Der gesetzliche Mindestlohn ist mehr als nur eine Zahl auf dem Gehaltszettel. Für Arbeitgeber bedeutet er konkrete rechtliche Pflichten, die bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können. Mit der anstehenden Erhöhung auf 13,90 Euro ab Januar 2026 stellt sich die Frage: Wie berechnet man den Mindestlohn korrekt? Welche weiteren Erhöhungen sind geplant? Und wie erfüllen Sie die Dokumentationspflichten effizient?
Dieser Artikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick über alle relevanten Aspekte rund um den Mindestlohn 2026 in Deutschland, von den aktuellen Sätzen über Berechnungsmethoden bis hin zu praktischen Lösungen für die rechtssichere Zeiterfassung.
Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland?
Definition & Ziel des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn definiert die Untergrenze der Vergütung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens zahlen müssen. Eingeführt wurde er 2015 durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Ziel, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu verhindern.
Das MiLoG gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland ab 18 Jahren, unabhängig von der Branche oder Betriebsgröße. Ausnahmen bestehen lediglich für Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung sowie Praktikanten unter bestimmten Bedingungen.
Aktueller gesetzlicher Mindestlohn 2025 und Ausblick 2026
Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung basiert auf dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025.
Aktuelle Mindestlohnsätze und Erhöhungen
Mindestlohn aktuell & Entwicklung
Die Entwicklung des Mindestlohns seit seiner Einführung zeigt einen kontinuierlichen Anstieg:
Diese Erhöhungen orientieren sich an der allgemeinen Tarifentwicklung in Deutschland. Die Mindestlohnkommission berücksichtigt dabei den Mindestschutz der Beschäftigten, die wirtschaftliche Entwicklung und seit 2025 auch den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aller Vollzeitbeschäftigten.
Mindestlohn 2026 brutto/netto im Überblick
Bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro brutto ergeben sich für verschiedene Arbeitsmodelle folgende monatliche Bruttogehälter:
- Vollzeit (40 Stunden/Woche): ca. 2.411 Euro brutto monatlich
- Teilzeit (30 Stunden/Woche): ca. 1.808 Euro brutto monatlich
- Teilzeit (20 Stunden/Woche): ca. 1.205 Euro brutto monatlich
- Minijob (10 Stunden/Woche): ca. 603 Euro brutto monatlich
Das Nettogehalt hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Als Richtwert liegt das Netto bei einer Vollzeitstelle in Steuerklasse I bei etwa 1.680 bis 1.780 Euro monatlich.
Mindestlohn 2026 Erhöhung: Was ändert sich konkret?
Die Erhöhung von 12,82 Euro (2025) auf 13,90 Euro (2026) entspricht einem Plus von 1,08 Euro pro Stunde oder rund 8,4 Prozent. Für eine Vollzeitkraft bedeutet dies ein monatliches Bruttoplus von etwa 187 Euro.
Für Arbeitgeber bedeutet die Mindestlohn-Erhöhung 2026:
- Deutlich höhere Personalkosten bei gleichbleibender Stundenzahl
- Anpassungsbedarf in der Lohnbuchhaltung und Personalkostenplanung
- Mögliche Auswirkungen auf die Kalkulation von Projekten und Angeboten
- Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich
Besonders Betriebe mit vielen geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitkräften sollten ihre Budgets entsprechend anpassen und die neuen Sätze ab dem 1. Januar 2026 konsequent umsetzen.
Mindestlohn 2027: Weitere Erhöhung geplant
Bereits jetzt steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer weiteren Erhöhung von 70 Cent oder 5,0 Prozent gegenüber 2026. Arbeitgeber sollten diese mittelfristige Entwicklung bereits jetzt in ihrer Personalplanung berücksichtigen.
Mindestlohn berechnen: So geht's
Mindestlohn-Stundenlohn-Rechner
Die Berechnung des Mindestlohns erfolgt auf Stundenbasis. Entscheidend ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, nicht die vertraglich vereinbarte. Die Grundformel lautet:
Monatslohn = Mindestlohn pro Stunde × wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33
Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen / 12 Monate).
