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Urlaubsanspruch bei Krankheit: Alle Regelungen auf einen Blick

Drei Irrtümer kosten Arbeitnehmer Urlaubstage: Urlaub verfällt nicht automatisch bei Krankheit, und ohne Arbeitgeber-Hinweis bleiben Ansprüche jahrelang erhalten. Die 15-Monats-Regel und das BAG-Urteil 2025 schaffen neue Klarheit.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
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Drei Missverständnisse bestimmen den Umgang mit Urlaubsanspruch bei Krankheit: Erstens glauben viele Arbeitnehmer, dass Urlaub automatisch verfällt, sobald sie länger krank sind. Zweitens herrscht die Annahme vor, dass ohne Lohnfortzahlung kein Urlaubsanspruch besteht. Drittens gehen Betroffene davon aus, dass bei einer Kündigung während langer Krankheit der gesamte Resturlaub verloren ist. Alle drei Annahmen sind falsch.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Urlaubsanspruch nach langer Krankheit, während Krankengeld, nach 78 Wochen Aussteuerung oder bei Kündigung sind komplex. Dieser Artikel erklärt präzise, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen: Wann entsteht Urlaubsanspruch trotz Krankheit? Welche Fristen gelten nach sechs Wochen oder 78 Wochen? Was bedeutet die aktuelle Rechtsprechung für Langzeiterkrankte? Und welche Dokumentationspflichten haben Arbeitgeber?

Kurzfazit: Die 7 wichtigsten Punkte zum Urlaubsanspruch bei Krankheit

  • Urlaubsanspruch entsteht auch während Arbeitsunfähigkeit vollständig weiter, unabhängig von Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.
  • Bei Langzeiterkrankung verfällt gesetzlicher Urlaub frühestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also bis zum 31. März des übernächsten Jahres.
  • Das BAG-Urteil vom 15. Juli 2025 bestätigt: Arbeitsverträge können die 15-Monats-Regel aushebeln und Urlaub bei Krankheit unbefristet schützen.
  • Wer im Urlaub erkrankt, erhält die kranken Tage zurück, sofern eine AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag vorliegt und der Arbeitgeber unverzüglich informiert wurde.
  • Nach 78 Wochen Krankheit (Aussteuerung) bleibt der Urlaubsanspruch vollständig erhalten, die Frist betrifft nur das Krankengeld.
  • Arbeitgeber müssen rechtzeitig und schriftlich über offene Urlaubstage, Verfallfristen und Aufforderung zur Urlaubsnahme informieren, sonst verfällt kein Urlaub.
  • Bei Kündigung während Krankheit erfolgt die Urlaubsabgeltung auf Basis des 13-Wochen-Durchschnitts, Ansprüche müssen sofort schriftlich geltend gemacht werden.

Entsteht Urlaubsanspruch trotz Krankheit überhaupt?

Urlaubsanspruch entsteht auch während Arbeitsunfähigkeit vollständig weiter. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stellt krankgeschriebene und arbeitende Beschäftigte bei der Berechnung des Jahresurlaubs gleich. Pro Monat voller Betriebszugehörigkeit baut sich 1/12 des Jahresurlaubs auf, unabhängig davon, ob die Person tatsächlich arbeitet oder krankheitsbedingt fehlt.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und vertraglichem Mehrurlaub?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Arbeitstage pro Jahr, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage. Dieser Anspruch entsteht bei Krankheit ohne Einschränkungen. Arbeitsverträge oder Tarifverträge gewähren häufig mehr Urlaubstage als das gesetzliche Minimum. Für diesen vertraglichen Mehrurlaub können abweichende Regelungen gelten, etwa kürzere Verfallfristen oder strengere Voraussetzungen für die Übertragung ins Folgejahr.

Das bedeutet konkret: Wer vertraglich 30 Urlaubstage pro Jahr hat, aber nur Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub, kann bei langer Krankheit die zehn zusätzlichen Tage unter Umständen früher verlieren als die 20 gesetzlichen Tage. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt jedoch geschützt.

Urlaub bei Krankheit während des Urlaubs: Bekomme ich Urlaubstage zurück?

Wer während des Urlaubs erkrankt, verliert für diese Zeit keine Urlaubstage. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Die kranken Tage werden nicht als Urlaub gewertet.

Konkrete Schritte bei Krankheit im Urlaub: Erstens muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Erkrankung informiert werden. Zweitens ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) erforderlich, und zwar ab dem ersten Krankheitstag, nicht erst ab dem vierten Tag wie sonst üblich. Drittens können die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sie werden dem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben.

