Alle Beiträge
Timer-Symbol
Arbeitsrecht

Wenn die Lohnabrechnung im Schichtbetrieb zum Kostenfaktor wird

Schichtzulage und Schichtzuschlag klingen ähnlich, werden in der Lohnabrechnung aber völlig unterschiedlich behandelt. Wer beide Begriffe verwechselt, riskiert rückwirkende Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

Tanja Hartmann
Content Marketing Managerin
Schichtzulagen korrekt abrechnen: Shift-Taste als Symbol für Schichtarbeit und rechtssichere Zulagenberechnung im Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
Beitrag mit Kollegen teilen
E-Mail-Symbol
Linkedin-Symbol

Stellen Sie sich vor: Ihr Lohnbuchhalter bucht seit zwei Jahren eine monatliche Pauschale für Wechselschicht als steuerfreien Nachtzuschlag. Die Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung stellt genau das fest. Ergebnis: Sozialversicherungsnachzahlungen für 24 Monate rückwirkend, zuzüglich Zinsen nach § 233a AO.

Das ist keine Ausnahme. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen führen in Unternehmen regelmäßig zu hohen Nachzahlungen, oft ausgelöst durch Formfehler oder lückenhafte Dokumentation. Besonders fehleranfällig: die steuerliche Abgrenzung zwischen Schichtzulage und Schichtzuschlag.

Der teuerste Irrtum in der Entgeltabrechnung

Rund 15 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten regelmäßig in Schichtsystemen. In Branchen wie dem ambulanten Pflegebereich, dem technischen Gebäudebetrieb oder IT-Managed-Services-Unternehmen mit 24/7-Support liegt der Anteil deutlich höher. Für all diese Beschäftigten entstehen in der Entgeltabrechnung zwei unterschiedliche Positionen, die in der Praxis häufig verwechselt werden.

Die Schichtzulage wird als Ausgleich dafür gezahlt, dass Mitarbeitende überhaupt in einem Wechselschichtsystem arbeiten. Sie ist vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Schichtzuschlag hingegen wird für konkret geleistete Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsstunden gezahlt und kann bis zu gesetzlich definierten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sein.

Genau diese Unterscheidung ist der häufigste Fehler in der betrieblichen Lohnabrechnung. Wer eine pauschale Monatszulage fälschlicherweise als steuerfreien Nachtzuschlag ausweist, produziert systematisch fehlerhafte Abrechnungen, die bei einer Prüfung auf Jahre zurückwirken. Nach § 195 BGB haben Arbeitnehmer drei Jahre Zeit, unterbliebene oder fehlerhafte Zulagen rückwirkend einzufordern.

Versteckte Kosten manueller Zulagenabrechnung

Neben dem steuerlichen Risiko kommen administrative Mehrkosten hinzu. Ein Lohnbuchhalter, der bei 30 Schichtarbeitern monatlich Nachtschichtstunden manuell auswertet, Tarifzuschläge nachschlägt und Schichtzulagen gegen Zuschläge abgrenzt, bindet pro Monat mehrere Stunden für einen Prozess, der fehleranfällig und im Prüfungsfall kaum nachvollziehbar ist.

Kommt eine Erkrankung hinzu, wird die Sache noch komplexer: Laut Bundesarbeitsgericht (Az.: 10 AZR 152/09) besteht ein Anspruch auf Schichtzulage grundsätzlich auch während Urlaub und Krankheit bis zu sechs Wochen. Wer das nicht korrekt in die Entgeltfortzahlung einbezieht, zahlt zu wenig und riskiert Nachforderungen.