Beispiel für eine 40-Stunden-Woche ab 2026: 13,90 € × 40 Stunden × 4,33 = 2.407,16 € brutto monatlich
Mindestlohn bei Teilzeit und Minijob
Der Mindestlohn 2026 gilt auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber. Hier ist besonders wichtig, dass die Stundenzahl realistisch kalkuliert wird. Bei einem Minijob mit einer Verdienstgrenze von 603 Euro (ab 2026) dürfen maximal etwa 43 Stunden pro Monat gearbeitet werden.
Wichtig: Überschreiten Minijobber regelmäßig die monatliche Verdienstgrenze, wandelt sich das Beschäftigungsverhältnis automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis um.
Beispielrechnung (Brutto/Netto)
Szenario: Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden ab 2026
- Stundenlohn: 13,90 €
- Monatliches Bruttogehalt: 13,90 € × 25 × 4,33 = 1.504,43 €
- Abzüge (ca. 22 % in Steuerklasse I): ca. 331 €
- Nettogehalt: ca. 1.173 €
Diese Rechnung dient der groben Orientierung. Für exakte Werte empfiehlt sich der Einsatz eines Brutto-Netto-Rechners, der individuelle Faktoren berücksichtigt.
Arbeitgeberpflichten nach dem MiLoG
Dokumentationspflicht und Nachweise
Das Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber zur lückenlosen Dokumentation der Arbeitszeiten. Diese Pflicht gilt insbesondere für:
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
- Beschäftigte in bestimmten Branchen (z. B. Baugewerbe, Gastronomie, Spedition, Gebäudereinigung)
- Grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer
Die Dokumentation muss folgende Angaben enthalten:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeitsleistung erstellt
- Mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden
Arbeitgeber, die diese Pflichten vernachlässigen, riskieren Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß. Zudem können bei systematischen Verstößen strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Kontrolle durch Zoll & Sanktionen bei Verstößen
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen durch. Geprüft werden:
- Einhaltung des Mindestlohns
- Korrekte Arbeitszeitdokumentation
- Anmeldung von Beschäftigten bei der Sozialversicherung
Bei Verstößen gegen das MiLoG drohen empfindliche Sanktionen:
- Bußgelder bis zu 500.000 Euro
- Nachzahlungen für zu gering entlohnte Arbeitnehmer inklusive Sozialversicherungsbeiträgen
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre
- Strafrechtliche Verfolgung bei vorsätzlichen Verstößen
Software-Tipps zur rechtssicheren Zeiterfassung
Eine digitale Zeiterfassungslösung minimiert das Risiko von Dokumentationsfehlern erheblich. Moderne Systeme bieten:
- Automatische Erfassung von Arbeitsbeginn und -ende
- Lückenlose Speicherung aller relevanten Daten
- Einfache Exportfunktionen für Zollprüfungen
- Integration in bestehende Lohnabrechnungssysteme
Mit ZEP erfassen Ihre Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten gesetzeskonform über Desktop, Browser oder mobile App. Alle Nachweispflichten rund um den Mindestlohn 2026 werden automatisch erfüllt. Ohne manuellen Zusatzaufwand für Ihre Personalabteilung. Besonders praktisch: Die Daten lassen sich jederzeit für Kontrollen exportieren und sind revisionssicher gespeichert.
Wer profitiert vom Mindestlohn 2026?
Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro profitieren schätzungsweise bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland. Besonders betroffen sind Frauen (20 Prozent aller Jobs) und Beschäftigte in Ostdeutschland (ebenfalls rund 20 Prozent).
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: Mecklenburg-Vorpommern weist mit 22 Prozent den höchsten Anteil an betroffenen Jobs auf, während Hamburg mit 14 Prozent den geringsten Anteil verzeichnet. Bei den Branchen sind besonders das Gastgewerbe mit 56 Prozent sowie die Land- und Forstwirtschaft mit 43 Prozent betroffen.
