Flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice und projektbasierte Arbeit gehören heute zum Standard. Doch gerade diese Flexibilität birgt Risiken: Unklare Arbeitszeiten, fehlende Pausen und lückenhafte Dokumentation können zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Beschäftigte vor Überlastung und Arbeitgeber vor Bußgeldern bis zu 30.000 Euro pro Verstoß.
Für HR-Verantwortliche, Geschäftsführungen und Projektleiter ist die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes keine Option, sondern Pflicht. Mit der bereits geltenden BAG-Rechtsprechung zur systematischen Arbeitszeiterfassung steigt der Handlungsdruck auf Unternehmen. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Regeln des ArbZG, zeigt Ihre Pflichten als Arbeitgeber und gibt konkrete Hinweise, wie Sie Arbeitszeiten rechtskonform dokumentieren.
Was ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)?
Das Arbeitszeitgesetz bildet seit 1994 das Fundament des deutschen Arbeitszeitrechts. Es dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und regelt verbindliche Obergrenzen für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie Mindeststandards für Ruhezeiten und Pausen.
Ziel und rechtliche Grundlage
Das ArbZG setzt die europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) in deutsches Recht um. Sein Hauptziel: Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer durch Begrenzung der Arbeitszeit und Gewährleistung ausreichender Erholungsphasen. Anders als das Arbeitszeitrecht im Allgemeinen, das in verschiedenen Gesetzen geregelt ist, stellt das ArbZG konkrete, nicht unterschreitbare Mindeststandards auf.
Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitszeitgesetz ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und ergänzt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Während das ArbSchG die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers regelt, definiert das ArbZG konkrete zeitliche Grenzen. Beide Gesetze zusammen bilden den rechtlichen Rahmen für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Geltungsbereich: Für wen gilt das ArbZG?
Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland, einschließlich Teilzeitkräfte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Wichtige Ausnahmen bestehen für:
- Leitende Angestellte im Sinne von §5 Abs. 3 BetrVG (mit echter Entscheidungsbefugnis)
- Chefärzte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst in bestimmten Bereichen
- Jugendliche (für sie gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz)
⚠️ Achtung ⚠️
Die bloße Bezeichnung als "Führungskraft" reicht nicht aus. Nur wer tatsächlich selbstständige Personalentscheidungen trifft und weitgehend eigenverantwortlich arbeitet, fällt nicht unter das ArbZG. Diese Abgrenzung wird in der Praxis häufig falsch vorgenommen und führt bei Kontrollen zu Problemen.
Maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche
Die Kernfrage für jeden Arbeitgeber: Wie viele Stunden darf man laut Arbeitszeitgesetz am Tag arbeiten? Das ArbZG gibt hier klare Grenzen vor.
Gesetzliche Obergrenzen
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten (§3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag, der Sonntag zählt nicht als Werktag. Diese Grundregel gilt als absolute Obergrenze für den Regelfall.
Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet: Längere Arbeitstage müssen durch kürzere ausgeglichen werden.
Praxisbeispiel: Ein Beschäftigter arbeitet vier Tage je zehn Stunden (40 Stunden) und zwei Tage je sechs Stunden (12 Stunden). Die Wochenarbeitszeit beträgt 52 Stunden. Über sechs Monate gerechnet muss der Durchschnitt bei 48 Stunden pro Woche liegen – also maximal acht Stunden täglich bei einer 6-Tage-Woche.
Maximale Wochenarbeitszeit laut ArbZG
Was ist laut Arbeitszeitgesetz die maximale Wochenarbeitszeit? Die Antwort ergibt sich aus der Rechnung: Bei sechs Werktagen und maximal acht Stunden täglich liegt die regelmäßige Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden pro Woche. Mit der 10-Stunden-Regelung können kurzfristig bis zu 60 Stunden erreicht werden, sofern der Ausgleich erfolgt.
❗ Wichtig❗
Diese Werte gelten unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen. Auch wenn im Arbeitsvertrag eine 40-Stunden-Woche vereinbart ist, bleiben die gesetzlichen Obergrenzen des ArbZG bindend.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Das Arbeitszeitgesetz kennt Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten:
- Notdienste und Bereitschaftsdienste: In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder bei Feuerwehr und Polizei gelten Sonderregelungen (§7 ArbZG)
- Schichtarbeit: Bei ständig besetzten Arbeitsplätzen kann die Ruhezeit auf bis zu neun Stunden verkürzt werden, wenn ein Ausgleich erfolgt
- Landwirtschaft und Gastronomie: Hier sind zeitlich begrenzte Abweichungen während Stoßzeiten möglich (§14 ArbZG)
Diese Ausnahmen erfordern jedoch häufig die Zustimmung der Aufsichtsbehörden und unterliegen strengen Auflagen. Eine eigenmächtige Auslegung kann zu erheblichen rechtlichen Problemen führen.