Schichtzulage und Schichtzuschlag: Was Sie kennen müssen

Was regelt das Gesetz?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzulagen gibt es nicht. Der einzige gesetzlich verankerte Zuschlagsanspruch ergibt sich aus § 6 Abs. 5 ArbZG: Arbeitgeber müssen Nachtarbeitnehmern entweder bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag zum Bruttoarbeitsentgelt gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Regelungen bestehen. Für alle anderen Schichtformen, also Früh-, Spät- oder Wochenendschichten, entscheiden Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Die steuerliche Behandlung richtet sich nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG). Steuerfrei sind Zuschläge für tatsächlich geleistete Stunden in folgenden Zeiträumen:

  • Nachtarbeit (20:00 bis 6:00 Uhr): bis zu 25 Prozent des Grundlohns
  • Sonntagsarbeit: bis zu 50 Prozent des Grundlohns
  • Arbeit an Feiertagen: bis zu 125 Prozent (an besonderen Feiertagen wie Weihnachten bis 150 Prozent)

Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Zuschläge, die unmittelbar für tatsächlich geleistete Stunden in den begünstigten Zeiträumen gezahlt werden. Eine pauschale Monatszulage, die unabhängig von konkreten Nacht- oder Sonntagsstunden ausgezahlt wird, ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.06.2017 nicht begünstigt und damit vollständig steuerpflichtig.

Wo entstehen im Alltag Fehler?

Die Verwechslung beginnt oft bei der Lohnart-Einrichtung in der Abrechnungssoftware. Typische Konstellationen:

Situation 1: Der Betrieb zahlt 40 Euro monatliche Schichtzulage für permanente Schichtarbeit nach TVöD und bucht diese irrtümlich unter einer steuerfreien Zuschlagslohnart.

Situation 2: Das Unternehmen zahlt einen einheitlichen Stundenzuschlag für alle Schichten und differenziert nicht zwischen dem steuerpflichtigen Spätschichtzuschlag und dem steuerfreien Nachtzuschlag.

Situation 3: Bei Wechselschichtarbeit erfasst das Unternehmen keine taggenauen Arbeitszeiten je Schicht und kann im Prüfungsfall nicht belegen, wie viele tatsächliche Nachtstunden je Mitarbeitenden abgerechnet wurden.

Was passiert bei Fehlern?

Fehlerhafte Lohnabrechnung ist rechtlich nicht strafbar, solange sie unbeabsichtigt entsteht. Die wirtschaftlichen Konsequenzen sind trotzdem erheblich. Bei zu wenig abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen können Prüfer der Deutschen Rentenversicherung bis zu vier Jahre rückwirkend prüfen. Nachzahlungen plus Zinsen entstehen auch dann, wenn niemand böse Absicht hatte. Zudem hat der Arbeitgeber nach § 42d EStG für das korrekte Einbehalten und Abführen der Lohnsteuer einzustehen.

Schichtzulagen im Unternehmensalltag systematisch abrechnen

Drei Alltagssituationen, drei Fehlerquellen

IT-Dienstleister mit 24/7-Supportbetrieb

Ein IT-Systemhaus betreibt einen Helpdesk mit zehn Mitarbeitenden im Schichtbetrieb. Frühschicht, Spätschicht, Nachtbereitschaft. Monatlich entstehen unterschiedliche Nacht- und Wochenendstunden je Person.

Ohne digitales System: Der Lohnbuchhalter berechnet am Monatsende auf Basis von Stundennachweisen aus Excel, wie viele Nachtstunden jede Person gearbeitet hat. Die Auswertung dauert zwei bis drei Stunden. Fehler entstehen, wenn Übergabezeiten falsch zugeordnet oder Pausenzeiten nicht korrekt abgezogen werden. Die Dokumentation ist im Prüfungsfall kaum nachvollziehbar.

Mit digitalem System: Die Zeiterfassung erfolgt mit automatischer Schichtzuordnung. Das System erkennt Nachtarbeitszeiten nach ArbZG (23:00 bis 6:00 Uhr), berechnet den steuerfreien Anteil automatisch und exportiert die Daten direkt für die Lohnabrechnung. Der Lohnbuchhalter prüft nur noch Ausnahmen.

Ergebnis: Die Abrechnungszeit sinkt spürbar, die Dokumentation ist lückenlos, und Prüfer erhalten auf Knopfdruck eine Stundenübersicht nach Schichtart.

Ambulanter Pflegedienst

Ein ambulanter Pflegedienst beschäftigt 25 Pflegekräfte in einem Drei-Schicht-Modell. Nach TVöD gilt: Wer ständig Wechselschichtarbeit leistet, erhält eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich, wer nicht ständig in Wechselschicht arbeitet, erhält 0,63 Euro pro Stunde.

