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Teilmonatsberechnung: Methode einmal richtig festlegen

Bei der Teilmonatsberechnung liegt der Fehler meist nicht in der Formel, sondern davor: keine festgelegte Methode, falsche Lohnsteuertabelle, inkonsistente Anwendung.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Mitten im Monat kündigt eine Projektleiterin. Ein neuer Entwickler startet am 18. Ein Teilzeitmitarbeiter reduziert seine Stunden rückwirkend zum 10. Für viele Personalabteilungen beginnt damit nicht nur das manuelle Rechenchaos, sondern eine Kette aus Rückfragen, Korrekturen und Abstimmungen zwischen HR, Führungskraft, Lohnabrechnung und Steuerkanzlei. Dann entsteht das Problem selten erst in der Abrechnung selbst, sondern schon dort, wo Änderungen zu spät gemeldet, in Excel nachgerechnet oder ohne klare Berechnungslogik weitergegeben werden.

Laut einer ADP Studie aus dem Jahr 2024 sind weltweit nur 78 Prozent aller Gehaltsabrechnungen korrekt. Die häufigste Fehlerursache in deutschen Unternehmen: zu viele manuelle Prozesse, wie eine Befragung von Personio unter 500 HR Verantwortlichen in Deutschland zeigt. 34 Prozent der Befragten nennen dies als zentralen Schwachpunkt. Gleichzeitig belegt Deutschland im Global Payroll Complexity Index weltweit den zweiten Platz bei der Komplexität der Lohnabrechnung.

Teilmonatsberechnung gehört zu den Bereichen, die diese Komplexität täglich produzieren. Denn es gibt keine gesetzliche Vorschrift, wie das anteilige Gehalt genau berechnet werden muss. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen selbst eine rechtssichere Grundlage schaffen und diese so in den Arbeitsalltag übersetzen, dass daraus kein nerviger Sonderprozess wird.

Warum Teilmonatsberechnung im Alltag so oft zu Rückfragen führt

Das Problem entsteht vor der Abrechnung

Eine Beratungsagentur mit 45 Mitarbeitenden stellt im Laufe eines Jahres durchschnittlich zwölf neue Kolleginnen und Kollegen ein. Nicht alle starten am Ersten. Nicht alle scheiden zum Monatsletzten aus. Dazwischen gibt es Elternzeiteintritte, unbezahlte Sonderurlaube, Arbeitszeitreduzierungen und fristlose Kündigungen.

Jeder dieser Fälle erfordert eine Teilmonatsberechnung. Und jede Teilmonatsberechnung, die manuell per Tabellenblatt durchgeführt wird, trägt das Risiko in sich, dass die falsche Formel, der falsche Divisor oder die falsche Lohnsteuertabelle verwendet wird.

Wo Teilmonatsberechnung im Alltag tatsächlich scheitert

Punkt im Prozess Was dort typischerweise passiert Folge im Unternehmen Wie der Ablauf sauber gelöst wird
Eintritt oder Austritt wird kurzfristig gemeldet HR erhält das Datum erst kurz vor dem Abrechnungslauf Die Berechnung wird spontan in Excel erstellt Eintritts und Austrittsdaten werden mit Wirksamkeitsdatum direkt im System erfasst
Vertragsänderung liegt nur in E Mail oder Chat vor Die Information wird manuell in eine Vorlage übertragen Es entstehen Medienbrüche und Übertragungsfehler Änderungen werden an einer zentralen Stelle dokumentiert und automatisch weiterverarbeitet
Alte Excel Vorlage wird wiederverwendet Divisor oder Berechnungsmethode stammen aus einem früheren Fall Eintritt, Austritt und Urlaubsabgeltung werden uneinheitlich berechnet Eine verbindliche Methode ist einmal hinterlegt und wird für alle Fälle gleich angewendet
Lohnabrechnung erhält nur den Endbetrag Die Herleitung fehlt Rückfragen, Korrekturläufe und Abstimmungsschleifen nehmen zu Die Berechnungsgrundlage wird zusammen mit dem Teilentgelt übergeben
Teilzeitwechsel im laufenden Monat wird nicht als eigener Teilmonat behandelt Vollzeit und Teilzeit werden im selben Monat mit unterschiedlichen Logiken gerechnet Fehler bei Steuer, Sozialversicherung und Übergabe an DATEV werden wahrscheinlicher Arbeitszeitwechsel werden mit Stichtag erfasst und nach derselben Methodik in Teilzeiträume aufgeteilt