Ruhezeiten, Pausen und Sonn-Feiertagsruhe
Neben der Begrenzung der Arbeitszeit schreibt das ArbZG verbindliche Erholungsphasen vor. Diese sind nicht verhandelbar und dienen dem Gesundheitsschutz.
Mindestruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben (§5 ArbZG). Erst nach Ablauf dieser Ruhephase darf die Arbeit wieder aufgenommen werden.
Kritischer Punkt in der Praxis: E-Mails nach Feierabend oder frühmorgendliche Meetings können diese Ruhezeit unterschreiten. Wenn ein Mitarbeiter um 20:00 Uhr seine Arbeit beendet und um 6:00 Uhr wieder beginnt, sind nur zehn Stunden Ruhe vergangen – ein Verstoß gegen das ArbZG.
Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz
Welche Pausen schreibt das Arbeitszeitgesetz vor? Die gesetzliche Pausenregelung in Deutschland ist klar definiert (§4 ArbZG):
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
Pausen müssen im Voraus feststehen und können in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig: Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit. Die erste Pause muss spätestens nach sechs Stunden Arbeit gewährt werden.
Häufiger Fehler: Das kurze Durcharbeiten "ohne Pause" ist nicht zulässig, auch wenn Mitarbeiter dies wünschen. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der Pausenregelungen durchzusetzen.
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmen und Ersatzruhetage
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§9 ArbZG). Die Sonntagsruhe von 0 bis 24 Uhr ist geschützt. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Branchen:
- Gesundheitswesen und Pflege
- Gastronomie und Hotellerie
- Verkehrsbetriebe
- Energie- und Wasserversorgung
- Sicherheitsdienste und Feuerwehr
Wird ausnahmsweise an Sonn- oder Feiertagen gearbeitet, muss innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden. Bei Arbeit an einem Sonntag müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
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Pflichten für Arbeitgeber
Das Arbeitszeitgesetz bindet nicht nur Beschäftigte, sondern vor allem Arbeitgeber. Die Nichteinhaltung kann teuer werden.
Dokumentationspflicht nach §16 ArbZG
§16 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Das bedeutet konkret: Alle Arbeitsstunden, die über acht Stunden täglich hinausgehen, müssen dokumentiert werden.
Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) gilt faktisch eine umfassende Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Diese Dokumentation muss:
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfassen
- Für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden
- Jederzeit zur Kontrolle durch Behörden verfügbar sein
Kontrolle durch Behörden
Die Gewerbeaufsichtsämter und Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrollieren die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Sie können unangemeldet Betriebe besuchen, Unterlagen einsehen und Arbeitnehmer befragen. Bei festgestellten Verstößen drohen:
- Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 30.000 Euro
- Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen mit Gesundheitsgefährdung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Bußgelder und Risiken bei Verstößen
Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz? Die Konsequenzen sind erheblich:
- 15.000 Euro Bußgeld: Fehlende oder unvollständige Dokumentation der Arbeitszeiten
- Bis zu 30.000 Euro: Wiederholte Überschreitung der Höchstarbeitszeiten oder Missachtung von Ruhezeiten
- Persönliche Haftung: Geschäftsführer und Personalverantwortliche können persönlich zur Rechenschaft gezogen werden
- Reputationsschäden: Öffentlich gewordene Verstöße belasten das Employer Branding
Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Ansprüche von Arbeitnehmern, etwa auf Schadensersatz bei gesundheitlichen Folgen durch systematische Arbeitszeitüberschreitungen.
Digitale Zeiterfassung und neue Arbeitszeitregelungen im Koalitionsvertrag 2025
Gesetzliche Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung
Im neuen Koalitionsvertrag 2025 bekennen sich CDU, CSU und SPD zur verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung. Die Bundesregierung wird die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch regeln und dabei für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Übergangsregeln vorsehen. Damit folgt Deutschland der BAG-Rechtsprechung von 2022 und schafft endlich Rechtssicherheit, allerdings mit wichtigen Flexibilisierungen.
Wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit
Ein zentraler Durchbruch: Die Arbeitswelt befindet sich im Wandel und Beschäftigte sowie Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb will die Koalition im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung wird ein Dialog mit den Sozialpartnern durchgeführt.