Ohne digitales System: Die Pflegedienstleitung prüft jeden Monat manuell, ob alle Mitarbeitenden die Voraussetzungen für permanente Wechselschicht erfüllen. Bei Krankheit oder Urlaubsvertretung ändert sich die Einstufung. Die Kontrolle kostet regelmäßig Stunden und liefert trotzdem keine Sicherheit für den Prüfungsfall.

Mit digitalem System: Die Lösung dokumentiert kontinuierlich, welche Schichten je Mitarbeitenden absolviert wurden. Die Prüfung auf den Anspruch zur Wechselschichtzulage erfolgt automatisch auf Basis der Schichthistorie. Veränderungen bei Krankheit werden korrekt berücksichtigt und fließen in die Entgeltfortzahlung ein.

Ergebnis: Keine manuelle Prüfung mehr, keine falsch ausgezahlten Zulagen, korrekte Entgeltfortzahlung auch bei längerer Erkrankung.

Technischer Gebäudebetrieb

Ein Facility-Management-Unternehmen mit 40 Mitarbeitenden betreibt Objekte rund um die Uhr. Sonntags- und Feiertagsdienste entstehen unregelmäßig und kurzfristig.

Ohne digitales System: Kurzfristig angesetzte Sonntagsdienste werden im Nachgang erfasst. Wer welchen Feiertag in welchem Bundesland gearbeitet hat, muss händisch nachgepflegt werden. Bundeslandspezifische Feiertage, etwa Fronleichnam in Bayern, aber nicht in Hamburg, werden dabei regelmäßig übersehen. Der korrekte steuerfreie Feiertagszuschlag wird dadurch systematisch falsch berechnet.

Mit digitalem System: Feiertage werden nach Bundesland automatisch berücksichtigt. Der korrekte Zuschlagssatz wird je Stunde automatisch berechnet und lückenlos dokumentiert.

Ergebnis: Keine Feiertagsverwechslungen, keine rückwirkenden Korrekturen, Steuerfreiheit auf Knopfdruck nachweisbar.

Schritt-für-Schritt zur rechtssicheren Schichtzulagenabrechnung

Schritt 1: Lohnarten sauber trennen

Definieren Sie in Ihrer Abrechnungssoftware separate Lohnarten für steuerpflichtige Schichtzulagen (z. B. monatliche Wechselschichtzulage von 105 Euro nach TVöD) und steuerfreie Schichtzuschläge (z. B. Nachtzuschlag 25 Prozent). Die Vermischung beider Lohnarten ist die häufigste Fehlerquelle.

Schritt 2: Schichtzeiten systemisch erfassen

Nutzen Sie eine Zeiterfassungslösung, die Schichtzeiten mit Beginn, Ende und Pausen dokumentiert und automatisch auswertet. Nur so lässt sich im Prüfungsfall nachweisen, wie viele tatsächliche Nacht- und Sonntagsstunden je Mitarbeitenden entstanden sind. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt seit dem BAG-Beschluss von 2022 grundsätzlich für alle Betriebe.

Schritt 3: Tarifliche Regelungen hinterlegen

Wenn Ihr Unternehmen tarifgebunden ist, hinterlegen Sie die konkreten Zuschlagssätze und Anspruchsvoraussetzungen im System. Tarifverträge können erheblich abweichen: Der TVöD kennt andere Sätze als der IG-Metall-Tarifvertrag oder branchenspezifische Haustarifverträge.

Schritt 4: Entgeltfortzahlung korrekt berechnen

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz müssen regelmäßig gezahlte Schichtzulagen bei Krankheit und Urlaub in die 13-Wochen-Regel einfließen. Ein Produktionsmitarbeiter mit 2.400 Euro Grundlohn und monatlich 320 Euro Schichtzulagen erhält im Krankheitsfall 2.720 Euro Entgeltfortzahlung, nicht nur den Grundlohn. Wer hier nur den Grundlohn weiterzahlt, zahlt systematisch zu wenig.