Genau an diesen Punkten entsteht in vielen Unternehmen das eigentliche Perspektivproblem. Teilmonatsberechnung wird als rechnerischer Sonderfall behandelt, obwohl sie in Wahrheit ein Prozessproblem ist. Solange Eintritt, Austritt, Vertragsänderung und Übergabe an die Lohnabrechnung nicht sauber zusammenlaufen, bleibt jeder Fall anfällig für Rückfragen, manuelle Schleifen und unnötige Eskalation.

Die typischen Fehler im Alltag

Laut SD Worx gaben 36 Prozent der Beschäftigten in Deutschland an, im Jahr 2023 von einer fehlerhaften Gehaltsabrechnung betroffen gewesen zu sein. Die häufigsten Konsequenzen: Rückfragen an HR, Nachzahlungen im Folgemonat, in manchen Fällen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Konkret entstehen Fehler durch:

  1. Methodeninkonsistenz: HR wendet beim Eintritt die Kalendertag Methode an, beim Austritt desselben Mitarbeiters die Arbeitstag Methode. Das ist arbeitsrechtlich unzulässig, weil dadurch Gleichbehandlung und betriebliche Übung verletzt werden können.
  2. Falsche Lohnsteuertabelle: Bei Teilmonaten ist die Tagestabelle anzuwenden, nicht die Monatstabelle. Wer die Monatstabelle nimmt, berechnet Freibeträge falsch, weil diese bereits auf Monatsbasis eingerechnet sind.
  3. Fehlende Vertragsgrundlage: Kein Arbeitsvertrag enthält eine Klausel zur Berechnungsmethode. Entsteht ein Streit, entscheidet im Zweifel das Gericht.
  4. Verwechslung bei Teilzeit: Das Teilzeitgehalt ist bereits ein anteiliges Monatsgehalt. Die Teilmonatsberechnung erfolgt auf Basis des reduzierten Monatsgehalts, nicht des Vollzeitgehalts.

Das eigentliche Risiko liegt also nicht nur in der Formel. Es liegt dort, wo Wissen nur bei einer Person in HR vorhanden ist, wo Einzelfälle per Hand gelöst werden und wo die Lohnabrechnung den Endwert erhält, aber nicht die Herleitung. Genau dann wird aus einer einfachen Teilmonatsabrechnung ein unnötig riskanter Vorgang.

Drei Methoden, ein Grundsatz: Was das Bundesarbeitsgericht vorgibt

Es gibt keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, wie das anteilige Gehalt bei Teilmonatszeiträumen berechnet werden muss. § 611a Abs. 2 BGB regelt lediglich, dass das vereinbarte Gehalt zu zahlen ist. Für die Berechnung von Teilmonaten haben sich drei Methoden etabliert.

Methode 1: Die Dreißigstel Methode

Der Monat wird pauschal mit 30 Tagen angesetzt, unabhängig davon, ob er 28, 30 oder 31 Tage hat. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Methode in seinem Urteil vom 16. Mai 2012 (5 AZR 251/11) als bevorzugte pauschalisierende Berechnungsbasis bestätigt. Sie lehnt sich eng an die Systematik des Monatsgehalts an und ist für Arbeitgeber besonders planungssicher.