Konkret bedeutet das: Statt starrer acht Stunden täglich könnte künftig eine wöchentliche Höchstarbeitsgrenze gelten. Das schafft Gestaltungsspielraum für moderne Arbeitsmodelle, etwa für Vier-Tage-Wochen oder projektbasierte Arbeitszeitverteilung. Allerdings bleiben die Ruhezeitregelungen bestehen: Die elf Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen müssen weiterhin eingehalten werden.
Vertrauensarbeitszeit bleibt, aber mit Einschränkungen
Die Vertrauensarbeitszeit bleibt ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich. Das klingt beruhigend für Unternehmen, die auf flexible Arbeitszeitmodelle setzen. Doch die entscheidende Frage bleibt: Was bedeutet „im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie" konkret? Die EuGH-Rechtsprechung verlangt ein „objektives, verlässliches und zugängliches System" zur Zeiterfassung. Ob reine Vertrauensarbeitszeit ohne jegliche Dokumentation künftig noch zulässig ist, wird die konkrete Gesetzesausgestaltung zeigen müssen.
Übergangsregelungen für KMU, aber wie lange?
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten angemessene Übergangsregeln. Das ist eine wichtige Erleichterung, denn gerade kleinere Betriebe haben oft weder die technischen Ressourcen noch das Personal für komplexe Zeiterfassungssysteme. Die Dauer und konkrete Ausgestaltung dieser Übergangsfristen ist jedoch noch offen. Erfahrungen aus anderen EU-Ländern zeigen: Zu kurze Übergangsfristen führen zu hektischen, suboptimalen Lösungen.
Arbeitsschutz-Erleichterungen für das Bäckerhandwerk
Ein praktischer Fortschritt: Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung wird die Koalition um das Bäckereihandwerk erweitern. Dabei werden die hohen Standards im Arbeitsschutz gewahrt und die geltenden Ruhezeitregelungen beibehalten. Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden. Dies schafft endlich rechtliche Klarheit für eine Branche, die traditionell sehr früh arbeitet und auch sonntags tätig ist.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Chancen: Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung, Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Vorgaben, Dialog mit Sozialpartnern für praxisnahe Lösungen und Übergangszeit für KMU zur Systemeinführung.
Die Herausforderungen: Die konkrete Ausgestaltung der elektronischen Zeiterfassung bleibt unklar. Wie detailliert muss dokumentiert werden? Reichen Start- und Endzeiten oder müssen auch Pausen minutengenau erfasst werden? Wie wird die Einhaltung von Ruhezeiten bei wöchentlicher Arbeitszeitverteilung kontrolliert? Droht eine Misstrauenskultur durch permanente Überwachung? Wie vereinbar sind Remote Work, Vertrauensarbeitszeit und strenge Dokumentationspflichten wirklich?
Hoffnung mit Vorsicht
Der Koalitionsvertrag 2025 gibt wichtige Impulse für eine moderne Arbeitszeitregelung. Die Flexibilisierung durch wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit ist ein echter Fortschritt. Doch die Tücke liegt im Detail: Erst die konkrete gesetzliche Ausgestaltung wird zeigen, ob die Zeiterfassung wirklich unbürokratisch wird oder neue Dokumentationspflichten schafft. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die elektronische Zeiterfassung vorbereiten. Mit Systemen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch alltagstauglich, flexibel und teamfreundlich sind.
Arbeitszeiten mit Softwarelösungen effizient und rechtskonform erfassen
Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist ohne digitale Unterstützung kaum noch zu bewältigen. Moderne Zeiterfassungssysteme bieten weit mehr als nur Stempeluhren.
Vorteile digitaler Arbeitszeiterfassung
Wie dokumentiert man Arbeitszeiten gesetzeskonform? Eine professionelle Software bietet entscheidende Vorteile:
- Lückenlose Dokumentation: Alle Arbeitszeiten werden automatisch erfasst und sicher gespeichert
- Rechtssicherheit: Die Daten entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und sind jederzeit abrufbar
- Zeitersparnis: Keine manuellen Stundenzettel mehr, keine aufwendige manuelle Nachbearbeitung
- Transparenz: Mitarbeiter und Führungskräfte haben Echtzeit-Einblick in Arbeitsstunden und Überstunden
Automatische Warnsysteme bei Überschreitungen
Intelligente Zeiterfassungssysteme erkennen kritische Situationen proaktiv. Wenn die maximale Arbeitszeit pro Tag erreicht wird oder Ruhezeiten nicht eingehalten werden, erfolgt eine automatische Warnung. So können Führungskräfte rechtzeitig eingreifen, bevor gesetzliche Grenzen überschritten werden.