Kostenloser Stundenlohnrechner für Arbeitgeber
Nutzen Sie unseren kostenlosen Stundenlohnrechner, um schnell und einfach zu überprüfen, ob die Vergütung Ihrer Mitarbeiter den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Fazit: Mindestlohn 2026 einhalten – Aufwand minimieren
Der gesetzliche Mindestlohn ist eine nicht verhandelbare Pflicht für Arbeitgeber in Deutschland. Mit der anstehenden Erhöhung auf 13,90 Euro brutto pro Stunde ab 2026 und der weiteren Steigerung auf 14,60 Euro ab 2027 steigen die Personalkosten deutlich. Gleichzeitig verschärfen sich die Anforderungen an die Dokumentation.
Die gute Nachricht: Mit einer professionellen Zeiterfassungslösung erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben automatisch und minimieren den administrativen Aufwand. So bleibt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft und Sie sind für Zollprüfungen jederzeit optimal vorbereitet.
FAQ
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 in Deutschland?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2026 exakt 13,90 Euro brutto pro Stunde. Diese Erhöhung wurde am 27. Juni 2025 von der Mindestlohnkommission beschlossen und gilt für nahezu alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren in Deutschland. Ausgenommen sind lediglich Auszubildende, Praktikanten unter bestimmten Bedingungen und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung. Die Erhöhung von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro entspricht einem Plus von 1,08 Euro oder 8,4 Prozent.
Wie berechnet man den Mindestlohn pro Stunde für Vollzeit und Teilzeit?
Für die Berechnung des monatlichen Mindestlohns nutzen Sie folgende Formel: Stundenlohn × wöchentliche Arbeitsstunden × 4,33. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden ergibt sich ab 2026: 13,90 Euro × 40 × 4,33 = 2.407 Euro brutto monatlich. Bei Teilzeit mit 20 Wochenstunden beträgt das Bruttogehalt: 13,90 Euro × 20 × 4,33 = 1.204 Euro monatlich. Wichtig: Die Berechnung basiert immer auf den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, nicht auf vertraglich vereinbarten Stunden.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Mindestlohn 2026?
Arbeitgeber müssen drei zentrale Pflichten erfüllen: Erstens die Zahlung von mindestens 13,90 Euro brutto pro Stunde ab Januar 2026. Zweitens die lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten für Minijobber, Beschäftigte in bestimmten Branchen wie Gastronomie und Bau sowie entsandte Arbeitnehmer. Diese Aufzeichnungen müssen spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung erstellt und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Drittens müssen Arbeitgeber die korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherung sicherstellen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 500.000 Euro und der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
Wann wird der Mindestlohn 2026 erhöht und wie geht es 2027 weiter?
Die Erhöhung auf 13,90 Euro tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Bereits beschlossen ist auch die nächste Stufe: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn erneut auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer weiteren Erhöhung von 70 Cent oder 5,0 Prozent. Diese zweistufige Anpassung wurde von der Mindestlohnkommission im Juni 2025 einstimmig vereinbart und orientiert sich an der Tarifentwicklung sowie dem Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aller Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.
Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Teilzeitkräfte und Minijobs?
Ja, der Mindestlohn von 13,90 Euro gilt ausnahmslos auch für Teilzeitbeschäftigte und Minijobber. Bei Minijobs ändert sich durch die Erhöhung auch die monatliche Verdienstgrenze: Sie steigt von derzeit 556 Euro auf 603 Euro ab 2026. Das bedeutet, dass Minijobber bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro maximal rund 43 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten. Überschreiten Beschäftigte diese Grenze regelmäßig, wird das Minijob-Verhältnis automatisch sozialversicherungspflichtig – mit deutlich höheren Kosten für den Arbeitgeber.
Was droht bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz werden von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls streng geahndet. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zu 500.000 Euro über Nachzahlungen der zu niedrig gezahlten Löhne inklusive Sozialversicherungsbeiträgen bis zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu drei Jahre. Bei vorsätzlichen oder systematischen Verstößen droht zusätzlich eine strafrechtliche Verfolgung. Bereits das Fehlen oder die fehlerhafte Führung der vorgeschriebenen Arbeitszeitdokumentation kann mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Verstoß geahndet werden. Zollkontrollen erfolgen unangemeldet und können jederzeit stattfinden.