Schritt 5: Dokumentation aufbauen

Betriebsprüfer verlangen eine lückenlose Darstellung der geleisteten Schichtzeiten je Mitarbeitenden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Zeiterfassung diese Auswertung exportierbar bereitstellt und die Aufzeichnungen mindestens vier Jahre aufbewahrt werden.

Schichtzulage im Krankheitsfall: Die 13-Wochen-Regel richtig anwenden

Ein Bereich, der in der Praxis besonders häufig zu Fehlern führt, ist die Entgeltfortzahlung bei Erkrankung. Nach § 4 EFZG gilt der Referenzzeitraum von 13 Wochen vor Erkrankungsbeginn als Berechnungsgrundlage. Wer in dieser Zeit regelmäßig Schichtzulagen erhalten hat, behält seinen Anspruch auf diese Bestandteile auch im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Schichtarbeiter mit 2.800 Euro Grundlohn und durchschnittlich 350 Euro monatlichen Schichtzulagen hat in den letzten 13 Wochen vor seiner Erkrankung folgende wöchentliche Entgeltbestandteile erhalten: 700 Euro Grundlohn plus 87 Euro Schichtzulagen. Die Entgeltfortzahlung berechnet sich auf Basis dieses Durchschnitts. Zahlt der Arbeitgeber nur den Grundlohn, entsteht eine monatliche Unterzahlung von 350 Euro. Bei sechs Wochen Krankheit summiert sich das auf rund 540 Euro Nachforderung, zuzüglich möglicher Zinsen.

Entscheidend ist dabei die Regelmäßigkeit der Zulagen: Einmalige Sonderzahlungen fließen nicht ein, regelmäßig geleistete Wechselschichtzulagen hingegen schon. Diese Abgrenzung ist ohne eine lückenlose Schichthistorie für den gesamten Referenzzeitraum kaum sicher zu treffen.

Checkliste: Ist Ihre Schichtzulagenabrechnung zukunftssicher?

Basis (muss erfüllt sein)

  • Schichtzulage und Schichtzuschlag sind als separate Lohnarten geführt
  • Nachtarbeitszeiten werden taggenau erfasst und dokumentiert
  • Zuschlagssätze aus Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sind im System hinterlegt
  • Entgeltfortzahlung berücksichtigt regelmäßige Zulagen nach der 13-Wochen-Regel

Erweitert (sollte erfüllt sein)

  • Feiertage werden nach Bundesland automatisch berücksichtigt
  • Schichthistorie je Mitarbeitenden ist für mindestens vier Jahre abrufbar
  • Anspruch auf Wechselschichtzulage wird automatisch gegen tatsächliche Schichtdaten geprüft

Optimal (Wettbewerbsvorteil)

  • Export der Schichtdaten direkt in die Lohnbuchhaltung (z. B. DATEV-Schnittstelle)
  • Automatische Vorwarnfunktion bei Überschreitung der Höchstarbeitszeiten nach ArbZG
  • Transparente Darstellung der Zulagenbestandteile für Mitarbeitende

Was Betriebsprüfer bei Schichtzulagen kontrollieren

Prüfer der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzbehörden fokussieren sich bei Schichtarbeit auf drei Kernfragen.

Erstens: Wurden steuerfreie Zuschläge korrekt abgegrenzt? Prüfer verlangen den Nachweis, dass Nachtzuschläge tatsächlich für geleistete Stunden im begünstigten Zeitfenster (20:00 bis 6:00 Uhr nach § 3b EStG) gezahlt wurden und nicht pauschal für alle Schichten. Fehlt die stundengenaue Dokumentation, wird die Steuerfreiheit aberkannt.

Zweitens: Wurden Wechselschichtzulagen korrekt eingestuft? Wer 105 Euro monatliche Wechselschichtzulage zahlt, muss nachweisen, dass die betreffenden Mitarbeitenden tatsächlich in allen betriebsüblichen Schichten eingesetzt waren. Wer das nicht belegen kann, zahlt möglicherweise eine Zulage ohne Rechtsgrundlage oder verweigert sie zu Unrecht.

Drittens: Wurde die Entgeltfortzahlung bei Krankheit korrekt berechnet? Hier entstehen laut Prüfungspraxis regelmäßig Beanstandungen, weil variable Zulagenbestandteile nicht korrekt in die 13-Wochen-Berechnung eingeflossen sind. Der häufigste Fehler: Arbeitgeber zahlen im Krankheitsfall nur den Grundlohn weiter.

