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Mindestlohn im Praktikum: Wann Sie wirklich zahlen müssen

Pflichtpraktikum ohne Mindestlohn, freiwilliges Praktikum mit? Die Dreimonatsgrenze und Verlängerungen führen regelmäßig zu teuren Fehlern.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Praktikanten einstellen oder selbst ein Praktikum absolvieren klingt zunächst unkompliziert. Doch spätestens bei der Frage nach der Vergütung wird es komplex: Muss ein Praktikum bezahlt werden? Gilt der Mindestlohn auch für Praktikanten? Und welche Rolle spielt die Praktikumsdauer?

Die Unsicherheit ist groß, sowohl bei Arbeitgebern als auch bei Praktikanten. Während Unternehmen rechtssichere Regelungen suchen, wollen Studierende und Berufseinsteiger wissen, was ihnen zusteht. Das Mindestlohngesetz schafft zwar grundsätzlich Klarheit, aber zahlreiche Ausnahmen und Sonderfälle führen regelmäßig zu Missverständnissen.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, wann der Mindestlohn bei Praktika greift, welche Praktikumsarten betroffen sind und welche Ausnahmen existieren. Sie erhalten praktische Berechnungsbeispiele, klare Checklisten und erfahren, wie Sie als Arbeitgeber rechtssicher handeln oder als Praktikant Ihre Rechte einfordern können.

Wann gilt der Mindestlohn im Praktikum?

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) ist seit 2015 in Deutschland in Kraft und regelt die Mindestvergütung für Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Wer arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell liegt dieser bei 12,82 Euro pro Stunde (Stand: 2025).

Überblick über das Mindestlohngesetz

Das Gesetz verfolgt das Ziel, eine angemessene Mindestvergütung sicherzustellen und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse zu verhindern. Es gilt für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Arbeitszeit.

Doch Praktikanten befinden sich in einer rechtlichen Grauzone. Sie sind keine klassischen Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, sondern befinden sich in einem Ausbildungs- oder Lernverhältnis. Der Gesetzgeber hat daher spezielle Regelungen geschaffen, die zwischen verschiedenen Praktikumsarten unterscheiden.

Gilt der Mindestlohn automatisch?

Nein. Die Mindestlohnpflicht hängt maßgeblich von drei Faktoren ab:

  1. Art des Praktikums: Ist es ein Pflichtpraktikum, ein freiwilliges Praktikum oder ein Orientierungspraktikum?
  2. Dauer des Praktikums: Wie lange dauert das Praktikum insgesamt?
  3. Alter und Qualifikation: Ist der Praktikant unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung?

Die Antwort auf die Frage "Müssen Praktikanten Mindestlohn bekommen?" lautet also: Es kommt darauf an. Die folgenden Abschnitte klären, wann der Mindestlohn greift und wann nicht.

Die wichtigsten Praktikumsarten und ihre Vergütungspflicht

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum ist in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben. Es dient dem Erwerb praktischer Kenntnisse und ist fester Bestandteil der Ausbildung.

Mindestlohn bei Pflichtpraktikum: Die klare Regel

Die wichtigste Regel vorweg: Pflichtpraktika sind grundsätzlich vom Mindestlohn ausgenommen. Es spielt keine Rolle, wie lange das Praktikum dauert oder ob es vor, während oder nach dem Studium absolviert wird.

Der Gesetzgeber argumentiert, dass bei Pflichtpraktika der Lerncharakter im Vordergrund steht. Die Praktikanten erfüllen eine Ausbildungsanforderung und sind nicht primär als Arbeitskräfte im Unternehmen tätig.

Typische Irrtümer

Viele Studierende und Arbeitgeber glauben, dass lange Pflichtpraktika (etwa sechs Monate) mindestlohnpflichtig werden. Das ist falsch. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist. Die Dauer spielt keine Rolle.

⚠️ Wichtig ⚠️

Auch wenn kein Mindestlohnanspruch besteht, können Arbeitgeber freiwillig eine Vergütung zahlen. Viele Unternehmen tun dies, um attraktive Praktikumsplätze anzubieten und Talente zu gewinnen.

