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Brückenteilzeit: Endlich raus aus der Teilzeitfalle oder nur ein Strohhalm?

Die klassische Teilzeit führt oft in eine Sackgasse ohne Rückkehr zu Vollzeit. Brückenteilzeit schafft befristete Flexibilität von ein bis fünf Jahren mit garantiertem Rückkehrrecht.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Die klassische Teilzeit führt in Deutschland häufig in eine Sackgasse. Wer seine Arbeitszeit reduziert, bleibt oft dauerhaft dabei und kommt nicht mehr zurück in Vollzeit. Seit 2019 gibt es mit der Brückenteilzeit ein gesetzliches Instrument, das genau das verhindern soll. Doch wie funktioniert das Modell in der Praxis? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und was bedeutet die Regelung konkret für Personalverantwortliche und Mitarbeitende? Dieser Artikel liefert Antworten, rechtliche Grundlagen und praktische Empfehlungen für die Umsetzung im Unternehmen.

Was ist Brückenteilzeit?

Definition und gesetzliche Grundlage

Brückenteilzeit bezeichnet die befristete Reduzierung der Arbeitszeit mit automatischem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Stundenzahl. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 9a des Teilzeit und Befristungsgesetzes (TzBfG), das am 1. Januar 2019 in Kraft trat.

Der Gesetzgeber führte die Brückenteilzeit ein, um die sogenannte Teilzeitfalle zu vermeiden. Vor 2019 konnten Arbeitnehmer zwar ihre Arbeitszeit reduzieren, hatten aber keinen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr zur vollen Stundenzahl. Viele Beschäftigte verzichteten daher auf eine Arbeitszeitreduzierung, weil sie langfristige berufliche Nachteile befürchteten.

Befristung als Kernelement

Im Unterschied zur klassischen unbefristeten Teilzeit ist die Brückenteilzeit zeitlich begrenzt. Der Zeitraum muss zwischen mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren liegen. Nach Ablauf der vereinbarten Frist kehrt der Mitarbeiter automatisch zur vorherigen Arbeitszeit zurück. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.

Diese automatische Rückkehr unterscheidet die Brückenteilzeit fundamental von anderen Teilzeitmodellen und gibt beiden Seiten Planungssicherheit. Arbeitnehmer wissen, dass sie nach der befristeten Phase zur ursprünglichen Stundenzahl zurückkehren. Arbeitgeber können personelle Engpässe besser kalkulieren.

Die Teilzeitfalle in Deutschland: Zahlen und Fakten

Aktuelle Statistiken zur Teilzeitarbeit

In Deutschland arbeiten 29 Prozent aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Das liegt deutlich über dem EU Durchschnitt von 18 Prozent. Besonders auffällig ist der Geschlechterunterschied: 48 Prozent der Frauen arbeiten in Teilzeit, bei Männern sind es lediglich 12 Prozent.

Während die Teilzeitquote europaweit zwischen 2014 und 2024 von 19 auf 18 Prozent sank, stieg sie in Deutschland im selben Zeitraum von 27 auf 29 Prozent. Diese Entwicklung läuft dem europäischen Trend entgegen.

Das Problem der unfreiwilligen Teilzeit

Von allen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland arbeiten 4,7 Prozent unfreiwillig in Teilzeit. Sie gaben als Hauptgrund an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben. Bei Männern liegt dieser Anteil mit 6,2 Prozent höher als bei Frauen mit 4,2 Prozent.

Die Brückenteilzeit soll genau diese Problematik entschärfen. Wer seine Arbeitszeit befristet reduziert, läuft nicht Gefahr, dauerhaft in Teilzeit festzusitzen.

Wer hat Anspruch? Voraussetzungen im Überblick

Betriebsgröße als entscheidendes Kriterium

Ein Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 45 Mitarbeitern. Unternehmen mit 45 oder weniger Beschäftigten sind gesetzlich nicht verpflichtet, Brückenteilzeit anzubieten.

Diese Grenze betrifft einen erheblichen Teil der deutschen Arbeitnehmer. Laut Analyse des Wirtschafts und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) haben 40 Prozent aller Beschäftigten keinen Anspruch auf Brückenteilzeit, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten.

Zumutbarkeitsgrenze für mittlere Betriebe

Für Unternehmen mit 46 bis 200 Mitarbeitern gilt eine besondere Zumutbarkeitsgrenze. Sie müssen nur jeweils einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Bei einem Betrieb mit 200 Mitarbeitern können also maximal 14 Personen gleichzeitig in Brückenteilzeit sein.