Funktionen wie automatische Pausenerinnerungen oder Hinweise auf fehlende Ruhezeiten unterstützen die Einhaltung des ArbZG im Arbeitsalltag. Das schützt nicht nur vor Bußgeldern, sondern auch vor Überlastung der Mitarbeiter.
Transparente Nachweise für Audits und Behörden
Im Fall einer behördlichen Kontrolle oder eines Audits müssen Arbeitszeitaufzeichnungen lückenlos vorgelegt werden. Digitale Systeme ermöglichen den Export aller relevanten Daten auf Knopfdruck – rechtssicher, vollständig und nachvollziehbar.
Die Daten sind manipulationssicher gespeichert und erfüllen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung. Das gibt Sicherheit bei Prüfungen durch Gewerbeaufsicht oder Betriebsprüfung.
Beispiel: Wie moderne Tools gesetzliche Anforderungen umsetzen
Professionelle Zeiterfassungslösungen wie ZEP unterstützen Unternehmen dabei, das Arbeitszeitgesetz in der Praxis umzusetzen. Zu den Kernfunktionen gehören:
- Flexible Zeiterfassung: Per Browser, App oder Hardware-Terminal – angepasst an unterschiedliche Arbeitsmodelle
- Automatische Pausenerkennung: Das System erkennt, wenn gesetzliche Pausen nicht eingehalten wurden
- Überstundenmanagement: Automatische Berechnung und Warnung bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit
- Urlaubs- und Abwesenheitsverwaltung: Integrierte Verwaltung aller Abwesenheiten mit Genehmigungsworkflows
- Auswertungen und Reports: Detaillierte Arbeitszeitanalysen für HR und Controlling
Durch die Integration mit weiteren HR-Prozessen – etwa der Lohnbuchhaltung über DATEV-Schnittstellen – entsteht ein durchgängiges System, das administrative Aufwände reduziert und Fehlerquellen minimiert.
So unterstützt ZEP die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes konkret
ZEP wurde speziell für die Anforderungen deutscher Unternehmen entwickelt und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Die Software bietet weit mehr als eine digitale Stempeluhr: sie ist ein umfassendes Compliance-Tool für das Arbeitszeitgesetz.
Gesetzeskonforme Pausen- und Arbeitszeitverwaltung: ZEP berechnet automatisch, ob die gesetzlichen Pausenregelungen eingehalten werden. Bei Schicht- oder Nachtarbeit übernimmt die Software die Berechnung von Zuschlägen und Sonderarbeitszeiten vollautomatisch. Gerade in Betrieben mit variierenden Schichtzeiten entlastet das die HR-Abteilung erheblich. Die Software warnt proaktiv, wenn Mitarbeiter sich der maximalen Arbeitszeit pro Tag nähern oder die 11-Stunden-Ruhezeit zu unterschreiten drohen.
Maximale Flexibilität bei der Zeiterfassung: Mitarbeiter können ihre Arbeitszeiten über die ZEP-Apps (iOS und Android), direkt im Browser oder am stationären ZEP-Terminal erfassen. Die App funktioniert auch offline, ideal für Außendienstmitarbeiter oder auf Baustellen. Sobald eine Internetverbindung besteht, erfolgt die Synchronisation automatisch. Diese Flexibilität macht ZEP zum perfekten Begleiter für hybride Arbeitsmodelle und Homeoffice.
Automatische Erinnerungen gegen Fehler: Vergessenes Ausstempeln gehört der Vergangenheit an. ZEP sendet automatische Erinnerungen an Mitarbeiter, wenn Zeitbuchungen fehlen oder unvollständig sind. Wiederkehrende Aufgaben wie Reportings oder Kontrollen lassen sich als Workflows automatisieren. So muss niemand mehr manuell nacharbeiten und die Dokumentation bleibt lückenlos.
Rechtssicherheit und Datenschutz: ZEP ist ISO 27001 zertifiziert und alle Daten werden ausschließlich ebenfalls zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß DSGVO regelt die datenschutzkonforme Verarbeitung. Automatische Backups und ein Desaster-Recovery-Konzept schützen Ihre Daten, während ein 24/7-Datenzugriff höchste Verfügbarkeit garantiert. Bei behördlichen Kontrollen können Sie alle erforderlichen Nachweise auf Knopfdruck exportieren; rechtssicher und manipulationsfrei.
Nahtlose Integration in bestehende Systeme: Über standardisierte Schnittstellen (SOAP und REST) lässt sich ZEP in Ihre IT-Landschaft integrieren. Die direkte DATEV-Schnittstelle ermöglicht den automatischen Export von Arbeitszeitdaten zur Lohnbuchhaltung. Auch Personio und andere HR-Systeme können angebunden werden, wodurch Doppeleingaben entfallen und die Fehlerquote sinkt.