Freiwilliges Praktikum

Freiwillige Praktika werden nicht durch eine Studien- oder Schulordnung vorgeschrieben. Studierende oder Absolventen absolvieren sie aus eigenem Antrieb, um Berufserfahrung zu sammeln oder sich zu orientieren.

Ab wann gilt der Mindestlohn beim freiwilligen Praktikum?

Hier wird es komplexer. Bei freiwilligen Praktika gelten folgende Regelungen:

Praktikum bis zu drei Monaten:

  • Kein Mindestlohnanspruch, wenn es zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium dient
  • Kein Mindestlohnanspruch, wenn es studienbegleitend zur Orientierung absolviert wird

Praktikum länger als drei Monate:

  • Voller Mindestlohnanspruch ab dem ersten Tag, wenn keine der oben genannten Ausnahmen greift
  • Der Mindestlohn gilt auch rückwirkend für die ersten drei Monate

Besonderheiten für Studierende

Ein häufiges Missverständnis: Viele glauben, dass freiwillige Praktika während des Studiums grundsätzlich nicht bezahlt werden müssen. Das stimmt nur teilweise.

Ein studienbegleitendes freiwilliges Praktikum ist nur dann vom Mindestlohn befreit, wenn es maximal drei Monate dauert UND zur Orientierung dient. Sobald das Praktikum primär dem Sammeln von Arbeitserfahrung dient oder länger als drei Monate andauert, greift die Mindestlohnpflicht.

Praxisbeispiel: Eine Studentin der Betriebswirtschaft absolviert ein viermonatiges Marketing-Praktikum bei einem Startup. Das Praktikum ist nicht in der Studienordnung vorgeschrieben. Sie hat ab dem ersten Tag Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, da das Praktikum die Dreimonatsgrenze überschreitet.

Orientierungspraktikum

Ein Orientierungspraktikum dient der Berufsorientierung vor oder während einer Ausbildung oder eines Studiums. Es hilft Schülern, Studierenden oder Berufseinsteigern, verschiedene Tätigkeitsfelder kennenzulernen.

Orientierungspraktikum Mindestlohn: Die Dreimonatsregel

Orientierungspraktika sind bis zu einer Dauer von drei Monaten vom Mindestlohn ausgenommen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Phase ausreicht, um sich einen Überblick über ein Berufsfeld zu verschaffen.

❗ Wichtig ❗

Die Ausnahme gilt nur, wenn das Praktikum tatsächlich der Orientierung dient. Wird das Praktikum als reguläre Arbeitskraft genutzt, kann die Ausnahme nicht greifen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Orientierungspraktikum vor dem Studium

Ein Abiturient möchte herausfinden, ob ein Informatikstudium das Richtige für ihn ist. Er absolviert ein zweimonatiges Praktikum bei einem Softwareunternehmen. Dieses Praktikum ist mindestlohnfrei, da es der Orientierung dient und unter drei Monaten liegt.

Beispiel 2: Verlängertes Praktikum

Derselbe Abiturient verlängert sein Praktikum um zwei weitere Monate auf insgesamt vier Monate. Ab dem ersten Tag des vierten Monats greift die Mindestlohnpflicht, da die Dreimonatsgrenze überschritten wird.

Ausnahmen vom Mindestlohn: Was Unternehmen wissen müssen

Das Mindestlohngesetz definiert klare Ausnahmen, die Arbeitgeber kennen sollten. Diese Regelungen sollen einerseits junge Menschen vor Ausbeutung schützen, andererseits aber auch Lerngelegenheiten ermöglichen.

Kurzzeitpraktika: Die Dreimonatsgrenze verstehen

Die wichtigste Ausnahme ist die Dreimonatsgrenze. Sie gilt für:

  • Orientierungspraktika zur Vorbereitung auf Ausbildung oder Studium
  • Ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika zur Orientierung

Entscheidend ist die tatsächliche Dauer. Die Berechnung erfolgt kalendarisch, nicht nach Arbeitstagen. Ein dreimonatiges Praktikum, das am 1. März beginnt, endet am 31. Mai um Mitternacht. Ab dem 1. Juni greift der Mindestlohn.