Diese Quote bezieht sich ausschließlich auf Beschäftigte in Brückenteilzeit. Mitarbeiter in klassischer unbefristeter Teilzeit oder mit anderen Arbeitszeitmodellen zählen nicht mit.

Beschäftigungsdauer und Antragsfrist

Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Antragstellung länger als sechs Monate bestanden haben. Der Antrag muss in Textform erfolgen und mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Brückenteilzeit beim Arbeitgeber eingehen.

Die Drei Monats Frist ist eine harte Grenze. Wird sie nicht eingehalten, ist der Antrag unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei Brückenteilzeit keine Auslegung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist, wie es bei unbefristeter Teilzeit der Fall wäre.

Notwendige Angaben im Antrag

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

Gewünschter Umfang der Arbeitszeit: Die konkrete Stundenzahl pro Woche muss angegeben werden.

Beginn und Ende der Brückenteilzeit: Beide Daten müssen exakt benannt werden. Vage Formulierungen wie "Anfang 2026" sind nicht ausreichend. Korrekt wäre zum Beispiel: "vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027".

Verteilung der Arbeitszeit: Es sollte angegeben werden, wie sich die reduzierte Arbeitszeit auf die Woche verteilen soll.

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Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer

Automatisches Rückkehrrecht

Nach Ablauf der Brückenteilzeit kehrt der Arbeitnehmer automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Dieses Rückkehrrecht ist gesetzlich garantiert und bedarf keines gesonderten Antrags.

Der Arbeitgeber kann die Rückkehr zur vollen Arbeitszeit nicht ablehnen. Die automatische Rückkehr tritt kraft Gesetzes ein. Das gibt Arbeitnehmern Sicherheit, dass sie nach der reduzierten Phase nicht dauerhaft in Teilzeit verbleiben.

Keine weiteren Anpassungen während der Brückenteilzeit

Während der laufenden Brückenteilzeit können Arbeitnehmer keine weitere Verringerung oder Verlängerung ihrer Arbeitszeit nach § 9a Abs. 4 TzBfG verlangen. Das gilt sowohl für unbefristete Teilzeitanträge als auch für weitere Brückenteilzeitanträge.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen stellte in einem Urteil vom 2. Dezember 2024 (Az. 16 GLa 821/24) klar: Ein Antrag auf unbefristete Teilzeit während einer laufenden Brückenteilzeit ist unzulässig, selbst wenn die unbefristete Teilzeit erst nach Ende der Brückenteilzeit beginnen soll.

Auch eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit ist während der Brückenteilzeit nicht möglich. Die vereinbarte Dauer bleibt verbindlich.

Sperrfrist nach Rückkehr

Nach der Rückkehr aus der Brückenteilzeit gilt eine Sperrfrist von einem Jahr. Erst danach kann ein neuer Antrag auf Brückenteilzeit oder unbefristete Teilzeit gestellt werden.

Diese Regelung dient der Planungssicherheit des Arbeitgebers. Er soll sich darauf verlassen können, dass die während der Brückenteilzeit vereinbarte Arbeitszeit konstant bleibt und er nach der Rückkehr mit der vollen Arbeitskraft rechnen kann.

Auswirkungen auf Gehalt, Urlaub und Sozialversicherung

Das Gehalt wird anteilig zur reduzierten Arbeitszeit gezahlt. Wer von 40 auf 30 Wochenstunden reduziert, erhält 75 Prozent des bisherigen Gehalts. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend. Bei 30 Tagen Jahresurlaub in Vollzeit ergibt sich bei 75 Prozent Arbeitszeit ein Anspruch von 22,5 Tagen.

Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem reduzierten Einkommen. Das kann Auswirkungen auf spätere Rentenansprüche haben. Wer längere Zeit in Teilzeit arbeitet, sammelt entsprechend weniger Rentenpunkte.

Schutz vor Benachteiligung

Das Teilzeit und Befristungsgesetz verbietet die Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten. Das gilt auch für Mitarbeiter in Brückenteilzeit. Sie dürfen bei Beförderungen, Weiterbildungen oder anderen karriererelevanten Entscheidungen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Personalplanung während der Brückenteilzeit

Arbeitgeber müssen die reduzierte Arbeitszeit kompensieren. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) stellte fest, dass Betriebe mit Brückenteilzeit mehr Personal eingestellt haben. Die Inanspruchnahme von Brückenteilzeit führte näherungsweise zu 10.000 zusätzlichen Einstellungen.

Andere Kompensationsmöglichkeiten wie verstärkte Überstunden, befristete Verträge oder Leiharbeit wurden nicht signifikant häufiger genutzt. Das liegt auch an der insgesamt zurückhaltenden Nutzung der Brückenteilzeit.