Fazit: Rechtssicherheit durch Transparenz und Automatisierung
Das Arbeitszeitgesetz ist kein bürokratisches Hindernis, sondern schützt Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter. In Zeiten flexibler Arbeitsmodelle und hybrider Teams wird die systematische Zeiterfassung zur Führungsaufgabe.
Die kommende Verschärfung durch das Arbeitszeitgesetz macht deutlich: Unternehmen, die jetzt in digitale Zeiterfassungssysteme investieren, schaffen Rechtssicherheit und vermeiden spätere Umstellungskosten. Moderne Softwarelösungen machen die Einhaltung des ArbZG einfach, transparent und effizient.
Unsere Empfehlungen für den Einstieg:
- Prüfen Sie Ihre aktuelle Praxis: Erfassen Sie bereits alle Arbeitszeiten systematisch? Wo bestehen Lücken?
- Evaluieren Sie digitale Lösungen: Welche Funktionen brauchen Sie? Wie lässt sich das System in bestehende HR-Prozesse integrieren?
- Schulen Sie Ihre Führungskräfte: Sensibilisieren Sie Ihr Management für die rechtlichen Anforderungen und die Bedeutung der Zeiterfassung.
- Kommunizieren Sie transparent: Erklären Sie Ihren Mitarbeitern, warum Zeiterfassung wichtig ist. Nicht als Kontrollinstrument, sondern als tägliche Maßnahme zum Arbeitsschutz.
Arbeitszeiterfassung ist nicht nur Pflicht, sondern Chance. Nutzen Sie die Transparenz, um Arbeitsbelastung zu erkennen, Ressourcen besser zu planen und ein gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken und die Aufsichtsbehörden ebenfalls.
FAQ
Wie viele Stunden darf man laut Arbeitszeitgesetz am Tag arbeiten?
Die werktägliche Arbeitszeit darf laut Arbeitszeitgesetz grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet: Längere Arbeitstage müssen durch kürzere Tage ausgeglichen werden. Diese Regelung gilt für alle Werktage (Montag bis Samstag), der Sonntag zählt nicht als Werktag.
Was ist laut Arbeitszeitgesetz die maximale Wochenarbeitszeit?
Die maximale Wochenarbeitszeit ergibt sich aus der Multiplikation von sechs Werktagen mit acht Stunden und beträgt damit 48 Stunden pro Woche. Durch die Zehn-Stunden-Regelung können kurzfristig bis zu 60 Wochenstunden erreicht werden, sofern der Ausgleich innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums erfolgt. Wichtig: Diese gesetzlichen Obergrenzen gelten unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen und dürfen nicht überschritten werden.
Welche Pausen schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?
Das Arbeitszeitgesetz definiert klare Pausenregelungen: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause gewährt werden. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Diese Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig: Die erste Pause muss spätestens nach sechs Stunden Arbeit erfolgen, und Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
Gilt das Arbeitszeitgesetz auch im Homeoffice?
Ja, das Arbeitszeitgesetz gilt uneingeschränkt auch im Homeoffice. Alle Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen müssen eingehalten werden – unabhängig vom Arbeitsort. Das BAG-Urteil von 2022 verpflichtet Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung, auch bei Remote-Arbeit. E-Mails nach 20 Uhr oder frühmorgendliche Video-Calls können die 11-Stunden-Ruhezeit verletzen und sind daher problematisch. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch bei flexiblen Arbeitsmodellen sicherzustellen.
Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können für Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen haben: Fehlende oder unvollständige Dokumentation wird mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet. Wiederholte Überschreitungen der Höchstarbeitszeiten oder Missachtung von Ruhezeiten können Bußgelder bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen mit Gesundheitsgefährdung drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr. Geschäftsführer und Personalverantwortliche haften dabei persönlich. Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern und Reputationsschäden.
Wie dokumentiert man Arbeitszeiten gesetzeskonform?
Eine gesetzeskonforme Arbeitszeitdokumentation muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen lückenlos erfassen. Seit dem BAG-Urteil von 2022 besteht faktisch eine umfassende Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Die Aufzeichnungen müssen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden und jederzeit für Behördenkontrollen verfügbar sein. Digitale Zeiterfassungssysteme bieten hier klare Vorteile: Sie dokumentieren manipulationssicher, warnen automatisch bei Grenzwertüberschreitungen und ermöglichen den Export aller Daten auf Knopfdruck – etwa für Gewerbeaufsicht oder Betriebsprüfungen.