Was gilt bei Krankheit im Auslandsurlaub?

Bei Erkrankung im Ausland gelten zusätzliche Nachweispflichten. Die AU-Bescheinigung muss so schnell wie möglich dem Arbeitgeber zugehen, etwa per E-Mail oder SMS. Parallel ist die Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und den Aufenthaltsort zu informieren. Nur bei rechtzeitiger Information besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch während des Auslandsaufenthalts.

Resturlaub bei Krankheit: Übertragung, Verfall und die 15-Monate-Regel

Urlaub muss grundsätzlich im Kalenderjahr genommen werden, in dem er entsteht. Nicht genommener Urlaub verfällt am 31. Dezember, wenn keine besonderen Gründe für eine Übertragung vorliegen. Als Übertragungsgründe gelten dringende betriebliche oder persönliche Interessen sowie Arbeitsunfähigkeit. In diesen Fällen verschiebt sich der Verfall auf den 31. März des Folgejahres.

Wann verfällt Urlaub bei Langzeiterkrankung?

Bei Langzeiterkrankung gilt eine Sonderregelung: Urlaubsansprüche können bis zu 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres bestehen bleiben. Diese Frist beginnt nach dem 31. Dezember des Jahres, in dem der Urlaub entstanden ist, und endet am 31. März des übernächsten Jahres.

Ein Beispiel verdeutlicht die Fristlogik: Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2024 verfällt bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens am 31. März 2026, also 15 Monate nach dem 31. Dezember 2024. Voraussetzung ist, dass die Person vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2026 durchgehend arbeitsunfähig war. Unterbrechungen durch Arbeitsfähigkeit können den Verfall beschleunigen.

Diese Regelung betrifft nur Urlaub, der während der Krankheit entstanden ist. Wenn jemand im März erstmals krank wird und der Jahresurlaub bereits zu Jahresbeginn vollständig entstanden war, verfällt dieser Urlaub nur dann nach 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist. Ist die Person aber ab Januar dauerhaft krank, entsteht der Urlaub erst während der Krankheit und verfällt nach 15 Monaten auch ohne Hinweis.

Urlaubsanspruch nach langer Krankheit: Was sagt die aktuelle Rechtsprechung (BAG 2025)?

Das Bundesarbeitsgericht stellte am 15. Juli 2025 klar (Aktenzeichen 9 AZR 198/24): Arbeitsverträge können den gesetzlichen Mindesturlaub besser schützen als das Gesetz. Wenn ein Vertrag explizit regelt, dass gesetzlicher Urlaub bei Langzeiterkrankung nicht nach 15 Monaten verfällt, bleibt dieser Anspruch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen.

Im verhandelten Fall hatte der Arbeitsvertrag festgelegt, dass bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit über den Übertragungszeitraum hinaus der gesetzliche Urlaubsanspruch fortbesteht. Das BAG bewertete diese Klausel als wirksame Abweichung zugunsten des Arbeitnehmers. Anders als bei gesetzlichen Mindeststandards, die nicht unterschritten werden dürfen, erlaubt das Recht ausdrücklich günstigere vertragliche Vereinbarungen.

Was bedeutet die BAG-Rechtsprechung für meinen Arbeitsvertrag?

Diese Rechtsprechung bedeutet: Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge prüfen. Existieren Klauseln wie "Der gesetzliche Urlaub verfällt bei Krankheit nicht" oder "Urlaubsansprüche bleiben bei Arbeitsunfähigkeit unbefristet erhalten", greift die 15-Monats-Regel nicht. Arbeitgeber, die solche Regelungen getroffen haben, müssen den gesamten während der Krankheit entstandenen Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vorhalten.

Tarifverträge können ähnliche Regelungen enthalten. Entscheidend ist der konkrete Wortlaut. Pauschale Formulierungen wie "Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen" bieten keinen erweiterten Schutz. Nur explizite Vereinbarungen zum Nicht-Verfall bei Krankheit schaffen Rechtsklarheit.

Urlaubsanspruch krankheit über 6 wochen: Was gilt ab Krankengeld?

Nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Der Wechsel von Entgeltfortzahlung zu Krankengeld hat keine Auswirkung auf den Urlaubsanspruch.

Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung sind rechtlich getrennte Ansprüche. Der Jahresurlaub entsteht unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse gezahlt wird. Auch während des Krankengeldbezugs baut sich der Urlaubsanspruch Monat für Monat weiter auf.

Kann ich Urlaub nehmen, wenn ich Krankengeld beziehe?