Praktika unter drei Monaten: Wann gilt die Ausnahme wirklich?

Die Dreimonatsregel wird häufig falsch angewendet. Folgende Punkte sind zu beachten:

Die Ausnahme gilt nur, wenn:

  • Das Praktikum tatsächlich der Orientierung dient
  • Keine vorherigen Praktika beim selben Arbeitgeber absolviert wurden
  • Der Praktikant nicht faktisch wie ein regulärer Mitarbeiter eingesetzt wird

Die Ausnahme gilt nicht, wenn:

  • Das Praktikum verlängert wird und insgesamt drei Monate überschreitet
  • Der Praktikant bereits ein Praktikum beim selben Arbeitgeber absolviert hat (egal wie lange das zurückliegt)
  • Das Praktikum primär zum Zweck der Arbeitskräftegewinnung dient

Berufsvorbereitende Maßnahmen

Praktika im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (etwa durch die Agentur für Arbeit gefördert) sind ebenfalls vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Maßnahmen dienen der Vorbereitung auf eine Ausbildung oder den Berufseinstieg und haben einen starken Fördercharakter.

Junge Praktikanten unter 18 Jahren

Praktikanten unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind grundsätzlich vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Praktikumsart oder -dauer.

Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass junge Menschen ohne Berufsausbildung primär lernen und sich orientieren sollen. Sobald eine Ausbildung abgeschlossen ist oder das 18. Lebensjahr vollendet wird, gelten die regulären Mindestlohnregelungen.

Mindestlohn richtig berechnen: Beispiele aus der Praxis

Die korrekte Berechnung der Praktikumsvergütung ist für Arbeitgeber essenziell. Fehler können zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.

Vergütung Praktikum Mindestlohn: Die Grundlagen

Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Monatliche Mindestvergütung = Stundenlohn × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33

Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl von Wochen pro Monat (52 Wochen : 12 Monate).

Beispielrechnungen für verschiedene Arbeitsmodelle

Beispiel 1: 20-Stunden-Woche (Teilzeitpraktikum)

  • Stundenlohn: 12,82 Euro
  • Wochenstunden: 20
  • Monatsvergütung: 12,82 € × 20 h × 4,33 = 1.109,79 Euro

Beispiel 2: 30-Stunden-Woche

  • Stundenlohn: 12,82 Euro
  • Wochenstunden: 30
  • Monatsvergütung: 12,82 € × 30 h × 4,33 = 1.664,69 Euro

Beispiel 3: 40-Stunden-Woche (Vollzeitpraktikum)

  • Stundenlohn: 12,82 Euro
  • Wochenstunden: 40
  • Monatsvergütung: 12,82 € × 40 h × 4,33 = 2.219,58 Euro

Praktikum Bezahlung Pflicht: Übersichtstabelle

Die folgende Tabelle zeigt, welche Praktikumsarten mindestlohnpflichtig sind:

Praktikumsart Dauer Mindestlohnpflicht Begründung
Pflichtpraktikum Beliebig Nein In Studien-/Schulordnung vorgeschrieben
Freiwilliges Praktikum (Orientierung) Bis 3 Monate Nein Orientierungscharakter
Freiwilliges Praktikum (Orientierung) Über 3 Monate Ja, ab Tag 1 Überschreitung der Orientierungsphase
Freiwilliges Praktikum (nach Studium) Beliebig Ja, ab Tag 1 Kein Orientierungscharakter mehr
Orientierungspraktikum Bis 3 Monate Nein Berufsorientierung vor/während Ausbildung
Praktikum unter 18 Jahren (ohne Ausbildung) Beliebig Nein Alter und fehlende Ausbildung

Zeiterfassung in der Praxis

Für mindestlohnpflichtige Praktika ist die korrekte Zeiterfassung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Grundlage für die Vergütungsberechnung. Hier kommt professionelle Software wie ZEP ins Spiel.

Mit ZEP können Unternehmen Arbeitszeiten von Praktikanten digital erfassen, Überstunden automatisch berechnen und die Einhaltung des Mindestlohns transparent dokumentieren. Das schützt vor Nachforderungen und schafft Rechtssicherheit für beide Seiten.