Dokumentation und Fristen einhalten

Arbeitgeber sollten alle Anträge auf Brückenteilzeit sorgfältig dokumentieren. Das betrifft insbesondere:

Eingangsdatum des Antrags: Die Drei Monats Frist muss nachvollziehbar sein.

Prüfung der Voraussetzungen: Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Zumutbarkeitsgrenze müssen geprüft werden.

Erörterungsgespräch: Das Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch mit dem Arbeitnehmer erörtert. Ziel ist eine einvernehmliche Vereinbarung.

Ablehnungsentscheidung: Falls der Antrag abgelehnt wird, müssen die Gründe schriftlich und fristgerecht mitgeteilt werden.

Ablehnungsgründe nach Teilzeitgesetz

Der Arbeitgeber kann die Brückenteilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Diese müssen konkret benannt und nachgewiesen werden. Anerkannte Gründe sind:

Wesentliche Beeinträchtigung der Organisation: Die Arbeitszeitverringerung würde Arbeitsabläufe erheblich stören.

Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb: Die reduzierte Arbeitszeit gefährdet Sicherheitsstandards.

Unverhältnismäßig hohe Kosten: Die Kompensation der fehlenden Arbeitskraft verursacht unverhältnismäßige Mehrkosten.

Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Gründe. Pauschale Hinweise auf allgemeine betriebliche Schwierigkeiten reichen nicht aus.

Risiken bei Fehlentscheidungen

Lehnt der Arbeitgeber einen Antrag zu Unrecht ab, gilt die beantragte Arbeitszeitverringerung als genehmigt. Das ergibt sich aus der Fiktion des § 8 Abs. 5 TzBfG, die auch für Brückenteilzeit gilt. Der Arbeitnehmer kann die reduzierte Arbeitszeit dann einklagen.

Arbeitgeber sollten daher bei Unsicherheit rechtlichen Rat einholen, bevor sie einen Antrag ablehnen. Eine Fehlentscheidung kann zu langwierigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Brückenteilzeit vs. klassische Teilzeit: Die wichtigsten Unterschiede

Tabellarischer Vergleich

Kriterium Brückenteilzeit Klassische Teilzeit
Befristung 1 bis 5 Jahre Unbefristet
Rückkehrrecht Automatisch Nur bei freien Stellen
Betriebsgröße Mehr als 45 Mitarbeiter Mehr als 15 Mitarbeiter
Zumutbarkeitsgrenze Ja (46 bis 200 MA) Nein
Weitere Anträge während der Phase Nicht möglich Möglich
Sperrfrist nach Rückkehr 1 Jahr Keine

Für wen welches Modell sinnvoll ist

Brückenteilzeit eignet sich für:

Mitarbeiter, die eine zeitlich begrenzte Entlastung benötigen, etwa für Weiterbildung, Pflege von Angehörigen oder persönliche Projekte. Das automatische Rückkehrrecht gibt Sicherheit, danach wieder in vollem Umfang arbeiten zu können.

Klassische Teilzeit eignet sich für:

Beschäftigte, die dauerhaft ihre Arbeitszeit reduzieren möchten, etwa wegen dauerhafter Betreuungspflichten oder dem Wunsch nach langfristiger Work Life Balance. Hier besteht allerdings das Risiko, nicht mehr ohne Weiteres auf Vollzeit zurückzukehren.

Teilzeit beantragen: Ablauf Schritt für Schritt

Schritt 1: Fristen prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigt. Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Berechnen Sie den gewünschten Beginn und rechnen Sie drei Monate zurück. Das ist der späteste Termin für Ihren Antrag.

Schritt 2: Antrag formulieren

Ihr Antrag sollte folgende Struktur haben:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 9a TzBfG die zeitlich begrenzte Verringerung meiner Arbeitszeit von derzeit 40 Wochenstunden auf 30 Wochenstunden.

Zeitraum: 1. April 2026 bis 31. März 2028Gewünschte Verteilung: Montag bis Mittwoch je 10 Stunden

Ich bitte um zeitnahe Bestätigung und stehe für ein Erörterungsgespräch gerne zur Verfügung."

Schritt 3: Erörterungsgespräch führen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag mit Ihnen zu erörtern. Bereiten Sie sich auf dieses Gespräch vor. Überlegen Sie, welche flexiblen Lösungen für beide Seiten funktionieren könnten. Zeigen Sie Kompromissbereitschaft bei der Verteilung der Arbeitszeit.