Formel: Bruttomonatsgehalt ÷ 30 × Anzahl der Kalendertage im Arbeitsverhältnis

💡 Beispiel 💡

Ein Mitarbeiter mit 4.000 Euro Bruttogehalt tritt am 14. September ein. Bei 17 Kalendertagen im Arbeitsverhältnis ergibt sich ein anteiliges Gehalt von 4.000 ÷ 30 × 17 = 2.266,67 Euro.

Methode 2: Die Kalendertag Methode

Hier werden die tatsächlichen Kalendertage des jeweiligen Monats als Divisor verwendet. Im Januar also 31, im Februar 28 oder 29, im April 30.

Formel: Bruttomonatsgehalt ÷ tatsächliche Kalendertage des Monats × geleistete Kalendertage

Methode 3: Die Arbeitstag Methode

Das Monatsgehalt wird auf die tatsächlichen Arbeitstage des Monats aufgeteilt. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 14. August 1985 (5 AZR 384/84) diese Methode als Standard für Fälle ohne vertragliche Regelung festgelegt. Feiertage zählen zu den Arbeitstagen.

Der entscheidende Grundsatz

Alle drei Methoden sind rechtlich zulässig. Der Arbeitgeber muss sich jedoch für eine Methode entscheiden und diese dann konsequent für alle Mitarbeitenden anwenden. Eine Abweichung, die dem Arbeitgeber finanziell zugutekommt, ist unzulässig. Dieser Grundsatz ergibt sich aus dem Vertrauensschutz und der betrieblichen Übung.

Was Unternehmen daraus für die Praxis ableiten sollten

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten die Methode einmal fachlich entscheiden, arbeitsvertraglich absichern und technisch hinterlegen. Erst wenn dieselbe Logik in Personalverwaltung, Zeitdaten und Übergabe an die Lohnabrechnung gilt, entsteht ein belastbarer Standardprozess. Wer heute bei Eintritt nach Kalendertagen rechnet, morgen bei Austritt nach Arbeitstagen und bei Urlaubsabgeltung nach einer dritten Logik, schafft keinen Standard, sondern Einzelfallverwaltung. Genau dort beginnen Rückfragen, Korrekturen und vermeidbare Risiken.

Lohnsteuer und Sozialversicherung im Teilmonat

Wer eine Teilmonatsabrechnung korrekt durchführen will, muss auch bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sauber zwischen Berechnung, Kennzeichnung und Übergabe unterscheiden.

Für volle Monate gilt die Monatstabelle. Bei einem Teilmonat, etwa bei Eintritt oder Austritt im laufenden Monat, ist laut Lohnsteuer Richtlinien 2025, R 39b.5 die Tagestabelle heranzuziehen. Grund: Die Monatstabelle enthält bereits auf den vollen Monat hochgerechnete Freibeträge, die bei einem Teilmonat nicht vollständig zustehen.

Für die Sozialversicherung gilt: Die Beiträge werden nur für die tatsächlichen Beschäftigungstage erhoben. Bei Eintritt oder Austritt im laufenden Monat entsteht ein anteiliger Beitragsmonat.

Entscheidend ist, dass diese Logik nicht erst im Kopf einer einzelnen Sachbearbeiterin entsteht. Sie muss im Ablauf hinterlegt sein, damit bei Zeitdruck nicht mit der falschen Tabelle oder einer unvollständigen Übergabe gearbeitet wird.

Gehalt anteilig berechnen: Formel, Steuer und Sozialversicherung im Teilmonat

Die vollständige Berechnung am Beispiel

Ein IT Berater mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro tritt am 10. März ein. Er hat Steuerklasse I, keine Kinder und ist gesetzlich krankenversichert. Der März hat 31 Kalendertage und 22 Arbeitstage.

