.

Die Digitalisierung der Honorarberechnung ist dabei kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit im modernen Büroalltag. Sie spart Zeit, vermeidet Fehler und schafft die Transparenz, die sowohl für das interne Controlling als auch für die Kundenbeziehung wichtig ist. Büros, die ihre Honorarberechnung systematisch mit der Projektverwaltung und Zeiterfassung verknüpfen, gewinnen wertvolle Einblicke in ihre Rentabilität und können gezielt gegensteuern, wenn Projekte aus dem Ruder zu laufen drohen.

Die HOAI-Abrechnung mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Mit der richtigen Methodik, klaren Vertragsregelungen und den passenden digitalen Werkzeugen wird sie jedoch zu einem verlässlichen Instrument für die wirtschaftliche Steuerung von Architektur- und Ingenieurbüros.

FAQ

Wie berechnet man das Honorar nach HOAI Schritt für Schritt?

Die Berechnung erfolgt in fünf Schritten: Zuerst ermitteln Sie die anrechenbaren Baukosten nach DIN 276. Dann ordnen Sie das Projekt einer der fünf Honorarzonen zu. Anschließend wählen Sie aus der HOAI-Tabelle den passenden Honorarsatz (Mindest-, Mittel- oder Höchstwert). Aus diesen Faktoren errechnet sich das Gesamthonorar, das Sie abschließend entsprechend der beauftragten Leistungsphasen aufteilen.

Was sind anrechenbare Kosten in der HOAI?

Anrechenbare Kosten sind die prognostizierten Herstellungskosten des Bauwerks, die als Berechnungsgrundlage für das Honorar dienen. Sie umfassen typischerweise die Kostengruppen 300 (Baukonstruktionen) und 400 (Technische Anlagen) nach DIN 276. Nicht anrechenbar sind Grundstückskosten, Finanzierungskosten oder Kosten für bewegliche Einrichtung. Die korrekte Ermittlung ist entscheidend, da das Honorar direkt daran gekoppelt ist.

Wie berechne ich das Architektenhonorar bei Umbauten?

Bei Umbauten und Modernisierungen können Sie nach HOAI einen Umbauzuschlag zwischen 20 und 80 Prozent auf das Grundhonorar berechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad: Substanzeingriffe, Bestandsaufnahme, denkmalschutzrechtliche Auflagen oder komplexe statische Verhältnisse rechtfertigen höhere Zuschläge. Der Zuschlag muss im Vertrag vereinbart und gegenüber dem Auftraggeber begründet werden.

Was hat sich nach dem EuGH-Urteil an der HOAI geändert?

Seit Januar 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. Architekten und Ingenieure können ihr Honorar frei mit dem Auftraggeber vereinbaren. Die HOAI bleibt jedoch als Orientierungsrahmen bestehen und wird in der Praxis weiterhin häufig als faire Berechnungsgrundlage genutzt. Bei öffentlichen Auftraggebern gilt sie oft weiterhin, wenn dies in der Ausschreibung festgelegt ist.

Wie werden die Leistungsphasen bei der HOAI bewertet?

Die HOAI teilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen auf, denen jeweils ein fester Prozentsatz des Gesamthonorars zugeordnet ist. Die Ausführungsplanung (LPH 5) macht mit 25 Prozent den größten Anteil aus, gefolgt von der Objektüberwachung (LPH 8) mit 32 Prozent. Die Entwurfsplanung (LPH 3) umfasst 15 Prozent, während Grundlagenermittlung und Objektbetreuung jeweils nur 2 Prozent ausmachen. Diese Verteilung ermöglicht eine transparente Abrechnung auch bei Teilleistungen.

Gibt es Online-Rechner für die HOAI-Berechnung?

Es gibt verschiedene Online-Rechner, die eine erste Orientierung zur Honorarhöhe bieten. Diese Tools berechnen auf Basis von anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Leistungsphasen das voraussichtliche Honorar. Für die verbindliche Abrechnung sollten Sie jedoch die offizielle HOAI-Tabelle heranziehen.

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