Schritt 4: Vereinbarung schriftlich festhalten

Einigen Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die Details. Halten Sie alle Punkte schriftlich fest: Umfang der Arbeitszeit, Beginn und Ende, Verteilung auf die Woche, Regelungen für Überstunden.

Praxisbeispiele aus Unternehmen

Typische Anwendungsszenarien

Weiterbildung und Studium: Ein Projektleiter reduziert seine Arbeitszeit für zwei Jahre auf 30 Stunden, um berufsbegleitend einen Master Abschluss zu absolvieren. Nach Studienabschluss kehrt er automatisch in Vollzeit zurück.

Pflege von Angehörigen: Eine Mitarbeiterin verringert ihre Arbeitszeit für drei Jahre, um ihre pflegebedürftige Mutter zu unterstützen. Die zeitliche Begrenzung ermöglicht ihr, nach dieser intensiven Phase wieder voll ins Berufsleben einzusteigen.

Elternzeit Übergang: Nach dem Elterngeldbezug nutzt ein Vater Brückenteilzeit für ein Jahr mit 25 Wochenstunden. So kann er schrittweise wieder in den Job einsteigen, ohne dauerhaft in Teilzeit zu verbleiben.

Sabbatical Vorbereitung: Eine Führungskraft arbeitet ein Jahr in Teilzeit, um ein persönliches Projekt in Form eines Sabbaticals zu verwirklichen. Das automatische Rückkehrrecht sichert ihre Position im Unternehmen.

Verbreitung in verschiedenen Branchen

Die IAB Analyse zeigt, dass Brückenteilzeit vor allem im öffentlichen Dienst, im Gesundheits und Sozialwesen sowie im Bereich Erziehung und Unterricht genutzt wird. In privatgewerblichen Betrieben ist die Verbreitung geringer.

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten liegt die Nutzung bei 1,0 Prozent der Belegschaft. Interessanterweise nutzen auch Kleinbetriebe ohne gesetzliche Verpflichtung Brückenteilzeit, allerdings auf freiwilliger Basis.

Zurückhaltende Gesamtnutzung

Insgesamt wird die Brückenteilzeit eher zurückhaltend genutzt. Nur 15,7 Prozent aller befristeten Teilzeitvereinbarungen entfallen auf Brückenteilzeit. Das liegt unter anderem daran, dass 40 Prozent aller Beschäftigten in Betrieben mit weniger als 46 Mitarbeitern arbeiten und somit keinen Anspruch haben.

Praktische Umsetzung mit digitalen Tools

Software zur Arbeitszeitplanung

Moderne PSA Systeme wie ZEP unterstützen die Verwaltung verschiedener Arbeitszeitmodelle inklusive Brückenteilzeit. Sie erfassen die reduzierte Arbeitszeit automatisch und rechnen anteilig Urlaub, Gehalt und Überstunden ab.

Eine integrierte Zeiterfassung dokumentiert die tatsächlich geleisteten Stunden und gleicht sie mit der vereinbarten Teilzeitquote ab. Das schafft Transparenz für beide Seiten und verhindert Missverständnisse.

Kapazitätsplanung im Projektgeschäft

Für projektbasierte Unternehmen ist die Kapazitätssteuerung bei Brückenteilzeit besonders relevant. Digitale Tools zeigen auf einen Blick, welche Mitarbeiter in welchem Umfang verfügbar sind. Das ermöglicht realistische Projektplanung und verhindert Überlastung.

Eine automatisierte Ressourcenplanung berücksichtigt die reduzierte Verfügbarkeit und schlägt alternative Besetzungen vor. So lassen sich Engpässe frühzeitig erkennen und durch Neueinstellungen oder Umverteilung ausgleichen.

Dokumentation für Compliance

Die lückenlose Dokumentation aller Brückenteilzeitvereinbarungen ist nicht nur für die interne Organisation wichtig, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Digitale Systeme speichern Anträge, Vereinbarungen und Erörterungsnotizen zentral und revisionssicher.

Bei Prüfungen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können alle relevanten Unterlagen schnell vorgelegt werden. Das schützt Arbeitgeber vor unberechtigten Vorwürfen und sichert Arbeitnehmer in ihren Rechten ab.

Fazit: Brückenteilzeit als Instrument für moderne Arbeitszeitgestaltung

Die Brückenteilzeit bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit befristet zu reduzieren, ohne in die klassische Teilzeitfalle zu geraten. Das automatische Rückkehrrecht gibt Sicherheit und macht das Modell attraktiv für verschiedene Lebensphasen.

Für Arbeitgeber bedeutet Brückenteilzeit kalkulierbare Flexibilität. Sie wissen genau, wann Mitarbeiter wieder in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Die Zumutbarkeitsgrenzen für mittlere Betriebe und klare Ablehnungsgründe schaffen Ausgewogenheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberinteressen.