Besonders kritisch: Auch wenn die Lohnabrechnung an einen externen Steuerberater ausgelagert ist, bleibt die Verantwortung für korrekte und vollständige Zeitdaten beim Unternehmen selbst. Prüfer beanstanden häufig nicht die Abrechnung als solche, sondern die fehlende oder lückenhafte Datengrundlage, die dem Steuerberater übermittelt wurde. Fehlt die entsprechende Dokumentation, hilft die beste Absicht nichts. Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht nachgewiesen.

Wie ZEP die Schichtzulagenabrechnung absichert

ZEP erfasst Arbeitszeiten inklusive Schichtbeginn, Schichtende und Pausenzeiten. Im Zusatzmodul für Abwesenheiten und Überstunden lassen sich Zuschlagszeiträume nach Nachtarbeitszeiten, Sonn- und Feiertagen hinterlegen. Das System berechnet die steuerlich relevanten Stunden automatisch und stellt sie exportbereit für DATEV oder Lexware zur Verfügung.

Arbeitgeber, die ZEP nutzen, haben jederzeit eine auswertbare Schichthistorie pro Mitarbeitenden. Betriebsprüfer erhalten auf Abruf genau die Daten, die sie verlangen, ohne dass die Personalabteilung stundenlang in Tabellenkalkulationen sucht. Die Dokumentationspflicht aus dem Arbeitszeitgesetz ist gleichzeitig erfüllt.

Die DATEV-Schnittstelle macht den Schritt von der Zeiterfassung zur Lohnabrechnung direkt. Manuelle Übertragungsfehler, bei denen Schichtstunden falsch einer Lohnart zugeordnet werden, entfallen. Stattdessen fließen korrekt klassifizierte Stunden automatisch in die Abrechnung ein. Wer zusätzlich das Überstundenmodul einsetzt, hat auch Mehrarbeit, Zuschläge und Freizeitausgleich in einem einzigen System im Blick. Der administrative Aufwand in der Lohnbuchhaltung sinkt messbar, und die Qualität der Datengrundlage steigt.

Fazit: Schichtzulagen werden nicht einfacher, aber beherrschbar

Die korrekte Abrechnung von Schichtzulagen ist keine Frage des guten Willens, sondern des richtigen Systems. Wer Zulage und Zuschlag vermischt, Nachtzeiten nicht dokumentiert oder die 13-Wochen-Regel bei Entgeltfortzahlung ignoriert, produziert Fehler, die erst Jahre später auffallen.

Beginnen Sie damit, Ihre Lohnarten sauber zu trennen. Prüfen Sie, ob Ihre Zeiterfassung Schichtstunden taggenau dokumentiert. Und stellen Sie sicher, dass Ihre Lohnbuchhaltung die richtigen Daten bekommt, ohne manuelle Nacharbeit dazwischen.

Testen Sie ZEP kostenfrei und sehen Sie, wie sich Schichtzulagen, Nachtarbeitszeiten und die Anbindung an DATEV in einem System abbilden lassen.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Schichtzulage und Schichtzuschlag?

Die Schichtzulage ist eine pauschale Vergütung für die Teilnahme an einem Wechselschichtsystem und ist immer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Schichtzuschlag wird für tatsächlich geleistete Stunden in begünstigten Zeiträumen gezahlt (Nacht, Sonntag, Feiertag) und kann nach § 3b EStG bis zu definierten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Wer beide Begriffe verwechselt, produziert systematisch fehlerhafte Lohnabrechnungen.

Wie berechne ich Schichtzulagen korrekt?

Die Berechnung hängt von der jeweiligen Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Als Basis gilt immer der Bruttostundenlohn. Steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit werden auf den tatsächlich geleisteten Nachtstunden multipliziert mit dem vereinbarten Prozentsatz (maximal 25 Prozent steuerfrei) berechnet. Steuerfreiheit gilt dabei nur für Stunden, die nachweislich in den begünstigten Zeiträumen geleistet wurden.