Anteiliges Bruttogehalt nach der Dreißigstel Methode:

5.000 ÷ 30 × 22 Kalendertage vom 10. bis 31. März = 3.666,67 Euro

Anteiliges Bruttogehalt nach der Arbeitstag Methode:

5.000 ÷ 22 Arbeitstage im März × 17 geleistete Arbeitstage vom 10. bis 31. März ohne Wochenenden = 3.863,64 Euro

Die Differenz zwischen den Methoden beträgt hier knapp 200 Euro. Bei zwölf Teilmonatsabrechnungen im Jahr und im Schnitt 50 Euro Abweichung pro Fall summiert sich das schnell zu mehreren tausend Euro an potenziellen Nachforderungen, wenn die Methode nachträglich angefochten wird.

Lohnsteuer: Da es sich um einen Teilmonat handelt, ist die Tagestabelle anzuwenden. Die Lohnsteuer ergibt sich aus dem Tagessatz multipliziert mit den tatsächlichen Kalendertagen, hier 22 Steuertagen. Die Monatstabelle würde zu einer falschen Steuerberechnung führen.

Sozialversicherung: Beitragsgrundlage ist das tatsächlich erzielte anteilige Bruttogehalt. Die Beitragssätze bleiben unverändert. Sie werden auf den anteiligen Betrag angewendet.

Das Beispiel zeigt: Nicht nur die Wahl der Methode zählt. Genauso wichtig ist, dass der Teilmonat im weiteren Prozess korrekt gekennzeichnet, nachvollziehbar dokumentiert und ohne Medienbruch an die Lohnabrechnung übergeben wird.

Teilmonatsberechnung in der Praxis: Drei Szenarien aus dem Unternehmensalltag

IT Dienstleister: Eintritt am 15. des Monats

Situation: Ein Softwareentwickler startet am 15. Oktober. Bruttogehalt: 5.500 Euro. Die Personalabteilung hat keine festgelegte Methode im Arbeitsvertrag.

Manuell: HR sucht im Archiv nach dem letzten vergleichbaren Fall und findet unterschiedliche Excel Berechnungen. Es wird die Kalendertag Methode angewendet, weil sie angeblich schon immer genutzt wurde. Die Lohnsteuer wird aus der Monatstabelle entnommen, weil die Sachbearbeiterin die Tagestabelle nicht kennt. Im Folgemonat kommt eine Rückfrage vom Steuerberater.

Systematisch: Die Methode ist einmal in der Personalverwaltungssoftware hinterlegt. Das System erkennt den 15. Oktober als Eintrittsdatum, berechnet automatisch das anteilige Bruttogehalt nach der festgelegten Methode, kennzeichnet den Monat als Teilmonat und übergibt den nachvollziehbaren Wert an die Lohnabrechnung. HR muss weder einen Divisor aus einer alten Vorlage übernehmen noch die Steuerlogik separat erklären.

Ergebnis: Statt einer Korrekturrechnung im November entsteht sofort eine konsistente Erstabrechnung. Gleichzeitig sinken Rückfragen zwischen HR, Lohnbuchhaltung und Steuerberater. Bei einem Stundensatz der HR Fachkraft von 35 Euro und zwei Stunden Korrekturaufwand entspricht das einer direkten Kostenersparnis von 70 Euro pro Fall. Hochgerechnet auf zwölf Einstellungen im Jahr: 840 Euro, ohne arbeitsrechtliche Risiken und Reibungsverluste im Tagesgeschäft einzurechnen.

Beratungsagentur: Kündigung zum 20. des Monats

Situation: Eine Projektmanagerin kündigt zum 20. November. Monatsbruttogehalt: 6.200 Euro. Laut Arbeitsvertrag besteht keine Regelung zur Berechnungsmethode.

Manuell: HR berechnet nach Arbeitstagen. Gleichzeitig wird das Restgehalt für die Urlaubsabgeltung nach einer anderen Logik ermittelt. Zwei unterschiedliche Methoden in einem Austrittsmonat machen die Abrechnung angreifbar.