Die zurückhaltende Nutzung zeigt allerdings, dass noch Potenzial ungenutzt bleibt. 40 Prozent aller Beschäftigten haben aufgrund der Betriebsgrößengrenze keinen Anspruch. Der Evaluationsbericht des BMAS diskutiert diese Reichweitenbeschränkung kritisch.

Trotz dieser Einschränkungen stellt die Brückenteilzeit einen wichtigen Baustein moderner Arbeitszeitpolitik dar. Unternehmen, die flexible Arbeitszeitmodelle anbieten, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber. Digitale Tools unterstützen die praktische Umsetzung und machen die Verwaltung verschiedener Arbeitszeitmodelle handhabbar.

Wer als HR Verantwortlicher klare Prozesse für Brückenteilzeit etabliert, profitiert von zufriedeneren Mitarbeitern, besserer Planbarkeit und geringerer Fluktuation. Die Investition in transparente Abläufe und geeignete Software zahlt sich langfristig aus.

FAQ

Habe ich ein gesetzliches Recht auf Brückenteilzeit, auch in kleinen Betrieben?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Brückenteilzeit besteht nur in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. Kleinere Unternehmen sind nicht verpflichtet, Brückenteilzeit anzubieten. Zusätzlich muss das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden haben. In Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern gilt eine Zumutbarkeitsgrenze: Pro 15 Beschäftigte muss nur einem Mitarbeiter Brückenteilzeit gewährt werden.

Wie lange kann ich Brückenteilzeit nehmen und wann muss ich den Antrag stellen?

Brückenteilzeit ist für einen Zeitraum zwischen mindestens einem Jahr und maximal fünf Jahren möglich. Der Antrag muss in Textform mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Diese Frist ist eine harte Grenze. Wird sie nicht eingehalten, ist der Antrag unwirksam. Im Antrag müssen Beginn und Ende exakt datiert werden, vage Formulierungen wie "Anfang 2026" reichen nicht aus.

Kann ich nach der Brückenteilzeit automatisch wieder Vollzeit arbeiten?

Ja, nach Ablauf der Brückenteilzeit kehren Sie automatisch zur ursprünglichen Arbeitszeit zurück. Dieses Rückkehrrecht ist gesetzlich garantiert und bedarf keines gesonderten Antrags. Der Arbeitgeber kann die Rückkehr nicht ablehnen. Genau das unterscheidet Brückenteilzeit von klassischer Teilzeit, bei der kein automatisches Rückkehrrecht besteht und Sie auf freie Vollzeitstellen angewiesen sind.

Welche Gründe darf mein Arbeitgeber nutzen, um Brückenteilzeit abzulehnen?

Der Arbeitgeber kann Brückenteilzeit nur aus konkreten betrieblichen Gründen ablehnen: wesentliche Beeinträchtigung der Organisation oder Sicherheit im Betrieb oder unverhältnismäßig hohe Kosten. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für diese Gründe. Pauschale Hinweise auf allgemeine betriebliche Schwierigkeiten reichen nicht aus. Lehnt er zu Unrecht ab, gilt die beantragte Arbeitszeitverringerung als genehmigt.

Kann ich während der Brückenteilzeit weitere Änderungen meiner Arbeitszeit beantragen?

Nein, während der laufenden Brückenteilzeit können Sie keine weitere Verringerung, Verlängerung oder Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit beantragen. Das LAG Hessen hat 2024 klargestellt, dass selbst ein Antrag auf unbefristete Teilzeit für die Zeit nach der Brückenteilzeit unzulässig ist. Eine vorzeitige Beendigung ist nur im Einvernehmen beider Parteien möglich. Nach Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit gilt eine Sperrfrist von einem Jahr für neue Anträge.

Wie wirkt sich Brückenteilzeit auf mein Gehalt, meinen Urlaub und meine Rente aus?

Ihr Gehalt wird anteilig zur reduzierten Arbeitszeit gezahlt. Bei einer Reduzierung von 40 auf 30 Wochenstunden erhalten Sie 75 Prozent des bisherigen Gehalts. Der Urlaubsanspruch verringert sich entsprechend, aus 30 Tagen werden bei 75 Prozent Arbeitszeit 22,5 Tage. Die Sozialversicherungsbeiträge richten sich nach dem reduzierten Einkommen, was sich auf spätere Rentenansprüche auswirkt. Je länger die Brückenteilzeit dauert, desto weniger Rentenpunkte sammeln Sie in diesem Zeitraum.

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