Rechnungen sind nicht nur eine formale Anforderung, sondern essenziell für die korrekte Dokumentation erbrachter Leistungen und die rechtmäßige Abwicklung der Umsatzsteuer. Kleine Fehler beim Rechnung erstellen können jedoch gravierende Folgen haben: von steuerlichen Nachteilen bis hin zu rechtlichen Sanktionen. Hier erfahren Sie, welche häufigen Fehler es beim Rechnung schreiben gibt und wie Sie diese vermeiden können. So sparen Sie Zeit und Ärger und behalten den Überblick über Ihre Finanzen.
Was ist eine Rechnung?
Eine Rechnung ist laut §14 Umsatzsteuergesetz:
„Eine Urkunde, mit der ein Unternehmer über Lieferungen und sonstige Leistungen gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (z.B. Angaben in einem Vertrag). Als Rechnung zählt auch eine Gutschrift, wenn sie den Formvorschriften entspricht und der leistende Unternehmer dem Inhalt der Gutschrift nicht widerspricht."
Im digitalen Zeitalter ist es üblich, Rechnungen per PDF zu versenden. Der Gesetzgeber sieht jedoch ein PDF-Dokument nicht als echte E-Rechnung an. Dafür sind speziellere Formate wie die XRechnung oder ZUGFeRD 2.1 notwendig, die eine elektronische Weiterverarbeitung ermöglichen. Für innerdeutsche B2B-Geschäfte ist am 1. Januar 2025 die neue E-Rechnungsverordnung in Kraft getreten.
Die 10 häufigsten Fehler beim Rechnung schreiben und deren Folgen
🖋️ Schreibfehler in Namen oder Adresse
Fehlerhafte Schreibweisen im Namen oder in der Adresse des Kunden oder Unternehmens sind oft unproblematisch, solange sie die Inhalte nicht verfälschen. In der Regel bleibt der Vorsteuerabzug erhalten, aber größere Fehler können den Eindruck von mangelnder Sorgfalt hinterlassen und bei Kunden unnötige Rückfragen erzeugen.
📜 Unvollständige Pflichtangaben
Fehlen wesentliche Angaben wie Name und Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, Rechnungsnummer und das Leistungsdatum, kann dies zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. Der Rechnungsaussteller muss in einem solchen Fall eine Korrektur ausstellen und die erforderlichen Angaben dokumentiert und eindeutig ergänzen.
🔄 Fehlender Leistungsempfänger
Wenn es den Rechnungsempfänger, z. B. aufgrund einer Geschäftsaufgabe, nicht mehr gibt, ist eine Berichtigung oft nicht möglich. Diese Situation sollte durch regelmäßige Aktualisierungen von Kundendaten vermieden werden.
🆔 Falsche oder fehlende Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID
Fehlerhafte Steuerangaben wie die Steuernummer oder USt-IdNr. können den Vorsteuerabzug beeinträchtigen, sofern der Fehler für den Rechnungsempfänger ersichtlich ist. Sind die Angaben korrekt, bleibt der Vorsteuerabzug jedoch meist bestehen.
🚫 Unberechtigter Steuerausweis
Wird auf der Rechnung eine Steuer ausgewiesen, obwohl der Aussteller nicht zur Umsatzsteuer verpflichtet ist (z. B. bei Kleinunternehmern), schuldet dieser den ausgewiesenen Steuerbetrag dem Finanzamt. Eine Korrektur ist zwar möglich, jedoch nur durch Absprache mit dem Finanzamt und den beteiligten Parteien.
💸 Höherer oder niedrigerer Steuerbetrag
Wird die Steuer zu hoch angesetzt, muss der überschüssige Betrag an das Finanzamt abgeführt werden; der Kunde darf jedoch nur den korrekten Steuerbetrag als Vorsteuer abziehen. Im umgekehrten Fall schuldet der Rechnungsempfänger den Differenzbetrag. Hier ist besondere Sorgfalt bei der Steuerberechnung gefragt.
➡️ Fehlender Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld
Bei bestimmten Leistungen muss angegeben werden, dass die Steuerschuld auf den Kunden übergeht (z. B. bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen). Fehlt dieser Hinweis, schuldet der Leistungserbringer die Steuer, was zu unerwarteten Steuerbelastungen führen kann.
📅 Fehlende Angaben zum Lieferzeitpunkt oder zur Leistungsbeschreibung
Das Datum der Leistungserbringung und eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware sind Pflichtangaben. Falls vergessen, können diese Angaben auch nachträglich vom Empfänger ohne Rücksprache ergänzt werden, was Missverständnisse vermeidet.
🕵️ Unklare Identität des Leistenden
Unstimmigkeiten bei der Identität des Rechnungsstellers, etwa durch die Verwendung falscher Namen oder Anschriften, können zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen. Dies betrifft insbesondere Rechnungen, die fälschlicherweise im Namen einer anderen Person oder eines Unternehmens ausgestellt werden.