Rechte und Pflichten: Was Praktikanten einfordern können

Praktikanten sind nicht rechtlos. Wer Anspruch auf Mindestlohn hat, kann diesen auch durchsetzen.

Anspruch auf Mindestlohn: Wann kann ich ihn geltend machen?

Bekommen Praktikanten Mindestlohn? Die Frage haben wir bereits geklärt. Doch wie setzt man den Anspruch durch?

Wenn ein Praktikum mindestlohnpflichtig ist, besteht der Anspruch ab dem ersten Arbeitstag. Der Arbeitgeber kann sich nicht durch Vertragsklauseln vom Mindestlohn befreien. Formulierungen wie "Das Praktikum erfolgt unentgeltlich" sind unwirksam, wenn gesetzlicher Mindestlohnanspruch besteht.

Anspruch auf Vertrag und Dokumentation

Praktikanten haben Anspruch auf einen schriftlichen Praktikumsvertrag, der folgende Punkte enthält:

  • Art und Ziel des Praktikums
  • Beginn und Dauer
  • Arbeitszeiten
  • Vergütung (falls mindestlohnpflichtig)
  • Urlaubsanspruch
  • Aufgaben und Lerninhalte

Die korrekte Zeiterfassung ist Pflicht. Arbeitgeber müssen die täglichen Arbeitszeiten dokumentieren. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die Vergütungsberechnung und schützt beide Parteien im Streitfall.

Nachforderungen bei fehlender oder zu niedriger Vergütung

Wurde der Mindestlohn nicht oder nicht vollständig gezahlt, können Praktikanten diesen nachfordern. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Praktikanten sollten dabei wie folgt vorgehen:

  1. Dokumentation sammeln: Arbeitszeiten, Verträge, E-Mails
  2. Arbeitgeber schriftlich auffordern: Klare Berechnung der Nachforderung
  3. Frist setzen: Üblicherweise 14 Tage
  4. Rechtliche Schritte prüfen: Bei Verweigerung Beratung durch Gewerkschaft oder Anwalt

Die Rechtslage ist klar: Mindestlohn auch für Praktikanten bedeutet, dass Arbeitgeber im Zweifel auch rückwirkend zahlen müssen.

Was Arbeitgeber beachten müssen

Unternehmen, die Praktikanten beschäftigen, tragen erhebliche Verantwortung. Fehler können teuer werden.

Dokumentationspflicht: Mehr als nur eine Formalität

Seit 2015 sind Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von Praktikanten aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungspflicht gilt für alle mindestlohnpflichtigen Praktika.

Die Dokumentation muss spätestens am Tag nach dem Arbeitseinsatz erfolgen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Bei Kontrollen durch den Zoll oder die Finanzkontrolle Schwarzarbeit müssen diese Nachweise vorgelegt werden können.

Moderne Zeiterfassungssysteme wie ZEP automatisieren diesen Prozess. Praktikanten können ihre Zeiten digital erfassen, Vorgesetzte können diese freigeben, und das System prüft automatisch die Einhaltung des Mindestlohns. Das spart Zeit und minimiert Fehlerquellen.

Vertragsgestaltung: Rechtssichere Praktikumsverträge

Ein rechtssicherer Praktikumsvertrag sollte folgende Elemente enthalten:

Bei mindestlohnfreien Praktika:

  • Klare Benennung als Pflicht-, Orientierungs- oder freiwilliges Praktikum
  • Verweis auf die Ausbildungs- oder Studienordnung (bei Pflichtpraktika)
  • Bestätigung, dass das Praktikum der Orientierung dient (bei Orientierungspraktika)
  • Hinweis auf die Dreimonatsgrenze

Bei mindestlohnpflichtigen Praktika:

  • Stundenlohn (mindestens gesetzlicher Mindestlohn)
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Berechnungsgrundlage für die monatliche Vergütung
  • Regelungen zu Überstunden
  • Auszahlungstermine

Risikominimierung: Compliance und HR-Prozesse

Unternehmen sollten klare interne Prozesse etablieren:

  1. Praktikumskategorisierung: Jedes Praktikum muss eindeutig als Pflicht-, freiwilliges oder Orientierungspraktikum eingeordnet werden
  2. Automatische Prüfung: Bei freiwilligen Praktika über drei Monate greift automatisch die Mindestlohnpflicht
  3. Vertragsprüfung: Standardverträge für jede Praktikumsart
  4. Zeiterfassung: Lückenlose Dokumentation aller Arbeitszeiten
  5. Regelmäßige Schulungen: HR-Mitarbeiter müssen die aktuellen Regelungen kennen

ZEP unterstützt Unternehmen dabei, Compliance-Anforderungen zu erfüllen. Das System kann unterschiedliche Praktikumstypen verwalten, warnt bei Überschreitung kritischer Dauergrenzen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler 1: Praktikumsverlängerung ohne Anpassung der Vergütung

Ein ursprünglich dreimonatiges Orientierungspraktikum wird um einen Monat verlängert. Ab dem vierten Monat greift die Mindestlohnpflicht, aber nicht nur für den vierten Monat, sondern rückwirkend ab Tag eins.

Fehler 2: Falsche Kategorisierung

Ein "freiwilliges Praktikum zur Orientierung" wird über sechs Monate angesetzt. Hier liegt eindeutig kein Orientierungscharakter mehr vor, sondern eine reguläre Tätigkeit. Das Praktikum ist vom ersten Tag an mindestlohnpflichtig.

Fehler 3: Fehlende Zeiterfassung

Ohne korrekte Zeiterfassung können Praktikanten im Nachhinein Stunden behaupten, die schwer zu widerlegen sind. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Fehler 4: Aufeinanderfolgende Praktika

Ein Praktikant absolviert zunächst ein dreimonatiges Orientierungspraktikum, dann nach kurzer Pause ein weiteres dreimonatiges Praktikum beim selben Arbeitgeber. Das zweite Praktikum ist vollständig mindestlohnpflichtig, da die Ausnahme nur einmal pro Arbeitgeber gilt.

ZEP: Praktikantenverwaltung rechtssicher und automatisiert

Die unterschiedlichen Mindestlohnregelungen für Praktikanten stellen Personalabteilungen vor besondere Herausforderungen. Hier setzt ZEP an und nimmt Ihnen den administrativen Aufwand ab.

Mit ZEP erfassen Ihre Praktikanten ihre Arbeitszeiten gesetzeskonform über Desktop, Browser oder die mobile App. Das System unterscheidet automatisch zwischen mindestlohnpflichtigen und mindestlohnfreien Praktika. Sie legen einmalig fest, ob es sich um ein Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. ZEP überwacht dann automatisch kritische Dauergrenzen und warnt Sie rechtzeitig, wenn ein Praktikum die Dreimonatsgrenze überschreitet.

Alle Arbeitszeitdokumentationen werden revisionssicher gespeichert und können jederzeit für Kontrollen durch den Zoll exportiert werden. Bei mindestlohnpflichtigen Praktika berechnet ZEP automatisch die korrekte Vergütung basierend auf den tatsächlich erfassten Arbeitsstunden. Die nahtlose Integration in gängige Lohnabrechnungssysteme sorgt dafür, dass alle Daten ohne manuelle Übertragung in die Gehaltsabrechnung fließen.

So minimieren Sie nicht nur das Risiko von Dokumentationsfehlern und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, sondern schaffen auch transparente Prozesse für Ihre Praktikanten. Diese können jederzeit ihre erfassten Zeiten einsehen und haben Gewissheit über ihre korrekte Vergütung.

Fazit: Rechtssicherheit durch klare Regelungen

Das Thema Mindestlohn im Praktikum mag auf den ersten Blick komplex erscheinen, aber die Grundregeln sind klar: Pflichtpraktika sind mindestlohnfrei, Orientierungspraktika bis drei Monate ebenfalls. Freiwillige Praktika über drei Monate oder ohne Orientierungscharakter müssen vom ersten Tag an mit Mindestlohn vergütet werden.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sorgfältige Kategorisierung, rechtssichere Verträge und lückenlose Zeiterfassung sind unverzichtbar. Wer diese Punkte beachtet, vermeidet teure Nachforderungen und schafft faire Bedingungen für Praktikanten.