Urlaub nehmen kann nur, wer arbeitsfähig ist. Während des Krankengeldbezugs ist faktisch keine Urlaubsnahme möglich, weil die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht. Erst nach Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit können die während der Krankengeldphase aufgebauten Urlaubsansprüche geltend gemacht werden. Die Urlaubstage bleiben erhalten und verfallen erst nach den beschriebenen Fristen.

Urlaubsanspruch nach 78 Wochen Krankheit: Was bedeutet "Aussteuerung" für Urlaub?

Die 78-Wochen-Frist beschreibt die maximale Bezugsdauer von Krankengeld innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung. Nach 78 Wochen endet der Krankengeldbezug (Aussteuerung). Die betroffene Person muss dann andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente beantragen.

Die Aussteuerung ändert nichts am Urlaubsanspruch. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter, solange keine Kündigung erfolgt. Der Urlaubsanspruch als Teil des Arbeitsverhältnisses bleibt davon unberührt. Die während der gesamten Krankheitsdauer entstandenen Urlaubstage können nach Wiederaufnahme der Arbeit genommen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

Was sollten Arbeitnehmer nach 78 Wochen Krankheit tun?

Arbeitnehmer sollten nach 78 Wochen Krankheit ihre Urlaubsstände dokumentieren. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Informationen bereitzustellen. Liegt ein Arbeitsvertrag mit günstigen Verfallregelungen vor, bleiben alle Urlaubstage erhalten. Andernfalls gilt die 15-Monats-Regel für den gesetzlichen Mindesturlaub. Vertragliche Klauseln zum Urlaubsverfall sollten auf Wirksamkeit geprüft werden. Bei Unklarheiten ist rechtlicher Rat sinnvoll.

Urlaubsanspruch krankheit ohne lohnfortzahlung: Was gilt in den ersten 4 Wochen?

Neue Arbeitnehmer haben in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Wartezeit soll Arbeitgeber vor sofortigen Lohnfortzahlungskosten schützen, wenn jemand direkt nach Einstellung erkrankt.

Der fehlende Anspruch auf Entgeltfortzahlung bedeutet nicht, dass kein Urlaubsanspruch entsteht. Urlaub baut sich ab dem ersten Tag der Beschäftigung anteilig auf, unabhängig von der Wartezeit für die Lohnfortzahlung. Wer in den ersten vier Wochen krank wird, erwirbt trotzdem für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs.

Wer zahlt in den ersten 4 Wochen bei Krankheit?

Ohne Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse in dieser Zeit kein Krankengeld, weil die Voraussetzungen dafür fehlen. Betroffene müssen andere Leistungen wie Arbeitslosengeld (falls noch Anspruch aus früherer Beschäftigung besteht) oder Krankengeld aus vorheriger Versicherungszeit prüfen. Der Urlaubsanspruch selbst bleibt davon unberührt und kann später wahrgenommen werden.

Urlaubsanspruch probezeit krankheit: Wie viel Urlaub entsteht – und was bei Kündigung?

In der Probezeit baut sich der Urlaubsanspruch anteilig auf. Pro vollständigem Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs. Bei 24 Urlaubstagen pro Jahr (Sechs-Tage-Woche) entspricht das zwei Tagen pro Monat. Krankheit in der Probezeit ändert nichts an diesem Aufbau.

Endet das Arbeitsverhältnis während oder nach der Probezeit durch Kündigung, besteht Anspruch auf Abgeltung der bis dahin entstandenen Urlaubstage. Diese Regelung gilt auch, wenn die Kündigung während einer Krankheitsphase ausgesprochen wird.

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung in der Probezeit berechnet?

Ein Beispiel: Jemand beginnt am 1. Februar und wird am 30. April während Krankheit gekündigt. Bei 20 Urlaubstagen Jahresanspruch (Fünf-Tage-Woche) entstehen pro Monat 1,67 Tage. Nach drei vollen Monaten (Februar, März, April) beträgt der Anspruch fünf Urlaubstage. Diese müssen entweder vor Vertragsende genommen oder finanziell abgegolten werden.

Die Probezeit verlängert sich nicht automatisch wegen Krankheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Verlängerung vereinbaren, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der während der Probezeit entstandene Urlaubsanspruch bleibt in jedem Fall erhalten.

Urlaubsanspruch krankheit kündigung: Urlaub nehmen oder auszahlen lassen?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung während Krankheit müssen nicht genommene Urlaubstage abgegolten werden, wenn sie nicht mehr genommen werden können. Die Urlaubsabgeltung ist immer nachrangig gegenüber der tatsächlichen Urlaubsnahme. Nur wenn die verbleibende Arbeitszeit zu kurz ist oder der Arbeitgeber den Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert, muss ausgezahlt werden.

Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu zählt das Bruttogehalt dieser Zeit geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage. War die Person in dieser Zeit krankgeschrieben, gibt es zwei Berechnungsansätze: Einige Gerichte stellen auf den Verdienst vor Beginn der Krankheit ab, andere auf das Einkommen, das ohne Krankheit erzielt worden wäre.

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung der Urlaubsabgeltung?

Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussklauseln, nach denen alle Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen (oft drei Monate) schriftlich geltend gemacht werden müssen. Diese Klauseln gelten auch für Urlaubsabgeltung. Nach einer Kündigung sollte der Anspruch auf Resturlaub daher sofort schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden, um Verfallfristen zu wahren.

Situation Was passiert mit Urlaub? Frist / To-do
Krankheit im Urlaub Krankheitstage werden nicht als Urlaub gewertet AU-Bescheinigung ab Tag 1, Arbeitgeber und Krankenkasse informieren
Kündigung in Probezeit während Krankheit Anteiliger Urlaubsanspruch bleibt erhalten, Abgeltung bei Vertragsende Urlaubsstände prüfen, schriftlich Abgeltung fordern
Langzeiterkrankung über 6 Wochen Urlaubsanspruch entsteht weiter, auch während Krankengeld Dokumentation der Urlaubsstände, Fristen im Blick behalten
Aussteuerung nach 78 Wochen Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten Vertragsprüfung, 15-Monats-Regel beachten
Kündigung während langer Krankheit Resturlaub ist abzugelten Schriftliche Geltendmachung innerhalb Ausschlussfrist

Arbeitgeber-Perspektive: Hinweispflichten, Dokumentation, typische Fehler

Arbeitgeber haben eine aktive Informationspflicht gegenüber Beschäftigten bezüglich offener Urlaubstage und drohendem Verfall. Ohne rechtzeitigen, klaren Hinweis verfällt Urlaub nicht, selbst wenn die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen verstrichen sind. Diese Rechtsprechung stärkt Arbeitnehmer erheblich.

Was muss der Arbeitgeber-Hinweis enthalten und wann muss er erfolgen?

Der Hinweis muss drei Elemente enthalten: Erstens die Information über die Anzahl der offenen Urlaubstage. Zweitens die Aufforderung, den Urlaub zu nehmen. Drittens den Hinweis auf den drohenden Verfall am 31. Dezember oder 31. März. Der Hinweis sollte schriftlich erfolgen und so rechtzeitig, dass die Urlaubsnahme realistisch möglich ist. Im Idealfall erfolgt der Hinweis im November für den Jahresendverfall oder im Januar für den Verfall zum 31. März.

Bei Langzeiterkrankung muss der Arbeitgeber die 15-Monats-Frist im Blick behalten und auch hierfür rechtzeitig hinweisen. Erfolgt kein Hinweis, können Urlaubsansprüche über Jahre bestehen bleiben und summieren sich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind dann erhebliche Abgeltungssummen fällig.

Checkliste für Arbeitgeber

Jährlich zu erledigen:

  1. Urlaubsstände aller Mitarbeiter zum 31. Oktober prüfen
  2. Schriftliche Hinweise an alle mit Resturlaub versenden (November)
  3. Nachweis der Zustellung sichern (Unterschrift oder E-Mail-Empfangsbestätigung)
  4. Urlaubsstände zum 31. Dezember dokumentieren
  5. Im Januar erneut hinweisen auf Verfall zum 31. März (bei übertragenen Urlaubstagen)
  6. Bei Langzeiterkrankten 15-Monats-Frist berechnen und dokumentieren
  7. Vor Kündigung Urlaubsstände klären und schriftlich festhalten

Bei Vertragsbeendigung zusätzlich:

  1. Finale Urlaubsabrechnung erstellen
  2. Noch mögliche Urlaubsnahme während Kündigungsfrist klären
  3. Urlaubsabgeltung berechnen (13-Wochen-Durchschnitt)
  4. Zahlung mit Endabrechnung vornehmen
  5. Dokumentation für eventuelle spätere Nachfragen aufbewahren

Fazit: Diese Fehler sollten Arbeitgeber vermeiden

Fehler Nummer eins: Arbeitgeber gehen davon aus, dass Urlaub automatisch verfällt, und informieren nicht aktiv. Ohne Hinweis verfällt nichts. Fehler Nummer zwei: Der Hinweis erfolgt zu spät, sodass keine realistische Urlaubsnahme mehr möglich ist. Ein Hinweis am 28. Dezember für Verfall zum 31. Dezember ist wirkungslos. Fehler Nummer drei: Bei Langzeiterkrankten wird die 15-Monats-Frist nicht beachtet. Arbeitgeber nehmen an, dass der Urlaub nach einem Jahr verfällt, und rechnen falsch ab.