Sind Schichtzulagen steuerfrei?

Nein, klassische Schichtzulagen sind vollständig steuerpflichtig. Steuerfrei können nur Schichtzuschläge sein, also Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht- (bis 25 Prozent), Sonntags- (bis 50 Prozent) oder Feiertagsarbeit (bis 125 Prozent). Voraussetzung ist, dass der Zuschlag unmittelbar für die konkrete Arbeitszeit in diesen Zeiträumen gezahlt wird und nicht als Pauschale unabhängig von den tatsächlichen Einsatzzeiten.

Muss ich Schichtzulagen auch bei Krankheit weiterzahlen?

Grundsätzlich ja, wenn die Zulagen regelmäßig gezahlt werden. Das Bundesarbeitsgericht (Az.: 10 AZR 152/09) hat entschieden, dass der Anspruch auf Schichtzulage auch während Urlaub oder Krankheit bis zu sechs Wochen bestehen bleibt. Für die Entgeltfortzahlung gilt die 13-Wochen-Regel: Regelmäßig gezahlte Zulagen fließen in den Durchschnitt ein und müssen entsprechend weiter gezahlt werden.

Wie hoch ist die Wechselschichtzulage nach TVöD?

Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 TVöD 105 Euro monatlich. Wer nicht ständig in Wechselschicht arbeitet, erhält 0,63 Euro pro geleisteter Schichtstunde. Für reine Schichtarbeit (ohne Nachtschichtanteil) gilt: 40 Euro monatlich bei permanenter Schichtarbeit oder 0,24 Euro pro Stunde. Diese Sätze gelten im öffentlichen Dienst und dienen vielen Branchen als Orientierungswert.

Was kontrollieren Betriebsprüfer bei Schichtzulagen?

Betriebsprüfer prüfen erstens, ob steuerfreie Zuschläge korrekt von steuerpflichtigen Zulagen abgegrenzt wurden und ob die Dokumentation der tatsächlichen Nacht- und Feiertagsstunden lückenlos vorliegt. Zweitens wird geprüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen für Wechselschichtzulagen erfüllt waren. Drittens kontrollieren Prüfer regelmäßig, ob regelmäßige Zulagenbestandteile korrekt in die Entgeltfortzahlungsberechnung eingeflossen sind. Fehlt die Dokumentation, entstehen automatisch Nachzahlungen.

Sie möchten mehr über ZEP erfahren?

Weitere Beiträge

Human Resources
5 Min Lesezeit

Personalkostenplanung: Wenn der Budgetplan nicht mehr zur Realität passt

Im Mittelstand entfallen rund 35 % der Gesamtkosten auf Personal. Wer diesen Kostenblock mit fragmentierten Excel-Tabellen steuert, riskiert systematische Budgetabweichungen und falsch kalkulierte Projekte.

Human Resources
5 Min Lesezeit

Urlaubsabgeltung: 13 Wochen entscheiden alles

Jede Kündigung mit Resturlaub ist ein Rechenfall mit Haftungsrisiko. Wer die 13-Wochen-Formel, aktuelle BAG-Urteile und steuerliche Besonderheiten kennt, zahlt exakt das, was geschuldet wird.

Arbeitsrecht
5 Min Lesezeit

Wenn die Lohnabrechnung im Schichtbetrieb zum Kostenfaktor wird

Schichtzulage und Schichtzuschlag klingen ähnlich, werden in der Lohnabrechnung aber völlig unterschiedlich behandelt. Wer beide Begriffe verwechselt, riskiert rückwirkende Nachzahlungen bei der nächsten Betriebsprüfung.

ZEP Logo

Jetzt ZEP Newsletter abonnieren

Häkchen-Symbol
1x im Quartal
Häkchen-Symbol
Aktuelle Branchen Insights
Häkchen-Symbol
ZEP Produkt Updates
Anmelden
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.

Jetzt die Möglichkeiten von ZEP entdecken

30 Tage kostenlos testen - keine Kreditkarte nötig

Kostenlos testen
Kostenlos testen

Jetzt die Möglichkeiten von ZEP entdecken

Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Demo

Termin buchen
Termin buchen