Für Praktikanten gilt: Informieren Sie sich über Ihre Rechte. Ein bezahltes Praktikum Mindestlohn ist kein Luxus, sondern ein gesetzlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Scheuen Sie sich nicht, diesen Anspruch geltend zu machen.

Transparente Prozesse schützen beide Seiten. Moderne Software wie ZEP hilft Unternehmen dabei, Mindestlohnregelungen automatisch einzuhalten, Arbeitszeiten korrekt zu dokumentieren und rechtliche Vorgaben zu erfüllen. So wird aus einer potenziellen Risikoquelle eine gut organisierte, faire Praktikumskultur, die jungen Talenten echte Lernchancen bietet und Unternehmen rechtssicher macht.

FAQ

Gilt der Mindestlohn im Praktikum wirklich immer oder gibt es Ausnahmen?

Nein, es gibt klare Ausnahmen. Pflichtpraktika sind grundsätzlich mindestlohnfrei, unabhängig von der Dauer. Orientierungspraktika und studienbegleitende freiwillige Praktika bis zu drei Monaten sind ebenfalls ausgenommen. Freiwillige Praktika über drei Monate müssen vom ersten Tag an mit Mindestlohn vergütet werden. Auch Praktikanten unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Mindestlohnanspruch.

Bekommen Praktikanten im Pflichtpraktikum Mindestlohn?

Nein. Pflichtpraktika, die in einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind, sind vom Mindestlohn ausgenommen. Die Dauer spielt dabei keine Rolle. Arbeitgeber können freiwillig eine Vergütung zahlen, müssen es aber nicht. Der Gesetzgeber argumentiert, dass bei Pflichtpraktika der Lerncharakter im Vordergrund steht.

Muss ein freiwilliges Praktikum bezahlt werden und ab wann?

Das hängt von der Dauer ab. Freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Berufsorientierung sind mindestlohnfrei. Überschreitet das Praktikum die Dreimonatsgrenze, greift die Mindestlohnpflicht rückwirkend ab dem ersten Tag. Bei Verlängerungen muss der Arbeitgeber also auch für die ersten drei Monate nachzahlen. Freiwillige Praktika nach Studienabschluss sind unabhängig von der Dauer sofort mindestlohnpflichtig.

Wie wird der Mindestlohn im Praktikum berechnet?

Die Berechnung erfolgt nach der Formel: Stundenlohn (12,82 Euro) × wöchentliche Arbeitszeit × 4,33. Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich: 12,82 € × 40 h × 4,33 = 2.219,58 Euro brutto monatlich. Bei 20 Wochenstunden sind es 1.109,79 Euro. Der Faktor 4,33 ergibt sich aus der durchschnittlichen Wochenanzahl pro Monat (52 Wochen : 12 Monate).

Was passiert, wenn ein Unternehmen den Mindestlohn im Praktikum nicht zahlt?

Unternehmen müssen den Mindestlohn nachzahlen und riskieren Bußgelder bis zu 500.000 Euro. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen für bis zu zwei Jahre. Praktikanten können den Mindestlohn bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Auch fehlende oder fehlerhafte Arbeitszeitdokumentation kann mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Verstoß geahndet werden.

Wie unterscheiden sich Pflicht- und freiwillige Praktika beim Mindestlohn genau?

Der Unterschied liegt in der rechtlichen Grundlage. Pflichtpraktika sind in Studien- oder Schulordnungen vorgeschrieben und immer mindestlohnfrei. Freiwillige Praktika werden aus eigenem Antrieb absolviert. Hier greift die Dreimonatsregel: Bis drei Monate zur Orientierung kein Mindestlohn, darüber hinaus voller Mindestlohn ab Tag eins. Bei Verlängerungen über drei Monate hinaus wird auch ein ursprünglich mindestlohnfreies Praktikum rückwirkend vergütungspflichtig.

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