Systematisch: Eine durchgängige PSA Lösung wie ZEP erkennt Austritt und Urlaubsabgeltung als zusammengehörende Vorgänge und zieht überall dieselbe hinterlegte Methodik. Dadurch erhält die Lohnabrechnung nicht nur einen Endwert, sondern einen konsistenten Datensatz mit nachvollziehbarer Herleitung. Das reduziert Abstimmungsschleifen und macht den Fall auch für ausscheidende Mitarbeitende transparent.

Ergebnis: Keine unnötige Angriffsfläche bei einer möglichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Keine nachträgliche Korrektur. Keine Diskussion darüber, warum zwei verschiedene Berechnungslogiken in demselben Monat angewendet wurden.

Steuerberatungskanzlei: Teilzeit Gehalt anteilig berechnen

Situation: Eine Fachkraft wechselt zum 10. Januar von Vollzeit mit 40 Stunden und 4.800 Euro brutto auf Teilzeit mit 24 Stunden und 2.880 Euro brutto. Das neue Gehalt gilt ab dem 10. Januar.

Manuell: HR berechnet die ersten neun Tage mit dem Vollzeitgehalt und die restlichen Tage mit dem Teilzeitgehalt. Die Berechnungsbasis wechselt innerhalb des Monats. Fehler bei der Übergabe an DATEV sind vorprogrammiert.

Systematisch: In ZEP wird der Arbeitszeitwechsel mit Datum hinterlegt. Das System teilt den Monat in zwei nachvollziehbare Teilzeiträume auf, wendet in beiden Zeiträumen dieselbe Methodik an und übergibt die Werte strukturiert an die Lohnabrechnung oder den Steuerberater. HR muss nicht mehr zwischen Einzeldateien, E Mails und Excel Vorlagen vermitteln.

Ergebnis: Keine Rückfragen, kein Korrekturlauf, keine Unsicherheit bei Steuer und Sozialversicherung. Die Änderung wird dort verarbeitet, wo sie entsteht, und nicht erst mühsam am Monatsende rekonstruiert.

Schritt für Schritt zur fehlerfreien Teilmonatsabrechnung

Wer Teilmonatsberechnung dauerhaft sauber abwickeln will, sollte nicht nur eine Rechenregel festlegen, sondern einen festen Monatsprozess definieren. Ziel ist, dass Sonderfälle nicht mehr als spontane Ausnahme behandelt werden, sondern automatisch in denselben Ablauf fallen wie jeder andere abrechnungsrelevante Vorgang.

Schritt 1: Methode fachlich und vertraglich festlegen

Entscheiden Sie sich für eine der drei Methoden und halten Sie sie in den Arbeitsverträgen und, sofern vorhanden, in einer Betriebsvereinbarung fest. Die Dreißigstel Methode empfiehlt sich wegen ihrer Rechtssicherheit und ihrer einfachen Nachvollziehbarkeit.

Schritt 2: Zuständigkeiten im Monatsablauf definieren

Legen Sie fest, wer Eintritt, Austritt, Stundenänderungen und Sonderfälle meldet, wer die Daten prüft und wer die Werte an die Lohnabrechnung übergibt. So verhindern Sie, dass Änderungen zu spät im Prozess auftauchen oder zwischen Führungskraft, HR und Payroll verloren gehen.

Schritt 3: Änderungen mit Wirksamkeitsdatum im System erfassen

Eintritt, Austritt, Stundenreduzierung, Elternzeit oder unbezahlter Urlaub gehören mit Stichtag in ein System, nicht in Einzelmails oder private Excel Dateien. Nur dann kann die Berechnung sauber an dem Punkt ansetzen, an dem das Problem tatsächlich entsteht.

Schritt 4: Teilmonate automatisch kennzeichnen und richtig versteuern

Prüfen Sie bei jeder Teilmonatsabrechnung, ob die Tagestabelle statt der Monatstabelle anzuwenden ist. Das gilt überall dort, wo ein voller Monatsbezug nicht vorliegt. Idealerweise erkennt das System den Teilmonat automatisch und kennzeichnet ihn korrekt für die Lohnabrechnung.