Eine saubere Dokumentation schützt vor Nachforderungen. Arbeitgeber sollten alle Hinweise, Reaktionen der Beschäftigten und Urlaubsnahmen schriftlich festhalten. Bei Rechtsstreitigkeiten muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Hinweispflicht erfüllt wurde. Ohne Nachweis gehen Gerichte zugunsten des Arbeitnehmers davon aus, dass kein Hinweis erfolgte.

FAQ

Reicht eine AU-Bescheinigung aus, um Urlaubstage zurückzubekommen, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja, wenn die AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorliegt und Sie den Arbeitgeber unverzüglich informiert haben. Die Bescheinigung muss die konkrete Arbeitsunfähigkeit bestätigen, nicht nur ein allgemeines Unwohlsein. Bei Krankheit im Ausland gilt: Die AU-Bescheinigung muss zusätzlich bei der Krankenkasse eingereicht werden, und der Arbeitgeber muss über den Aufenthaltsort informiert sein. Ohne rechtzeitige Meldung kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfallen.

Ist mein Arbeitsvertrag wirksam, wenn darin steht, dass Urlaub trotz Krankheit nicht verfällt?

Ja, solche Klauseln sind wirksam und für Arbeitnehmer günstiger als das Gesetz. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 15. Juli 2025, dass Arbeitsverträge die 15-Monats-Frist aushebeln können, wenn sie den gesetzlichen Urlaub explizit bei Langzeiterkrankung schützen. Formulierungen wie "Der gesetzliche Urlaub verfällt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht" führen dazu, dass Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten bleiben. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf solche Klauseln.

Kann ich Urlaub nehmen, wenn ich Krankengeld von der Krankenkasse bekomme?

Nein, während des Krankengeldbezugs ist keine Urlaubsnahme möglich, weil Urlaub Arbeitsfähigkeit voraussetzt. Wenn Sie Krankengeld erhalten, sind Sie per Definition arbeitsunfähig. Der Urlaubsanspruch entsteht aber während dieser Zeit vollständig weiter. Nach Ihrer Genesung und Rückkehr zur Arbeit können Sie den während der Krankengeldphase aufgebauten Urlaub beantragen. Die Urlaubstage verfallen erst nach den regulären Fristen.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn das Krankengeld nach 78 Wochen ausläuft?

Der Urlaubsanspruch bleibt vollständig erhalten, auch nach der Aussteuerung. Die 78-Wochen-Frist betrifft nur die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse, nicht den Urlaubsanspruch aus dem fortbestehenden Arbeitsverhältnis. Solange keine Kündigung erfolgt, können Sie die während der gesamten Krankheitszeit entstandenen Urlaubstage nach Ihrer Genesung nehmen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen diese Tage abgegolten werden. Dokumentieren Sie Ihre Urlaubsstände nach 78 Wochen schriftlich beim Arbeitgeber.

Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch in der Probezeit, wenn ich krank bin?

Pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht 1/12 des Jahresurlaubs, unabhängig von Krankheit. Beispiel bei 20 Tagen Jahresurlaub: Nach drei Monaten Probezeit (davon zwei Monate krank) stehen Ihnen 5 Urlaubstage zu (3 Monate × 1,67 Tage). Werden Sie während der Probezeit gekündigt, bleibt dieser anteilige Anspruch erhalten. Der Arbeitgeber muss diese Tage entweder vor Vertragsende gewähren oder finanziell abgelten. Krankheit unterbricht den Aufbau des Urlaubsanspruchs nicht.

Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet, wenn ich während der Krankheit gekündigt wurde?

Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten 13 Wochen vor Vertragsende. War diese Zeit von Krankheit geprägt, gibt es zwei Ansätze: Einige Gerichte nehmen den Verdienst vor Krankheitsbeginn, andere das hypothetische Einkommen ohne Krankheit. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 Euro brutto (Fünf-Tage-Woche) ergibt sich bei 13 Wochen Vollarbeit ein Tagessatz von etwa 138 Euro. Bei 10 offenen Urlaubstagen entspricht das 1.380 Euro brutto Urlaubsabgeltung. Fordern Sie die Abgeltung sofort schriftlich, um Ausschlussfristen zu wahren.

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