❗ Fehlerhafte Berichtigung durch den Empfänger
Nur der Rechnungsaussteller darf die Rechnung korrigieren. Eine unzulässige Korrektur durch den Empfänger – selbst mit Einwilligung des Ausstellers – ist nicht rechtskonform und kann steuerliche Nachteile mit sich bringen. Es gilt, bei Fehlern stets den Aussteller zur Korrektur aufzufordern.
Wie schreibt man eine Rechnung richtig? Grundlagen der korrekten Rechnungsstellung
Viele Unternehmer fragen sich: Wie schreibe ich eine Rechnung richtig? Die Antwort liegt in der Einhaltung aller gesetzlichen Pflichtangaben und der Vermeidung der oben genannten Fehler. Um richtig eine Rechnung zu schreiben, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:
- Vollständige Pflichtangaben: Name, Anschrift, Steuernummer und alle weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Angaben
- Eindeutige Leistungsbeschreibung: Detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung oder gelieferten Ware
- Korrekte Steuerberechnung: Präzise Berechnung und Ausweisung der Umsatzsteuer
- Eindeutige Rechnungsnummer: Fortlaufende und einmalige Nummerierung
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Wie schreibt man eine Rechnung für Dienstleistungen?
Wenn Sie sich fragen, wie schreibt man eine Rechnung für Dienstleistungen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Bei Dienstleistungsrechnungen ist eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung besonders wichtig. Zudem sollten Sie das Leistungsdatum präzise angeben. Bei längeren Projekten können Sie einen Leistungszeitraum definieren.
Fehlerkorrektur bei Rechnungen: Was ist erlaubt?
Fehlerhafte Rechnungen dürfen korrigiert werden, sofern sich Empfänger und Aussteller abstimmen. Ein zu hoch ausgewiesener Steuerbetrag muss dennoch an das Finanzamt abgeführt werden und der Empfänger darf nur den korrekten Betrag als Vorsteuer abziehen. Freiberufler und Kleinunternehmer, die eine Steuer ausweisen, obwohl sie nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, schulden diesen Betrag ebenfalls dem Finanzamt.
Für spezielle Fälle wie die Abrechnung im fremden Namen (z. B. Reisebüros) müssen die Steuerdaten des ursprünglichen Leistenden in die Rechnung integriert werden.
Freiwillige Angaben auf Rechnungen: Mehr Klarheit und Komfort für den Kunden
Zusätzlich zu den Pflichtangaben können Rechnungen auch freiwillige Informationen enthalten, die für den Kunden hilfreich sind:
- Kontaktdaten: Telefonnummer oder E-Mail zur Klärung offener Fragen
- Bankverbindung: IBAN zur direkten Überweisung
- Zahlungsbedingungen: Angabe des Fälligkeitstermins oder eines Skontos für frühzeitige Zahlungen
Diese zusätzlichen Informationen tragen zu einem transparenten und kundenfreundlichen Rechnungsprozess bei und helfen, den Zahlungseingang zu beschleunigen.
Fristen für die Rechnungsstellung: Gesetzliche Vorgaben für Unternehmer
Für Unternehmer gilt: Rechnungen müssen spätestens sechs Monate nach der Leistungserbringung ausgestellt werden, andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gemäß § 26a Abs. 2 UStG. Für Privatpersonen gibt es hingegen keine verbindlichen Fristen. Da das Rechnung stellen den Liquiditätsfluss eines Unternehmens beeinflusst, ist es empfehlenswert, Rechnungen direkt nach der Leistungserbringung zu erstellen, um den Zahlungseingang zu beschleunigen.
Wie kann man Rechnung schreiben mit ZEP: Effiziente und fehlerfreie Abwicklung
Die Rechnungsstellung ist für Unternehmen oft mit Aufwand und Fehleranfälligkeit verbunden, insbesondere bei manuellen Prozessen. Wer sich fragt "wie kann man Rechnung schreiben", ohne ständig Fehler zu machen, findet in ZEP eine umfassende Lösung, die den gesamten Rechnungsprozess vereinfacht, beschleunigt und an die Anforderungen moderner Unternehmen anpasst.
Mit ZEP profitieren Sie von einer automatisierten, transparenten und flexiblen Rechnungsstellung:
Automatische Rechnungserstellung
ZEP generiert Rechnungen automatisch auf Basis der erfassten Projektzeiten, was nicht nur Zeit spart, sondern auch manuelle Fehler minimiert. So erhalten Unternehmen eine fehlerfreie und konsistente Rechnungsstellung, die Effizienz und Professionalität ausstrahlt.
Projektspezifische Angaben
Alle relevanten projekt- und kundenbezogenen Daten werden in ZEP detailliert erfasst und für die Rechnungserstellung bereitgehalten. Dies sorgt für präzise und nachvollziehbare Rechnungen, die den individuellen Anforderungen jedes Projekts entsprechen und Missverständnisse vermeiden.