Schritt 5: Berechnungsgrundlage mitgeben, nicht nur den Endbetrag

Übergeben Sie keine manuell berechneten Werte ohne Quellennachweis. Jeder Betrag, der in die Lohnabrechnung einfließt, sollte aus einem dokumentierten Berechnungsschritt nachvollziehbar sein. Das reduziert Rückfragen und beschleunigt die Prüfung.

Schritt 6: Korrekturfälle systematisch auswerten

Erfassen Sie, bei welchen Falltypen Korrekturen oder Rückfragen besonders häufig auftreten. So erkennen Sie schnell, ob das Problem in der Methode, in der Datenerfassung oder in der Übergabe liegt.

So läuft die Umsetzung im Unternehmensalltag ohne Reibungsverluste

  1. Die Führungskraft oder das People Team meldet die Änderung mit einem klaren Stichtag.
  2. HR erfasst die Änderung im System und nicht in einer separaten Nebenlogik.
  3. Das System erkennt den Teilmonat, zieht die hinterlegte Methode und berechnet das Teilentgelt.
  4. Lohnabrechnung oder Steuerkanzlei erhalten Wert, Kennzeichnung und Herleitung in einem sauberen Übergabeprozess.
  5. Mitarbeitende erhalten eine konsistente Abrechnung, die sich bei Rückfragen nachvollziehen lässt.

Genau so wird aus einer potenziell nervigen Ausnahmesituation ein Standardprozess, der nicht eskaliert, sondern im Alltag sauber mitläuft.

Checkliste: Ist Ihre Teilmonatsberechnung methodensicher?

Basis Anforderungen

☐ Berechnungsmethode ist unternehmensweit einheitlich festgelegt

☐ Methode ist in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarung dokumentiert

☐ Bei Teilmonaten wird die korrekte Lohnsteuertabelle angewendet

☐ Eintritts und Austrittsdaten sind tagesgenau in der Personalverwaltung erfasst

☐ Dieselbe Methode wird für Eintritt und Austritt desselben Mitarbeitenden verwendet

Erweiterte Anforderungen

☐ Teilzeitwechsel im laufenden Monat werden als zusammengesetzter Teilmonat korrekt berechnet

☐ Korrekturabrechnungen aus Methodenfehlern werden systematisch erfasst und ausgewertet

☐ Daten fließen ohne manuelle Zwischenschritte in die Lohnabrechnung ein

☐ Die Übergabe enthält korrekte Teilentgelte inklusive Kennzeichnung als Teilmonat

Optimale Anforderungen

☐ Das System erkennt Teilmonatszeiträume eigenständig und wendet die hinterlegte Methode automatisch an

☐ Mitarbeitende haben Einsicht in die Berechnungsgrundlage ihrer Teilmonatsabrechnung

☐ Compliance Reports dokumentieren die Anwendung der Methode für Betriebsprüfungen

Fazit: Methode einmal richtig einrichten, im Alltag dauerhaft sauber abrechnen

Die Teilmonatsberechnung ist kein Nischenthema. Sie tritt in jedem Unternehmen auf, das Mitarbeitende einstellt oder verabschiedet, Arbeitszeitmodelle anpasst oder Elternzeit, Krankheit und Sonderurlaub abrechnet. Beherrschbar wird sie dann, wenn drei Dinge zusammenkommen: eine verbindlich festgelegte Methode, konsequente Anwendung im gesamten Prozess und ein System, das die Berechnung ohne Medienbruch an die Lohnabrechnung übergibt.

Wer die Methode nicht festlegt, gibt die Kontrolle ab. Wer sie manuell berechnet, trägt das Fehlerrisiko. Wer Teilmonatsabrechnungen ohne Excel Sonderlogik, ohne Korrekturläufe und ohne permanente Rückfragen an Steuerberater oder Lohnbuchhaltung abwickeln will, braucht keinen weiteren Einzelfallworkaround, sondern einen klaren Standardprozess.