Flexibilität bei der Formatwahl
Neben der klassischen PDF-Rechnung unterstützt ZEP auch E-Rechnungsformate wie XRechnung und ZUGFeRD, die eine standardisierte und digital optimierte Abwicklung ermöglichen. Damit erfüllt ZEP gesetzliche Anforderungen und bietet gleichzeitig eine einfache Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse des Kunden.
Integration in Buchhaltungssysteme
Die Integration in Systeme wie DATEV und Lexware erleichtert den Austausch zwischen Rechnungsstellung und Buchhaltung. Dadurch werden doppelte Erfassungen vermieden und die Buchhaltung wird effizienter und zuverlässiger.
Frei definierbare Zusatzfelder
ZEP ermöglicht das Anlegen benutzerdefinierter Felder, die je nach Projekt oder Kunde auf jeder Rechnung angezeigt werden. Dies steigert die Flexibilität und stellt sicher, dass alle relevanten Informationen für den Kunden sichtbar sind.
Umfassende Auswertungsmöglichkeiten
ZEP bietet detaillierte Berichte und Übersichten, die vollständige Transparenz über Rechnungspositionen, offene Posten und Umsatzprognosen schaffen. So behalten Unternehmen stets die Kontrolle über ihre Finanzen und können ihre Liquiditätsplanung dank umfangreicher Reporting-Funktionen optimieren.
So gestalten Sie Ihre Rechnungsstellung effizient und fördern damit Transparenz, Flexibilität und Professionalität. Von der automatisierten Generierung bis zur detaillierten Nachvollziehbarkeit unterstützt ZEP Unternehmen dabei, ihre Finanzen sicher zu steuern und den Zahlungseingang zu beschleunigen. Eine entscheidende Grundlage für nachhaltiges Wachstum und erfolgreiche Kundenbeziehungen.
Fazit
Professionelle Rechnungsstellung erfordert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Vermeidung häufig auftretender Fehler, die steuerliche und rechtliche Folgen haben können. Eine vollumfängliche Software wie ZEP kann Sie dabei unterstützen, Ihre Rechnungsprozesse zu optimieren, manuelle Fehler zu vermeiden und die Liquidität zu verbessern. Damit sichern Sie sich langfristig einen professionellen Auftritt und eine stabile Finanzlage.
FAQ
Wie schreibe ich eine Rechnung als Kleinunternehmer?
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf Ihrer Rechnung den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit nach § 19 UStG" vermerken und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Alle anderen Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Rechnungsnummer und Leistungsbeschreibung bleiben bestehen. Achten Sie darauf, dass Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben.
Wie wird eine Rechnung geschrieben, wenn ich mehrere Leistungen anbiete?
Bei mehreren Leistungen sollten Sie jede Position einzeln aufführen mit detaillierter Beschreibung, Menge, Einzelpreis und Gesamtpreis. Verwenden Sie eine übersichtliche Tabellenform und weisen Sie die Umsatzsteuer für jede Position oder als Gesamtsumme aus. So schaffen Sie Transparenz für den Kunden und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
Muss ich eine Rechnung sofort nach der Leistungserbringung schreiben?
Gesetzlich haben Sie sechs Monate Zeit, um eine Rechnung nach der Leistungserbringung zu stellen. Aus Liquiditätsgründen ist es jedoch empfehlenswert, Rechnungen zeitnah zu erstellen. Je schneller Sie die Rechnung stellen, desto schneller erhalten Sie auch Ihre Zahlung.
Was muss ich beim Rechnung schreiben für Auslandsgeschäfte beachten?
Bei Geschäften mit dem EU-Ausland (innergemeinschaftliche Lieferungen) müssen Sie die Umsatzsteuer-ID des Empfängers angeben und einen entsprechenden Hinweis auf die Steuerbefreiung vermerken. Bei Drittländern gelten andere Regelungen. Informieren Sie sich vorab über die jeweiligen steuerlichen Bestimmungen oder konsultieren Sie einen Steuerberater.
Wie kann ich eine fehlerhafte Rechnung korrigieren?
Nur der Rechnungsaussteller darf Korrekturen vornehmen. Stellen Sie eine Korrekturrechnung oder Stornierung aus und erstellen Sie eine neue, korrekte Rechnung. Wichtig: Bei zu hoch ausgewiesener Steuer müssen Sie den Betrag trotzdem an das Finanzamt abführen. Stimmen Sie sich immer mit dem Rechnungsempfänger ab.
Wie erstelle ich eine Rechnung für wiederkehrende Leistungen?
Für regelmäßige Leistungen können Sie Abschlagsrechnungen oder Abonnement-Rechnungen erstellen. Wichtig ist die eindeutige Kennzeichnung des Leistungszeitraums und eine fortlaufende Nummerierung. Am Ende des Projekts oder Jahres sollten Sie eine Schlussrechnung erstellen, die alle Abschlagszahlungen berücksichtigt.