ZEP verbindet Zeiterfassung, Personaldaten und die DATEV Übergabe in einem durchgängigen Ablauf: Änderungen werden mit Datum erfasst, Teilmonate automatisch erkannt, Berechnungen nachvollziehbar dokumentiert und sauber an die Lohnabrechnung übergeben. So wird aus einem fehleranfälligen Sonderfall ein standardisierter Prozess, der HR entlastet, Risiken senkt und den Weg zur korrekten Abrechnung im Unternehmensalltag deutlich einfacher macht.

FAQ

Welche Methode zur Teilmonatsberechnung empfiehlt das Bundesarbeitsgericht?

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2012 (5 AZR 251/11) die Dreißigstel-Methode als bevorzugte pauschalisierende Berechnungsbasis bestätigt. Bei dieser Methode wird der Monat pauschal mit 30 Tagen angesetzt, unabhängig davon, ob er tatsächlich 28, 30 oder 31 Tage hat. Alle drei Methoden sind jedoch rechtlich zulässig, solange sie einheitlich angewendet werden.

Muss ich beim Eintritt und beim Austritt eines Mitarbeiters dieselbe Berechnungsmethode verwenden?

Ja. Der Arbeitgeber muss die einmal gewählte Methode konsequent und einheitlich anwenden. Eine Abweichung, die dem Arbeitgeber finanziell zugutekommt, ist unzulässig. Dies gebieten der Gleichbehandlungsgrundsatz und die betriebliche Übung. Es empfiehlt sich, die Methode im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu verankern.

Welche Lohnsteuertabelle gilt bei einer Teilmonatsabrechnung?

Bei Teilmonaten (Eintritt, Austritt oder Arbeitszeitänderung im laufenden Monat) ist die Tagestabelle anzuwenden, nicht die Monatstabelle. Die Monatstabelle enthält auf den vollen Monat hochgerechnete Freibeträge, die einem Mitarbeitenden für einen Teilmonat nicht in voller Höhe zustehen. Dies regeln die Lohnsteuer-Richtlinien 2025, R 39b.5.

Wie berechne ich das anteilige Gehalt bei einer Kündigung Mitte des Monats mit der Dreißigstel-Methode?

Das Bruttomonatsgehalt wird durch 30 dividiert und mit der Anzahl der Kalendertage im Arbeitsverhältnis multipliziert. Kündigt eine Mitarbeiterin mit einem Gehalt von 4.200 Euro zum 20. November, ergibt sich: 4.200 ÷ 30 × 20 = 2.800 Euro Bruttogehalt für November. Wichtig: Für die Lohnsteuer wird in diesem Monat die Tagestabelle verwendet.

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber die Berechnungsmethode im Laufe des Arbeitsverhältnisses ändert?

Eine nachträgliche Änderung der Berechnungsmethode ist problematisch, insbesondere wenn sie dem Arbeitnehmer zum Nachteil gereicht. Durch betriebliche Übung, also die mehrfache gleichförmige Anwendung einer Methode, kann ein Anspruch auf Beibehaltung entstehen. Arbeitgeber sollten die Methode von Beginn an vertraglich festlegen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Wie berechne ich das Teilgehalt bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit Mitte des Monats?

Der Monat wird in zwei Teilzeiträume aufgeteilt. Für die ersten Tage gilt das Vollzeitgehalt, für die verbleibenden Tage das Teilzeitgehalt. Beide Teilzeiträume werden mit der einheitlich festgelegten Berechnungsmethode anteilig berechnet und addiert. Da der Monat dadurch mehrere Lohnzahlungszeiträume enthält, ist für die gesamte Abrechnung dieses Monats die Tagestabelle bei der Lohnsteuer anzuwenden.

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